Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die seit dem 1. Juni 2015 gilt, stellt hohe Anforderungen an die Verwender (ehemals: Betreiber) von Aufzugsanlagen. Ein Fall in Hessen beweist nun: Auf die leichte Schulter sollte man das nicht nehmen, denn es können Bußgelder in bis zu sechsstelliger Höhe drohen.
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Mängel am Aufzug? – Land Hessen droht mit Bußgeld von 100.000 Euro
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