Zur formellen Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung genügt es hinsichtlich der Angabe der „Gesamtkosten“, wenn der Vermieter bei der jeweiligen Betriebskostenart den Gesamtbetrag angibt, den er auf die Wohnungsmieter der gewählten Abrechnungseinheit umlegt. Dies entschied der BGH in seinem Urteil vom 20. Januar 2016 (Az.: VIII ZR 93/15). Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter diesen Gesamtbetrag vorab um nicht auf den Mieter umlagefähige Kostenanteile bereinigt hat; einer Angabe und Erläuterung der zum angesetzten Gesamtbetrag führenden Rechenschritte bedarf es nicht. Damit gibt der BGH seine Rechtsprechung, auf, nach der dem Mieter auch dann die Gesamtkosten einer berechneten Kostenart mitgeteilt werden, wenn einzelne Kostenteile nicht umlagefähig sind (Urteil vom 14. Februar 2007).
Lesezeit ca: Less than 1 min.
BGH ändert Rechtsprechung im Betriebskostenrecht: Auch die Angabe „Gesamtkosten“ kann ausreichen. Dr. Peter Hitpaß kommentiert
Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
LG München I: Vermieter kann Guthaben auch nach Abrechnungsfristablauf korrigieren
Das Mietrecht (hier: § 556 Abs. 3 S. 3 BGB) schließt...
Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Kostenregeln für Vermieter und Mieter – was ist zu...
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz wird erstmals seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2023 grundlegend...
Müllgebührenranking 2026: Flensburg ist günstigste Großstadt – Bergisch Gladbach am teuersten
Die Müllgebühren in Deutschlands Großstädten unterscheiden sich weiterhin erheblich. Das zeigt...
Die Sonne „anzapfen“ – Rechtsprechung zum Thema Balkonkraftwerke
Es ist längst nicht mehr nur für Hausbesitzer möglich, mit großen...
Endspurt Fernablesung: Was Wohnungsunternehmen jetzt klären müssen
Ab dem 1. Januar 2027 wird aus einer technischen Umrüstpflicht ein...
Die nächste Stufe der Gebäudetransformation: Warum der Betrieb wichtiger wird als...
Wärmepumpen, Photovoltaik, Speicher und digitale Gebäudetechnik verändern die Wohnungswirtschaft grundlegend. Doch...

