Seit dem 1. Januar 2009 gilt für jeden Bauantrag, der eingereicht wird, das Gebäude teilweise mit erneuerbaren Energien geheizt bzw. gekühlt werden müssen. Zu den erneuerbaren Energien zählen Solarkollektoren, Holzpelletöfen und Heizungen, Erd-kollektoren, Biogas, Fernwärme, usw. Alternativ können Bauherren die Gebäudehülle entsprechend besser dämmen, mit Wärmerückgewinnung für gute Lüftung sorgen oder andere Maßnahmen durchführen, die nach dem Wärmegesetz erlaubt sind.


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