Gleiches Recht für alle?

Die noch schnell im Dezember beschlossene Novelle des Studentenheimgesetzes führt in der Hochschülerschaft und der Arbeiterkammer zu hitzigen Debatten. Sie befürchten eine „Entmachtung“ der Heimvertretungen zugunsten der Betreiber.
GISELA GARY

Das überarbeitete, ursprünglich aus 1986 stammende Studentenheimgesetz, schreibt nun fest, dass das Gesetz für jede Heimplatzvermietung gilt. Bisher war das nicht der Fall, weil das Gesetz auf das Vorhandensein einer Satzung abstellte. Ein Studentenheimträger, der keine Satzung hatte, war bisher demnach auch kein solcher (weshalb die meisten der in den vergangenen Jahren entstandenen gewerblichen Wohnheime bisher nicht unter das Gesetz fielen). Nun ist das also anders, und es ist auch nicht mehr von „Studentenheimträgern“, sondern von „Betreibern“ die Rede. Ein solcher ist, wer „im Rahmen des Betriebs eines Studentenheims Heimplätze für Studierende zur Verfügung stellt“. Hier wird nun allerdings eine neue Unterscheidung eingeführt, nämlich zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Betreibern. Für Letztere gelten gewisse Bestimmungen, etwa jene zum „Grundsatz der Kostendeckung“ beim Entgelt, nicht. Das neue Studentenheimgesetz gilt für knapp 300 österreichische Studentenheime mit etwas mehr als 42.000 Heimplätzen. Von den 93 Heimbetreibern sind ein Dutzend nicht gemeinnützig.

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Wenige Verbesserungen

„Studentenheime ermöglichen vielen Studierenden das Wohnen in der Stadt und sind vor allem beim Unistart eine praktische und kostengünstige Wohnmöglichkeit. Mit der Novelle reparieren wir einige Schwächen des aktuellen Studentenheimgesetzes und schaffen sowohl für die Studierenden als auch für die Vermieter mehr Rechtssicherheit und mehr Klarheit“, zeigte sich Wissenschaftsminister Heinz Faßmann bei der Präsentation des neuen Gesetzes überzeugt. Die Novelle wurde in den Stellungnahmen grundsätzlich begrüßt. Sie enthält auch so manche kleine Verbesserung für Heimbewohner, etwa Deine neue Deckelung der Kautionen auf zwei Monatsmieten. Allerdings: „Weder wird der Aspekt des leistbaren Wohnens gefördert, noch werden die Heimvertretungen – wie ursprünglich geplant – gestärkt“, heißt es in der Stellungnahme der ÖH-Bundesvertretung. Eher im Gegenteil. Die Studierendenvertreter sehen – so wie auch die Arbeiterkammer – eine „Machtverschiebung von den Heimvertretungen zu den Heimbetreibern“. Heimvertretungen wird es künftig nämlich bei Heimen mit weniger als 31 Plätzen gar nicht mehr verpflichtend geben, der Heimbetreiber kann eine Gründung diesfalls untersagen.

Und im Fall notwendiger Schlichtungen – etwa bei Streitfällen über Kündigungen, Kautionen oder Verstößen gegen das Heimstatut – hätte der Heimbetreiber laut dem ursprünglichen Entwurf vom Oktober sogar de facto das alleinige Entscheidungsrecht gehabt, weil er im bisherigen „Schlichtungsausschuss“ das Sagen gehabt hätte…

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