Im Rahmen der mietvertraglichen Umlage der vereinbarten Nebenkosten kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, welche sich insbesondere an der Frage der Wirtschaftlichkeit der geltend gemachten Kosten entzünden, wie auch im Fall einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2011 (BGH; Urteil vom 06.07.2011, Az.: VIII ZR 340/10).


Lesezeit ca: Less than 1 min.
Wirtschaftlichkeitsgebot und Nebenkosten: Wer trägt die Beweislast, Herr Senk?
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Wenn doch jede Wohnung zählt: Kann ein rechtssicheres gemeindliches Vorkaufsrecht der...
Das Terrain der ehemaligen Esso-Häuser auf St. Pauli dient als Paradebeispiel:...
Recht, Sonderfall Gewerbe – Wenn diese Nutzung von Immobilien für Streit...
Die Gewerbenutzung von Immobilien verläuft in der Regel unproblematisch. Das Café...
Leitungswasserschäden in leerstehenden Gebäuden und die Frage nach Gefahrerhöhung
In einer jüngeren Entscheidung (Urteil vom 07.08.2024 – 7 U 251/20)...
AG Langen: Legionellen beim Nachbarn – keine Mietminderung
Es muss eine konkrete Gefahr durch Legionellen im Trinkwasser vorliegen, um...
LG Konstanz: Unwirksamkeit einer AGB-Regelung zur Zahlung eines „Festbetrags“ für Nebenkosten
Soll ein Wohnungsmieter nach den AGB neben den monatlichen Vorauszahlungen zusätzlich...
Schmutz und Müll in Wohnanlagen führen immer wieder zu Prozessen
Wer hätte nicht gerne ein sauberes Wohnumfeld, in dem er sich...