Corona: Dialog über die rasche Umsetzung eines „Sicher Wohnen-Fonds“ – Wohnungsunternehmen sind systemrelevant – Nachbarschaftsinitiativen

Schleswig-Holsteins große Vermieter und die vermietenden privaten Grundeigentümer haben der Landesregierung in Kiel einen Dialog über die rasche Umsetzung eines „Sicher Wohnen-Fonds“ angeboten.

„Es muss sofort einen Anspruch des Mieters auf Unterstützung aus einem ‚Sicher-Wohnen- Fonds’ geben“, heißt es in einem Schreiben, das Andreas Breitner, Verbandsdirektor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), und Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, am Wochenende an Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther versendet haben.

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Der „Sicher-Wohnen-Fonds“ solle Geld als Zuschuss oder zinslosen Kredit gewähren, um eine Kündigung des Mieters für eine bestimmte Zeit auszuschließen.

Zahlungen aus dem „Sicher-Wohnen-Fonds“ müssen rasch und unbürokratisch erfolgen

Alexander Blažek und Andreas Breitner legen besonderen Wert darauf, dass Zahlungen aus dem „Sicher- Wohnen-Fond“ unbürokratisch und rasch erfolgen. „Angesichts einer derzeit vielfach nur eingeschränkt arbeitsfähigen Verwaltung müssen eine Antragstellung und Genehmigung schnell, unbürokratisch und eine Antragsprüfung im Nachgang möglich sein“, heißt es in dem Schreiben weiter.

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Ziel müsse es sein, „Wohnraum ohne Wenn und Aber zu sichern und gleichzeitig die Liquiditätskette rund um die Wohnungswirtschaft“ zu erhalten. „Anderenfalls droht ein Domino- Effekt, der das Gegenteil dessen bewirkt, was Bund und Länder mit ihren Notprogrammen erreichen wollen. Der ‚Sicher-Wohnen- Fonds‘ schafft Sicherheit für alle Beteiligten für den Fall und solange wie die vorhandenen sozialen Sicherungssysteme nicht greifen.“

Auch Vermieterinnen und Vermieter müssen Rechnungen zahlen

Notwendig sei jedoch, dass Mieterinnen und Mieter bei der Antragstellung nachweisen, dass ihre Notsituation durch Auswirkungen des Corona-Pandemie entstanden sei, heißt es in dem Schreiben weiter. Zudem: „Der Kündigungsausschluss muss daran geknüpft sein, dass der Mieter fortlaufend Bemühungen zur Beantragung von Wohngeld oder den Kosten der Unterkunft unternimmt.“

Auch die Krise ändere nichts daran, dass Vermieterinnen und Vermieter ihre Verpflichtungen zahlreichen Dritten gegenüber einhalten müssten. „Finanzierungen müssen bedient, Bau- und Handwerkerleistungen bezahlt werden, kommunale Dienstleistungen sind zu bezahlen wie auch die Beschäftigten der Vermieter…

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