Für den Betreiber einer Trinkwasser-Installation ist es oftmals schwierig, die komplexen Zusammenhänge der technischen Anlage mit den Herausforderungen der Trinkwasserhygiene in Einklang zu bringen. Die Anforderungen aus der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Betreiberpflichten nach BGB sind mit den vielfältigen Anforderungen aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu vereinen.
Glücklich kann sich derjenige schätzen, der von seinem Anlagenplaner und -errichter eine umfängliche Einweisung und Dokumentation erhalten hat. Trotzdem bleiben die Fragen offen. Wer ist wann für welche Aufgaben verantwortlich und wie hat die Dokumentation zu erfolgen? Um hier ein praxisnahes Basiswissen zu vermitteln ist diese Beitragsreihe entstanden.
Was ist also der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation?
Im Anhang B1 der DIN 1988-200, ist dies kurz und verständlich beschrieben.
„Betrieb der Trinkwasser-Installation mit regelmäßiger Kontrolle auf Funktion sowie die Durchführung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen für den betriebssicheren Zustand unter Einhaltung der zur Planung und Errichtung zugrunde gelegten Betriebsbedingungen. Anmerkung: Eine über einen längeren Zeittraum (7d nach DIN EN 806-5) nicht genutzte Trinkwasser- Installation ist eine nicht bestimmungsgemäß betriebene Trinkwasser-Installation“
Wenn nun diese Definition Schritt für Schritt betrachtet wird, ist die erste Aufgabe für den Betreiber die regelmäßige Funktionskontrolle. Sie kommt einer Inspektion gleich, da hier keine Eingriffe in die Trinkwasser- Installation erforderlich sind – ein Auseinanderbauen von Komponenten wird also vermieden. Die durchzuführenden Maßnahmen beschränken sich lediglich auf das Erfassen von Druck, Temperatur, äußerem Zustand, sowie die Betätigung von Armaturen.
Es bietet sich an, die Trinkwasser-Installation auf dem Fließweg von dem Übergabepunkt des Wasserversorgers oder dem Abgang der Aufbereitungsanlage einer Eigenwasserversorgungsanlage bis zu jeder einzelnen Entnahmestelle zu betrachten. Ähnlich ist diese Vorgehensweise von Gefährdungsanalysen oder einer Anlagenbetrachtung nach dem Water Safety Plan (WSP) bekannt.
Begonnen wird an der Absperreinrichtung nach dem Wasserzähler und wenn vorhanden dem kontrollierbaren Rückflussverhinderer. Es ist zu prüfen, ob sich die Absperrung leicht schließen lässt und alle Komponenten augenscheinlich keine Undichtigkeiten und Korrosionsspuren aufweisen. Anschließend erfolgt die Prüfung des Trinkwasserfilters.
Hier ist der Zeitpunkt der letzten Rückspülung oder des Kartuschenwechsels relevant, denn dieser darf höchstens sechs Monate zurück liegen. Einige Hersteller geben auch kürzere Intervalle in den Einbau und Betriebsanleitungen (EBA) vor. Ist auch ein Druckminderventil eingebaut, muss der eingestellte Ausgangsdruck mit dem angezeigten Betriebsdruck am Manometer abgeglichen werden.
Nun kann den frei zugänglichen Trinkwasserleitungen gefolgt werden, die augenscheinlich auf Undichtigkeiten und Korrosion zu prüfen sind. Auf dem Fließweg werden alle vorhandenen Wartungsabsperrungen betätigt, um die Funktionsfähigkeit zu prüfen und zu erhalten. Häufig sind länger nicht mehr betätigte Absperrarmaturen auch nicht mehr funktionsfähig und lassen sich gar nicht oder nur noch mit einer Rohrzange bewegen.
Dies kann durch eine regelmäßige Inspektion verhindert und im schlimmsten Fall rechtzeitig durch eine Instandsetzung behoben werden. Die Betätigung der Wartungsabsperrungen gilt auch für Etagen- oder Nasszellenabsperrungen sowie für Eckventile und Wartungsabsperrungen vor Apparaten. An den Entnahmearmaturen angekommen, lohnt sich ein Blick unter den Perlator. Hier sind oft unangenehme Überraschungen zu finden.
Am Perlator wird durch eine Beimischung von Luft, der weiche Wasserstrahl erzeugt. An dieser Schnittstelle zwischen Trinkwasser und Raumluft bilden sich oftmals Ablagerungen und Schwarzschimmel. Eine regelmäßige Reinigung oder besser Austausch, z.B. alle 3 Monate, kann hier als Empfehlung gegeben werden.
Erfolgt die Trinkwasser-Erwärmung zentral, muss die Kontrolle der eingestellten Temperaturen und ein Abgleich mit den tatsächlichen Temperaturen des warmen Wassers erfolgen. Diese Überwachung ist nach DIN EN 806-5 mindestens alle zwei Monate zu wiederholen. Wenn die Temperatur am Trinkwassererwärmer kontrolliert wird, wissen Fachleute, dass auch in allen Zirkulationsfließwegen die Einhaltung der Temperaturen ≥ 55°C überprüft werden müssen. Sie sind für einen hygienisch sicheren Betrieb unabdingbar. Hierfür bietet sich die Temperaturen an den Regulierventilen an, da so eine Fehlfunktion rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.
Am Trinkwasser-Erwärmer erfolgt zudem noch die Überprüfung der Sicherheits- und Sicherungseinrichtungen. Bei der Prüfung des Sicherheitsventils ist bspw. auf dichtes Schließen zu achten. Durch sog. „Anlüften“ des Ventils kann in dem Zuge auch die ausreichende Sperrwasserhöhe im Ablauf sichergestellt werden…