Für Bauherren und Auftragnehmer hat sich mit der HOAI 2013 vieles geändert. Die baufachliche Überarbeitung der Leistungsbilder, eine Aktualisierung und Erhöhung der Honorarsätze und die Abnahme als Voraussetzung für Zahlungen: Dies sind nur einige der im Juli 2013 beschlossenen Änderungen der neuen Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure. Eine praxisorientierte Erläuterung und Kommentierung der Reform bietet der Haufe aktuell-Titel „Die neue HOAI 2013“ von Mark von Wietersheim und Claus-Jürgen Korbion.