Das Grundgesetz, das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Bundes (BehindertengleichstellungsgesetzBGG) sowie die entsprechenden Gesetze der Länder fordern Chancengleichheit: Kein Mensch darf aufgrund seiner Behinderung oder seines Alters benachteiligt werden.
Dies gilt auch für das Grundbedürfnis Wohnen.