Der Bundestag hat das Erste Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes ver-abschiedet. Messdienstleister sind zur Meldung des Einbaus neuer oder erneuerter Messgeräte verpflichtet. KALO sieht darin die eigene Position bestätigt und wird auch weiterhin pragmatische Lösungen im Sinne der Kunden wählen.
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Erstes Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes ist in Kraft, Messgeräten müssen gemeldet werden – KALO macht es
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