Der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter war auch im Jahr 2023 hoch. Rund eine Millionen Rechtsberatungen haben die Juristinnen und Juristen der rund 300 örtlichen Mietervereine 2023 durchgeführt. Über 98 Prozent aller Beratungsfälle wurden dabei außergerichtlich abgeschlossen.
Damit sind in Mietangelegenheiten die DMB-Mietervereine Streitschlichter Nr. 1 in Deutschland. Häufigstes Beratungsthema waren, wie schon in den Vorjahren, die Betriebs- und Heizkosten.
Die häufigsten Beratungsthemen der örtlichen Mietervereine im Jahr 2023
- Betriebskosten 37,0 %
- Wohnungsmängel 18,2 %
- Allg. Vertragsangelegenheiten 12,4 %
- Mieterhöhung (Vergleichsmiete) 9,2 %
- Mietkaution 5,0 %
- Kündigung durch Vermietenden 4,9 %
- Kündigung durch Mietenden 2,9 %
- Schönheitsreparaturen 2,5 %
- Modernisierung 1,9 %
- Umwandlung/Eigentümerwechsel 0,7 %
Auch im Jahr 2023 ist der Beratungsklassiker „Betriebskosten, inkl. Heizkosten“ das dominierende Rechtsberatungsthema in den Mietervereinen. „Insbesondere vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Energiekosten verwundert dies nicht“, kommentiert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, das Ergebnis.
„Das Auslaufen der Energiepreisbremsen, die auf hohem Niveau verharrenden Energiepreise und der steigende CO2-Preis bedeuten leider auch 2024 voraussichtlich für viele Mieterinnen und Mieter Nachzahlungen im dreistelligen Bereich. Mieterinnen und Mieter sollten sich frühzeitig über ihre Rechte und mögliche Unterstützungsleistungen informieren, hierbei leisten die örtlichen Mietervereine wertvolle Hilfe. Zudem sollten Mieterinnen und Mieter natürlich, soweit es geht, weiterhin Energie einsparen – das schont die Umwelt und den Geldbeutel.“
Beispielsweise Fragen zur Mietpreisbremse, zu Staffel- oder Indexmieten, zu Wohngemeinschaften
Unter das dritthäufigste Beratungsthema „Allgemeine Vertragsangelegenheiten“ fallen alle Rechtsberatungen, die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zum Hintergrund haben, sowie Beratungen im Vorfeld bzw. beim Abschluss des Mietvertrages. Das sind beispielsweise Fragen zur Mietpreisbremse, zu Staffel- oder Indexmieten, zu Wohngemeinschaften, aber auch zur Frage, ob Tierhaltung erlaubt ist oder ob auf dem Balkon Solarmodule angebracht werden dürfen.
Angestiegen im Vergleich zum Vorjahr ist der Beratungsbedarf zum Thema „Mieterhöhung, (Vergleichsmiete)“. Lag der Anteil im Jahr 2022 hier noch bei 7,9 Prozent, stieg er in 2023 auf 9,2 Prozent. „Diese Steigerung deutet darauf hin, dass der Druck auf Mieterinnen und Mieter in bestehenden Mietverhältnissen gestiegen ist. Dies zeigt einmal mehr, wie wichtig ein temporärer Mietenstopp im Bestand sowie dauerhafte mietrechtliche Reformen zur Regulierung des Mietwohnungsmarktes sind,“ so Weber-Moritz.
182.612 Gerichtsentscheidungen im Wohnraummietrecht 2022
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 leicht gestiegen. 182.612 Mal stritten sich Mieter:innen und Vermieter:innen vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Mietrechtsprozesse damit um rund 0,27 Prozent. Die Zahl der Mietrechtsprozesse sinkt seit 1996 (351.511 Verfahren) kontinuierlich.
Eine Differenzierung nach Streitgegenständen enthält die Statistik des Statistischen Bundesamtes nicht.
Werden die Zahlen der DMB-Rechtsschutzversicherung von 2022 (siehe Meldung vom 4.1.2023) hochgerechnet auf die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten insgesamt, dann ging es im Jahr 2022 vor Deutschlands Gerichten rund 15.340 Mal um den häufigsten Kündigungsgrund der Vermieter:innen, den Eigenbedarf.
Streitgegenstand in Mietrechtsprozessen im Jahr 2023
Grundlage für die Statistik über Streitgegenstände in Mietrechtsprozessen sind die Zahlen der DMB-Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes bietet neben allgemeinem Rechtsschutz vor allem Mietrechtsschutz an. Die Anteile an der DMB Rechtsschutz halten ausschließlich der Deutsche Mieterbund, der DMB-Verlag und die DMB-Mietervereine.
- Vertragsverletzungen 30,6 %
- Mietkaution 16,0 %
- Nebenkosten 15,6 %
- Mieterhöhung 15,5 %
- Eigenbedarf 7,6 %
- Fristlose Kündigung 6,0 %
- Ordentliche Kündigung 1,4 %
- Schönheitsreparaturen 0,5 %
- Modernisierung 0,4 %
- Ohne Zuordnung, keinem der o.g. Themen zuzuordnen, Sonstiges 6,4 %
Wie in den Vorjahren sind „Vertragsverletzungen“ der häufigste Grund für mietrechtliche Auseinandersetzungen. Hier geht es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, angefangen bei Fragen der Tierhaltung bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse.
Das Thema „Mietkaution“ (16,0 %) ist der zweithäufigste Prozessgegenstand, dicht gefolgt von dem Beratungsklassiker „Nebenkosten“ (15,6 %) und „Mieterhöhung“ (15,5 %). Eigenbedarfskündigungen sind mit 7,6 Prozent Streitgegenstand Nr. 5.
Quelle: Presserklärung DMB / PH