Millionen Häuser und Wohnungen sind von der aktuell laufenden Erdgasumstellung auf H-Gas betroffen. Gasheizungen können in Zukunft nur noch warm werden, wenn sie an das alternative HGas angepasst wurden. Mit einfachen Mitteln können Wohnungsunternehmen Aufwand reduzieren. Falls Gasmonteure ihre Arbeiten nicht umsetzen können, drohen hohe Kosten sowie Besuche durch Gerichtsvollzieher und Polizei.
Die Niederlande können ab 2030 kein L-Erdgas mehr nach Deutschland liefern. Daher erhielten über 40 deutsche Gasnetzbetreiber den Bundesauftrag, ihre Regionen auf H-Erdgas umzustellen, das vorwiegend aus Norwegen, Russland und Großbritannien stammt. Die Gasnetzbetreiber müssen für das Projekt jedes Gasgerät individuell an das alternative H-Gas anpassen.
Einer der großen betroffenen Netzbetreiber ist die in Oldenburg; Niedersachsen, ansässige EWE Netz GmbH. „Allein in unserer Region müssen wir rund 700.000 Gasgeräte anpassen“, so Friedhelm Pinkhaus. In dem Projekt der Erdgasumstellung koordiniert Pinkhaus bei EWE Netz das Anpassen aller Gasgeräte in Wohnungswirtschaftsunternehmen.
Aufwand reduzieren
„Bei zentral beheizten Gebäuden müssen unsere Gasmonteure innerhalb eines Jahres mehrfach den Raum betreten, in dem die Heizungsanlage installiert ist“, so Pinkhaus weiter. Sollten in den Wohnungen Einzelheizungen angeschlossen sein, müssen wir sogar mehrfach in jede Wohnung hinein.“
Betroffene Wohnungsunternehmen können hier ihren Aufwand deutlich reduzieren: Indem Sie frühzeitig auf den örtlichen Gasnetzbetreiber zugehen, sobald sie das erste Schreiben zum Thema erhalten haben. „So ließe sich der Schriftverkehr und der Aufwand für die vielen Terminabsprachen deutlich reduzieren“, erklärt Pinkhaus. Die Gasnetzbetreiber müssen zum Beispiel wissen, welche Gebäude mit Heizzentralen ausgestattet sind und welche Gebäude über Einzelheizungen verfügen. „Bei Heizzentralen wäre es ideal, wenn die Wohnungsgesellschaft dem regionalen Gasnetzbetreiber vorübergehend einen Schlüssel aushändigen würde“, so Pinkhaus weiter. „So könnte der Gasmonteur zu jeder Zeit die Heizzentrale anfahren, ohne dass jedes Mal eine Terminabstimmung erfolgen und ein Mitarbeiter vor Ort dabei sein muss.“
Welche Kosten entstehen?
„Solange wir die Gasgeräte auf H-Gas umrüsten können, entstehen keine direkten Kosten“, erläutert Pinkhaus. Die Kosten werden bundesweit auf die Netzentgelte umgelegt, die alle Gasverbraucher bezahlen. Kosten entstehen, falls die Gasgeräte repariert oder gewartet werden müssen. Beides müssen die Eigentümer dann wie gewohnt selber beauftragen und bezahlen. „Wir schaffen es aber, über 98 Prozent aller Gasgeräte an das H-Gas anzupassen“, versichert Pinkhaus. Auch Geräte, die 20 Jahre und älter sind, lassen sich in der Regel problemlos anpassen. Einzig die Geräte, die vor 30, 35 oder sogar 40 Jahren installiert wurden, lassen sich häufig nicht anpassen, da es häufig die Hersteller dieser Geräte nicht mehr gibt und diese dann auch kein Material liefern können. In diesen Fällen muss sich der Eigentümer ein neues Gasgerät kaufen.
Zwangsöffnungen und hohe Kosten
Und wenn ein Mieter den Zutritt in seine Wohnung verweigert oder ein Wohnungsunternehmen vergisst, auf die Schreiben des Netzbetreibers zu reagieren? „Dann haben Gasnetzbetreiber letztlich sogar das Recht, den Zutritt per Gerichtsbeschluss zu erwirken, dieses ist auch bereits geschehen“, so Pinkhaus weiter. Geregelt ist dieses im Energiewirtschaftsgesetz § 19a. Hierdurch entstehen Kosten, tragen muss diese der Auslöser des Einsatzes…