Immobilienwirtschaft engagiert sich für Umweltschutz – aber Recycling darf nicht verhindert werden

BID positioniert sich gegen umweltschädliche Überregulierungen – Im Bundesumweltministerium wurde der Arbeitsentwurf zur sogenannten Mantelverordnung diskutiert. An der Anhörung war auch die BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland beteiligt. In der Verordnung werden umweltrechtliche Anforderungen für das Einbringen oder das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzstoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material festgelegt.

Die Mantelverordnung besteht aus mehreren Teilen: der Grundwasserverordnung, der Ersatzbaustoffverordnung, der Deponieverordnung sowie der Bodenschutz- und Altlastenverordnung.

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