Im Rahmen der mietvertraglichen Umlage der vereinbarten Nebenkosten kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, welche sich insbesondere an der Frage der Wirtschaftlichkeit der geltend gemachten Kosten entzünden, wie auch im Fall einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2011 (BGH; Urteil vom 06.07.2011, Az.: VIII ZR 340/10).


Lesezeit ca: Less than 1 min.
Wirtschaftlichkeitsgebot und Nebenkosten: Wer trägt die Beweislast, Herr Senk?
Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Aareal Trendbarometer: Mieter fordern Bürokratieabbau und zielgerichtete Förderung – Eigentum für...
Die Aareal Bank veröffentlicht mit dem Trendbarometer 2025 eine umfassende Analyse*...
Balkonkraftwerke – Eindeutige Vorgaben für Anschluss, Leistung und Anmeldung digital im...
Seit dem 1. Dezember 2025 gilt die neue Produktnorm DIN VDE...
Nebenkostenbremse statt Mietpreisbremse – Transparenzbehörde für Fernwärmeanbieter
Liebe Leserinnen und Leser,
es gibt Licht am Ende des Tunnels. Bundesweit...
Energiepreise 2026: 10 Milliarden Euro Entlastung – Was auf die Branche...
Zum 01. Januar 2026 sind erneut wichtige Änderungen bei Steuern und...
AG Hamburg: Ratenzahlung wegen Mietrückständen vereinbart – Keine Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Das hat das AG Hamburg mit Urteil vom 22. Januar 2025...
AG Hanau: Vermieter darf Verteilungsschlüssel nicht einseitig abändern
Ein Vermieter kann den bisher vereinbarten Verteilungsschlüssel von Betriebskosten nicht einseitig...

