Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Rechte von Wohnungssuchenden in Deutschland gestärkt und einen bereits 2015 von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstrittenen Rechtsspruch in zweiter Instanz bestätigt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg sind Immobilienmakler dazu verpflichtet, bei der Bewerbung von Wohnimmobilien in kommerziellen Medien, Informationen zur energetischen Qualität der Immobilie nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu nennen (Az. 3 U 198/15), wenn ein Energieausweis vorliegt.
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Deutsche Umwelthilfe siegt vor Gericht: Auch Makler müssen bei Immobilienanzeigen Energieverbrauchsangaben machen
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