Förderung fürs Dämmen und Sanieren gibt es nur begleitet durch Sanierungsexperten – Aber wer hat wirklich das Wissen? Hier einige Tipps

Um die neue steuerliche Förderung oder die Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für die energetische Sanierung Ihres Eigenheims nutzen zu können, brauchen Sie die Hilfe von Sanierungsexperten. Das Dilemma: Viele nennen sich Experten, nicht alle sind es. Wer ist wirklich kompetent und wer passt zu Ihrem Projekt? Wie Sie den richtigen Sanierungspartner finden, verraten wir hier.

Experten sind Pflicht

Falsche Sanierungsmaßnahmen beim Altbau verschlingen nicht nur unnötig Geld bei der Investition, sondern können in der Folge auch richtig teuer werden oder sogar die Bausubstanz schädigen. Ist zum Beispiel die Dämmung falsch dimensioniert, nicht korrekt oder lückenhaft montiert, könnte es z.B. an Kältebrücken zu Feuchtigkeit oder Tauwasser kommen.

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Deshalb ist bei der Förderung durch die KfW-Bank die Begleitung der Sanierung durch einen Experten Pflicht. Damit Sie nicht nur Energie sparen, sondern neben Ihrem Geldbeutel auch die Bausubstanz Ihres Hauses und Ihre Gesundheit schützen.

Für eine KfW-Förderung müssen Bauherren einen Energieeffizienz-Experten mit der Planung, Antragstellung und Durchführung der Sanierung beauftragen. Dies gilt zum Beispiel für die Sanierungsprogramme 151/152 und 430: Hier werden energetische Einzelmaßnahmen, darunter die Dämmung von Dächern, Wänden und Geschossdecken, jetzt mit 20% der Investitionssumme gefördert. Das entspricht bis zu 10.000 Euro pro Einzelmaßnahme. Entsteht bei einer umfassenderen Sanierung ein sogenanntes KfW-Effizienzhaus (KfW-Denkmal, 115, 100, 85, 70, 55), sind sogar Zuschüsse bis zu 48.000 Euro möglich.

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Außerdem empfiehlt die KfW schon vor der Planung eine Energieberatung durch einen Energieberater oder Energieeffizienz-Experten. Das ist zwar nur optional, aber bei umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen werden alle kompetenten und seriösen Fachleute eine Erstdiagnose durchführen.

Auch diese sogenannte „Vor-Ort-Beratung“ wird seit dem 1. Februar 2020 besser gefördert. Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern können nun mit einem Förderhöchstsatz von 1.300 Euro (vorher 800 Euro) rechnen.

Wer ist Experte?

Für Laien ist oft nur schwer zu erkennen, wer denn eigentlich ein kompetenter Experte im Sinne der Förderauflagen ist. Denn „Energieberater“ ist kein geschützter Begriff. Die dena (Deutsche Energieagentur) macht es Ihnen aber leicht…

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