Energieausweis: Diese Neuerungen gelten ab 1. Mai 2021 – Worauf Eigentümer, Vermieter und Verwalter laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) jetzt achten müssen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll den Klimaschutz im Immobilienbereich vorantreiben und die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht umsetzen. Die Vorgaben des GEG haben damit auch Auswirkungen auf den Gebäudeenergieausweis. Denn dieser macht die Energieeffizienz eines Gebäudes transparent und Immobilien damit vergleichbar. Das Gesetz passt unter anderem die Berechnungen und Angaben zu den CO2-Emissionen eines Gebäudes an, um Energieausweisen zukünftig noch größeren Informationsgehalt zukommen zu lassen.

Außerdem werden neben Verkäufern und Vermietern nun auch Makler dazu verpflichtet, bei der Immobilienvermarktung einen Energieausweis vorzulegen. Für die Umstellung räumt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 30. April 2021 ein.

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GEG fordert Gebäudebegehung und genaue Dokumentation

Als Gebäudesteckbrief gibt der Energieausweis Auskunft über den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er bewertet, wie gut ein Gebäude geeignet ist, Wärmeverluste und damit Energiekosten gering zu halten. Um das zu ermitteln, muss ab Mai 2021 eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller des Energieausweises erfolgen.

Alternativ erlaubt der Gesetzgeber das Einsenden von Bildaufnahmen, die es dem Energieberater ermöglichen, die energetischen Eigenschaften des Gebäudes zu beurteilen. Neben Informationen zu Dämmung, Fenstern, Dach und der Heizungsanlage sind dabei auch inspektionspflichtige Klimaanlagen sowie durchgeführte Sanierungen und Modernisierungen genau anzugeben.

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Die Gültigkeit der Energieausweise von zehn Jahren wird im überarbeiteten GEG beibehalten. Zudem wird es auch zukünftig zwei Arten von Energieausweisen geben: Den verbrauchsorientierten Energieausweis auf Basis des erfassten und klimabereinigten Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre und das bedarfsorientierte Pendant, welches den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes angibt. Beide Arten des Energieausweises müssen von Fachleuten erstellt werden.

Präzisere Modernisierungsempfehlungen und mehr Informationen

Der Mehraufwand bei der Erstellung von Energieausweisen, der durch die detailliertere Abfrage der Daten entsteht, zahlt sich für Vermieter und Verwalter durch deutlich mehr Informationen aus. So erhalten sie künftig, vor allem im geringinvestiven Bereich, präzisere Modernisierungsempfehlungen…

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