Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (DV) ist froh, dass die Große Koalition nach der längsten Regierungsbildung der Nachkriegsgeschichte ihre Arbeit aufnehmen kann. „Wir müssen rasch an der Lösung der Wohnungsmangel in den städtischen Wachstumsräumen weiterarbeiten und damit beginnen, die regionalen Ungleichheiten wirkungsvoll zu bekämpfen. Der Koalitionsvertrag bildet dafür eine solide Grundlage“, erklärt der Präsident des DV, Dr. Jürgen Heyer. Der Verband begrüßt die Wohnraumoffensive und die geplanten Maßnahmen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Für die unverbindlichen Ankündigungen zur Senkung der Baukosten und zur Schaffung von mehr Bauland fordert er eine Konkretisierung.
Auch an anderen Stellen muss noch nachgelegt werden. Sonst wird die Bundesregierung ihr selbst gesetztes Ziel verfehlen, bis 2021 rund 1,5 Millionen neue Wohnungen vor allem im bezahlbaren Segment zu bauen.
Wohnraumoffensive dringend notwendig
Die Verstetigung der Bundesmittel für die Wohnraumförderung in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro bis 2021 ist ein wichtiger erster Schritt, um die städtischen Engpässe beim bezahlbaren Wohnraum in den Griff zu bekommen. Insgesamt muss eine ausreichende und dauerhafte Mitfinanzierung des Bundes sichergestellt werden, wenn erforderlich über eine Grundgesetzänderung. Wenn nicht weiterhin mehr Sozialwohnungen aus der Bindung fallen sollen als neue gebaut werden, reichen die vorgesehenen Mittel nicht aus. Ebenso richtig ist es, mit dem angekündigten Baukindergeld wieder eine Eigenheimförderung einzuführen. Mieten und Eigentumsbildung sollten gleichberechtigt unterstützt werden. Bei den bislang noch wagen Aussagen zu Grunderwerbsteuerfreibeträgen wird es auf eine ambitionierte Umsetzung ankommen.
Baulandknappheit zu wenig im Fokus
Bezahlbarer Wohnungsneubau ist nur möglich, wenn es genug Bauland zu vertretbaren Preisen gibt. Zu dieser Thematik benennt der Koalitionsvertrag zwar ein Bündel an Maßnahmen, allerdings sind diese teilweise recht vage. So bleibt zum Beispiel unklar, wie der planungsrechtliche Rahmen für mehr und schnellere Baulandausweisung verbessert werden soll. Auch die Einführung einer Grundsteuer C zur Baulandaktivierung bei der Grundsteuerreform ist nicht absehbar. Bodenrechtlichen Eingriffen zur Aktivierung von bestehendem Bauland im Innenbereich erteilt der Koalitionsvertrag eine klare Absage. Es reicht aber nicht aus, sich alleine auf die begrenzten Potenziale bundeseigener Grundstücke zu verlassen und diese für den sozialen Wohnungsbau weiter zu vergünstigen. Auch steuerliche Anreize für Landwirte können zu mehr Wohnbauflächen führen,
wenn in den Ballungsräumen mehr Außenentwicklung zugelassen wird. Dies steht aber im Gegensatz zum Flächenschutz, den der Koalitionsvertrag ebenfalls stärken will.