Sind Dachflächen unzureichend oder fehlerhaft sturmgesichert, werden die Gebäudeeigentümer oft erst durch herabfallende oder laut im Wind klappernde Dachziegel darauf aufmerksam. Solche Probleme treten immer dann wieder auf, wenn bei einer vorhergehenden Neueindeckung entweder die notwendige statische Berechnung nicht den Anforderungen entsprach, falsche und/oder nicht geeignete Sturmklammern verarbeitet wurden oder nicht nach dem vorgeschriebenen und vorhandenen Verlegeschema gearbeitet wurde.
Ein weiterer oft festgestellter Fehler liegt darin, dass eine falsch bemessene Dachlattung und/oder falsche Lattenabstände vom Dachhandwerker ausgeführt wurden. Die genannten Punkte trifft man bedauerlicherweise immer wieder an, obwohl es jedem Handwerker bewusst sein sollte, dass eine daraus resultierende Dachsanierung eine hohe Schadenssumme ergibt, die auch alteingesessene Betriebe in den Konkurs treiben können. Denn in solchen Fällen kommt es oft unweigerlich zu einem Gerichtsverfahren, das sich nicht nur lange hinzieht, sondern auch zusätzliche Kosten verursacht.
Allein schon aus diesem Grund ist jedem Dachhandwerker anzuraten, die gemäß dem aktuellen Regelwerk vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) ermittelten Klammerbereiche, Sturmklammern und Lattenabstände zu beachten. Welche aufwendigen Maßnahmen notwendig werden können, falls diese Handwerksregel nicht beachtet wird, zeigt das Beispiel der Dachsanierung des Hamburgmuseums der Hansestadt Hamburg.