Viele Wohnungseigentümer erhalten in diesen Tagen zusammen mit der Einladung zur Eigentümerversammlung die Abrechnung der Betriebskosten. Hat ein Eigentümer Zweifel an deren Richtigkeit, kann er noch vor der Versammlung Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen. Darauf weist der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hin. Das Einsichtsrecht steht jedem Wohnungseigentümer von Gesetzeswegen zu. „Die Verwaltungsdokumente inklusive sämtlicher Buchhaltungsunterlagen gehören der Wohnungseigentümergemeinschaft.
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Verwalter-Tipp: Laßt Wohnungseigentümer in die Nebenkostenabrechnungen schauen
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