Die erste und aktuellste Veränderung betrifft all diejenigen, die Immobilien vermarkten, sei es als Mietverwalter, als Bauträger, als Eigentümer oder als Makler. Im §16a Abs. 1 und Abs. 2 EnEV finden Sie eine Regelung, die alle Immobilienanzeigen betrifft. Ab 1. Mai müssen in Anzeigen, die der Vermarktung, Vermietung, oder Verpachtung einer Wohnung oder einer selbstständig zu Wohn- oder Gewerbezwecken nutzbaren Nutzungseinheit dienen, Angaben zur Energieeffizienz des Objektes gemacht werden.
Lesezeit ca: Less than 1 min.
Anzeigen zur Vermarktung von Immobilien ab 1. Mai 2014
Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Netzentgelte von Solarstrom – Zwei Häuser, dieselbe Anlage, der zehnfache Preis
Ein Entwurf der Bundesnetzagentur entscheidet über die Netzentgelte von Solarstrom im...
Winter 2026/27 – Gasspeicher so leer wie seit Jahren nicht: Wohnungswirtschaft...
Die deutschen Erdgasspeicher gehen mit einem historisch niedrigen Füllstand in den...
Seereport 2026: Immobilien am Wasser zeigen sich wertstabil
Seenlagen zählen seit jeher zu den exklusivsten Wohnstandorten. Dabei ist ein...
Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse: 198 Milliarden Euro flossen 2025 in den...
Der deutsche Immobilienmarkt hat nach dem Einbruch infolge der Zinswende weiter...
Rückgang bei Büros und Baugrundstücken – Gutachterausschüsse legen Immobilienmarktbericht 2025 vor
Während sich der Wohnimmobilienmarkt in Deutschland spürbar stabilisiert, bleiben Büroimmobilien und...
IW-Wohnindex: Immobilienpreise steigen leicht, Mieten wachsen kräftig
Die Immobilienpreise in Deutschland sind im dritten Quartal 2025 erneut leicht...

