Dass ein Bauvorhaben auf einem benachbarten Grundstück nicht unbedingt die Wohnqualität verbessert wird jeder bejahen, den schon einmal des Morgens in aller Frühe Bagger, Presslufthämmer und ähnliche Gerätschaften aus dem Bett geworfen haben. Nicht in jedem Fall führen die Bauarbeiten jedoch zu solchen Schäden an der eigenen Immobilie, dass in der Folge die Gerichte bemüht werden, wie im vom Oberlandesgericht (OLG) München entschiedenen Fall geschehen (OLG München, Urteil vom 26. Juni 2012; Az.: 13 U 4950/11).
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