Im Rahmen der mietvertraglichen Umlage der vereinbarten Nebenkosten kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, welche sich insbesondere an der Frage der Wirtschaftlichkeit der geltend gemachten Kosten entzünden, wie auch im Fall einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2011 (BGH; Urteil vom 06.07.2011, Az.: VIII ZR 340/10).
Lesezeit ca: Less than 1 min.
Wirtschaftlichkeitsgebot und Nebenkosten: Wer trägt die Beweislast, Herr Senk?
Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Wir haben kein Kaltmietenproblem – meint Prof. Dr. Alcay Kamis FRICS...
Prof. Dr. Alcay Kamis FRICS von der EBZ Business School (FH)...
Starkregen und Überschwemmung – was die aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf...
Starkregenereignisse stellen die Wohngebäudeversicherung zunehmend vor besondere Herausforderungen. Dabei reicht es...
Äste über dem Gartenzaun: Wann Nachbarn selbst schneiden dürfen
Ein Ast ragt über den Gartenzaun, Nadeln landen auf der Terrasse...
BGH – Streetart-Fassadengemälde in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs...
OLG Karlsruhe stärkt Eigentümerrechte bei sog. „Wohnungsstichen“
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Landesrecht BW - 6 W 15/26 | OLG...
GModG – Immobiliengruppe Saarbrücken optimiert Anlagen gezielt mit dem digitalen Heizungskeller
Seit Juli ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft und löst...

