Das Grundgesetz, das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Bundes (BehindertengleichstellungsgesetzBGG) sowie die entsprechenden Gesetze der Länder fordern Chancengleichheit: Kein Mensch darf aufgrund seiner Behinderung oder seines Alters benachteiligt werden.
Dies gilt auch für das Grundbedürfnis Wohnen.
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