Vorsicht Steuerfalle: Bauleistung und Grunderwerbssteuer – Einspruch gegen Grunderwerbsteuer prüfen

Vielfach erhebt das Finanzamt die Grunderwerbsteuer nicht nur für den Immobilienerwerb, sondern auch für die Bauleistungen. Was Käufer tun sollten und wie sie von einem ausstehenden Grundsatzurteil profitieren können. Für Neubauten müssen Erwerber immer tiefer in die Tasche greifen. Neben steigenden Immobilienpreisen und kostspieligen energetischen Auflagen drohen, insbesondere bei einem Erwerb vom Bauträger, zuweilen unerwartet hohe Steuerlasten.

Die Grunderwerbsteuer kann zu einer tückischen Steuerfalle werden, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Schnell erheben die Finanzbehörden Nachzahlungen, die viele Finanzierungsmodelle ins Wanken bringen können.

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