BDW und BEE appellieren – Wasserkraft braucht Unterstützung statt Abschaffung – 90 Prozent der Anlagen im EEG 2023 gefährdet

In einem offenen Brief haben der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) an Bundesminister Robert Habeck appelliert, die Änderungsvorschläge für Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 rückgängig zu machen. Bei Umsetzung des Gesetzentwurfs droht ein existenzvernichtender Rückbau von rund 90 Prozent der etwa 7.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland. Um das durch Studien belegte Potenzial der Wasserkraft für die Energiewende und den Klimaschutz auszuschöpfen, sollten vielmehr die Rahmenbedingungen für die Anlagen verbessert werden.

Die sogenannte „kleine“ Wasserkraft ist eine wesentliche und stabilisierende Komponente im deutschen Energieversorgungssystem. Sie steht für die verlässliche, flexibel regelbare und versorgungssichere Erzeugung von rund 3 TWh Strom pro Jahr, mit denen ca. 1 Mio. Haushalte mit klimafreundlicher Energie versorgt werden. Diese Anlagen vermeiden gleichzeitig jährlich rund 3 Mio. t Treibhausgasemissionen sowie Umweltkosten von mehr als 580 Mio. Euro. „Das ist angesichts der Kostenkrise fossiler Energieträger und der Klimakrise ein signifikanter Beitrag, auf den wir nicht verzichten können“, betont BDW-Präsident Hans- Peter Lang.

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Die wertvollen netzdienlichen Eigenschaften der Wasserkraft vermeiden

Netzausbaukosten von rund einer Milliarde Euro. Sie werden als Basis für die Integration des Ausbaus der fluktuierenden Wind- und Solarenergie in ein künftig auf 100 Prozent Erneuerbaren basierendes Energiesystem dringend benötigt. Das hat der BEE jüngst in seiner Studie „Klimaneutrales Stromsystem“ zusammen mit zwei Fraunhofer Instituten belegt. „Ein dezentrales Backup aus heimischen Erneuerbaren-Anlagen kommt uns betriebs- und volkswirtschaftlich günstiger zu stehen, ist klimafreundlich und versorgungssicher. Das wollen wir in der Plattform ‚Klimaneutrales Stromsystem‘ zeigen“, sagt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Dass die Anlagen gewässerökologisch verträglich sind, wird durch die strengen Anforderungen der EUWasserrahmenrichtlinie (WRRL) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sichergestellt. Technologien für einen funktionierenden Fischschutz, Fischauf- und -abstieg werden seit vielen Jahren mit Erfolg in der Praxis eingesetzt. Dass die Wasserkraft nicht für den häufig schlechten ökologischen Zustand der Fließgewässer verantwortlich sein kann, belegt schon allein die Tatsache, dass nur an rund fünf Prozent der mehr als 200.000 Querbauwerke in Deutschland Wasserkraftanlagen betrieben werden…

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