Alle Neuerungen der novellierten Heizkostenverordnung

Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Sie setzt die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht um. Das Ziel: Den Energieverbrauch von Gebäuden weiter zu senken.

Hierzu verpflichtet die neue HKVO Gebäudeeigentümer u.a. zum Einsatz fernauslesbarer Messtechnik und Mitteilung monatlicher Verbrauchsinformationen an die Bewohner. Diese und weitere Anforderungen finden sie nachfolgend übersichtlich dargestellt.

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Die Anforderung der neuen Heizkostenverordnung

Interoperabilität
Ab dem 1. Dezember 2022 muss neu eingebaute Messtechnik interoperabel funktionieren. Das bedeutet, dass die Fernauslesung der Verbrauchswerte auch durch Dritte erfolgen kann.

Anbindbarkeit an ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)
Ab dem 1. Dezember 2022 muss neu eingebaute Messtechnik sicher an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können.

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Fernauslesbare Messtechnik
Bei Installation neuer Geräte darf künftig nur noch fernauslesbare Messtechnik verbaut werden. Eine Ausnahme von der Pflicht zum Einbau fernauslesbarer Systeme gilt dann, wenn ein einzelner Zähler oder Heizkostenverteiler ersetzt wird, der Teil eines Gesamtsystems ist, das zum Zeitpunkt des Ersatzes nicht fernauslesbar ist.

Kürzungsrechte
Künftig können Bewohner ihre Heizkostenabrechnung jeweils um drei Prozent kürzen, wenn Gebäudeeigentümer ihren Pflichten zur Installation fernauslesbarer Messtechnik oder den Informationspflichten nicht nachkommen…

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