Für mehr Solarstrom-Eigenversorgung und Kleinen Mieterstrom – Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU fordert Entbürokratisierung

Auf großes Interesse ist das Thema „Kleiner Mieterstrom – Photovoltaik-Potenzial von bürokratischen Fesseln befreien“ am Montag bei den Berliner Energietagen gestoßen. Mit rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war die gleichnamige Veranstaltung der Verbraucherzentrale NRW ausgebucht. Diskutiert wurden vor allem Modelle der privaten Eigenversorgung mit Solarstrom, die mehr als einen Haushalt einbeziehen. Potenzial für solche Lösungen abseits großer Mieterstromprojekte sehen die Verbraucherschützer in deutschlandweit rund fünf Millionen kleineren Mehrfamilienhäusern.

Industrie von milliardenschweren Befreiungen…

„Während die Industrie von milliardenschweren Befreiungen bei EEG-Umlage und Netzentgelten profitiert, sind Verbraucher bislang vor allem Zahlmeister der Energiewende“, sagte Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie der Verbraucherzentrale NRW. Dass diese Gruppe unter Rechtfertigungsdruck gerate, wenn sie durch den Verbrauch selbst erzeugten Stroms wirtschaftliche Vorteile anstrebe, sei deshalb absurd. Zu hohe Hürden für innovative Modelle der Eigenversorgung schwächten die Akzeptanz der Energiewende.

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… privates Solarstrom-Sharing vor bürokratische Hürden

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass privates Solarstrom-Sharing mit einer Einliegerwohnung den gleichen bürokratischen Pflichten unterliegt wie die gewerbliche Belieferung von Tausenden Kunden“, betonte Sieverding. Im Detail erläuterte Dr. Bettina Hennig von der Kanzlei von Bredow/Valentin/Herz die Rechtslage. Die Juristen hatten im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW ein Gutachten zum Kleinen Mieterstrom erstellt. Ergebnis: Die aktuellen Vorgaben seien „offensichtlich weder verhältnismäßig noch sachgerecht“.

Dr. Markus Kahles, Projektleiter bei der Stiftung Umweltenergierecht, leitete rechtlichen Änderungsbedarf auch aus der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU ab. Diese sieht eine klare Stärkung der Eigenversorgung vor, etwa durch den Abbau rechtlicher Hindernisse und die Vorgabe der Verhältnismäßigkeit von Abgaben und Umlagen. Auch Mieter sollen laut EU Zugang zur Eigenversorgung haben. Das in Deutschland entscheidende Kriterium der Personenidentität von Erzeuger und Verbraucher kennzeichnete Kahles deshalb als nicht mit dem EU-Kurs kompatibel.

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Durchaus kontrovers verlief die anschließende Podiumsdiskussion „Unabhängigkeit unerwünscht? Standing und Perspektive der Eigenversorgung“. Neben den bereits Genannten nahmen hieran aus dem Kreis der weitere Referenten auch Peter Stratmann, Leiter des Referats Energieregulierung der Bundesnetzagentur und Andreas Jahn, Senior Associate bei The Regulatory Assistance Project (RAP), teil…

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