Aber Vorsicht! Qualm und Duft können Konflikte mit den Mitmietern provozieren. Mieter in Mehrfamilienhäusern müssen Beschränkungen beachten. Darauf weist Dr. Peter Hitpaß vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW) hin. Auf dem Balkon darf grundsätzlich gegrillt werden. „Grillen ist in den Sommermonaten durchaus üblich und muss, wenn nicht die Wesentlichkeitsgrenze überschritten wird, generell geduldet werden“, so das Landgericht München I (Az. 15 S 22735/03).


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