Der nächste Winter kommt bestimmt… Wie steht es mit den Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers, Herr Senk?

Obgleich der Sommer in diesem Jahr nur sehr eingeschränkt stattfand, ist es nur eine Frage der Zeit, bis Eis- und Schneeglätte wieder die Gerichte und Haftpflichtversicherer beschäftigen werden. Oft und gern wird in diesem Zusammenhang um die Übertragung der Streu- und Räumpflicht des Grundeigentümers auf Dritte gestritten, wie etwa in der nachstehend besprochenen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 16. Januar 2012 (Az.: I-6 U 206/11, 6 U 206/11).

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