Als letztes Bundesland hat nun auch Berlin die Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten und Bestandsbauten verabschiedet. Ab 01.01.2017 sollen Rauchwarnmelder in allen Aufenthaltsräumen sowie im Flur für Sicherheit sorgen. Die Übergangsregelung für Bestandsbauten gilt bis zum 31.12.2020. Der Hamburger Dienstleister KALORIMETA AG & Co. KG (KALO) rechnet, dass in den kommenden vier Jahren bis zu 1,87 Millionen bestehende Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden; das sind rund 500.000 Haushalte pro Jahr. Seit diesem Jahr ist auch in Brandenburg und Sachsen eine Rauchwarnmelderpflicht in Kraft.


Lesezeit ca: Less than 1 min.
Berlin: Rauchwarnmelder-Pflicht ab 2017 im Neubau – auch in Berlin Übergangsregelung für Bestandsbauten gilt bis zum 31.12.2020
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Rauchwarnmelder-Bewirtschaftung – Digital, transparent, rechtssicher
Das Verwalten großer Rauchwarnmelder-Bestände in der Wohnungswirtschaft ist bislang papier- und...
Ratgeber für bedarfsgerechte Rauchwarnmelder
Ei Electronics hat den Leitfaden zur bedarfsgerechten Auswahl von Rauchwarnmelder für...
CoreNet Global (CNG): Circular Economy in der Praxis
Immobilien sind für 40 Prozent des weltweiten Energieverbrauchs und 50 Prozent...
Rauchwarnmelder – der Schritt in die digitale Bewirtschaftung
Die Digitalisierung beherrscht seit geraumer Zeit den wohnungswirtschaftlichen Diskurs. An Rauchwarnmelder...
Rauchwarnmelder-Manager von Ei Electronics jetzt in Aareon Connect
Mit der Aufnahme von Ei Electronics in das Partnerprogramm Aareon Connect...
Unsanierte Wohnungen – Energiepreise drücken den Kaufpreis
Gestiegene Energiepreise rücken die energetische Effizienz beim Kauf einer Eigentumswohnung stärker...