Jeden Tag müssen sich mehr als dreitausend Wohnungsnutzer / Eigentümer / Vermieter ärgern und plagen mit den Folgen von Leitungswasserschäden: Überschwemmungen in Wohnung und Gebäude, mehr oder weniger schnell erreichbare Handwerker und unbewohnbare Räume und lange Trocknungsphasen. Jedes Jahr werden den Versicherungen rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden (2021 = 1.170.000) gemeldet. Diese Zahl hat sich seit 2017 kaum verändert.
Die von den Versicherungen für die Schadenregulierung aufgewendeten Leistungen betrugen im Jahr 2021 mehr als 3 Milliarden Euro. Sie sind allein in den letzten fünf Jahren um rund ein Drittel gestiegen. Seit dem Jahr 2011 haben sich die Kosten nahezu verdoppelt. Extrem erhöhend wirkt die Preissteigerung für Bauleistungen. So könnten die Kosten pro Schaden noch um 20 bis 30 Prozent im Jahr 2023 steigen.
In Mietwohnungen sind es letztlich die Mieter, die die Kosten über die Betriebs-kosten mittragen müssen. So sind beispielsweise in den Wohnungen der Mitgliedsunternehmen des BBU-Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen in Berlin die Kosten für Versicherungen schleichend um 185 Prozent von 0,07 Euro im Jahr 2010 auf 0,20 Euro je m2 im Monat im Jahr 2020 gestiegen. Im Jahr 2020 waren die Versicherungskosten fast so hoch wie für Straßenreinigung und Müllbeseitigung (0,22 Euro je m2 im Monat) 1 zusammen!
Es ist ein gemeinsames Interesse von Gebäudeeigentümern, Mietern / Nutzern und Versicherungen, präventiv tätig zu werden. So hat die AVW-Gruppe den „Leitfaden für die Wohnungswirtschaft zur Schadenverhütung“ 2 im Jahr 2020 herausgegeben und unterstützt das Forum Leitungswasser als eigenständige Online-Publikation der „Wohnungswirtschaft heute“. Im Laufe der letzten 5 Jahre sind mit und für die Wohnungsunternehmen eine „Handvoll“ Maßnahmen entwickelt und erprobt worden:
Die TOP 5 der Leitungswasser-Schadenprävention
- Planung und Kriterien zur Materialauswahl
- Fachgerechte und mängelfreie Ausführung von Installationsarbeiten
- Störungsfreier und anlagengerechter Betrieb
- Kostenoptimierte Schadenbeseitigung
- Besondere Präventionsmaßnahmen in gefährdeten Bauwerken
1. Planung und Kriterien zur Materialauswahl
Prävention muss organisiert werden, das beginnt mit der fachgerechten und umsichtigen Planung wie auch den mängelfrei ausgeführten Leitungswasserinstallationen. Die Grundsätze für die Hygiene des Lebensmittels Wasser müssen permanent beachtet werden:
- Wasser muss fließen!
- Kaltes Wasser muss kalt sein!
- Warmes Wasser muss warm sein!
Hierzu müssen jedoch die bisher üblichen Installationsgewohnheiten über-dacht und grundlegend verändert werden! Leitungen für das kalte Trinkwasser dürfen dann nur noch in lnstallationsschächten und- räumen mit Umgebungstemperaturen unter 25 °C installiert werden.
In Vorwandinstallationen bedeutet das, dass die zirkulierenden Warmwasserleitungen immer oben und die Kaltwasserleitungen immer unten verlegt wer-den müssen. Aus trinkwasserhygienischer, aber auch wirtschaftlicher Sicht sollten vorzugsweise vertikal ausgerichtete Installationsstränge mit mittiger Einspeisung realisiert werden, weil dadurch der Wasserinhalt im Rohrnetz minimiert wird…