Kommentar von VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner
Angesichts der gestiegenen Bau- und Zinskosten droht der Errichtung bezahlbarer Wohnungen in den kommenden Jahren ein erheblicher Einbruch. Bundesländer wie Hamburg und Schleswig-Holstein steuern dem zwar mit umfangreichen Förderprogrammen entgegen. Allerdings sollten sie ernsthaft eine Senkung der Grunderwerbsteuer ins Auge fassen – vor allem, wenn diese am Ende dazu führt, dass mehr Wohnraum entsteht. Aus der Grunderwerbsteuer darf keine Bauverzichtssteuer werden.
Im Norden am höchsten
Im Norden Deutschlands liegt der Steuersatz im bundesweiten Vergleich mit am höchsten: in Hamburg bei 5,5 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern bei 6,0 Prozent und in Schleswig-Holstein sogar bei 6,5 Prozent. In Bayern liegt der Satz bei lediglich 3,5 Prozent. Hier bestehen für die norddeutschen Bundesländer also Möglichkeiten, die Kosten für die Errichtung bezahlbaren Wohnraums zu senken. Zumal die Steuer letzten Endes die Mieterinnen und Mieter bezahlen müssen.
Falsche Anreize
Dass sich eine hohe Grunderwerbsteuer positiv für die einzelnen Länder beim Länderfinanzausgleich auswirkt, ist nicht nur für die Zahlerländer ärgerlich, sondern auch für deren Einwohnerinnen und Einwohner. In Hamburg werden die Steuerzahler gleich zwei Mal zur Kasse gebeten: zum einen ist der Steuersatz mit 5,5 Prozent sehr hoch. Zum anderen gehört die Hansestadt zu den Zahlerländern. Hier müssen falsche Anreize abgeschafft werden.
Andreas Breitner
Vorstand und Verbandsdirektor
Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)