Verbrauchstransparenz schont Umwelt und Mieter können 5 bis 10 Prozent ihres Energieverbrauchs einsparen

Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) kann nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 24. November in Kraft treten. Sie muss jetzt nur noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Mit ihren neuen Anforderungen an Verbrauchstransparenz und Energieeffizienz ist sie wegweisend für die Energiewende im Gebäudesektor.

Unterjährige Verbrauchsinformationen sollen es Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig ermöglichen, ihr Heizverhalten unmittelbar anzupassen. Das spart Energie und letztlich bares Geld, gleichzeitig wird die Umwelt entlastet – eine Win-win-Situation.

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Regelmäßige Verbrauchsinformation schafft Transparenz und Entlastung

Ein zentrales Element der novellierten HKVO ist die Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in nationales Recht. Nach dieser müssen Vermietende, in deren Liegenschaften fernablesbare Geräte installiert sind, Bewohnende künftig monatlich über ihren Energieverbrauch informieren. Die regelmäßige Verbrauchsinformation bietet mehr Transparenz über den eigenen Energieverbrauch gegenüber der bisher jährlich erfolgten Mitteilung.

Passen Mietende auf dieser Basis ihr Heizverhalten im laufenden Abrechnungsjahr an, können sie 5 bis 10 Prozent ihres Energieverbrauchs einsparen – bei den steigenden Energiepreisen eine deutliche Entlastung für den Geldbeutel. Durch die Sensibilisierung für den bewussten Umgang mit Ressourcen und damit verknüpfte Kosteneinsparungen schafft die neue HKVO eine wichtige Grundlage, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren.

Voraussetzung für die monatliche Bereitstellung der Verbrauchsinformationen ist die Fernablesbarkeit der Erfassungsgeräte. Daher dürfen nach HKVO künftig nur noch fernablesbare, funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler in Gebäuden installiert werden. Nicht fernablesbare Erfassungsgeräte müssen bis Ende 2026 ausgetauscht werden. Perspektivisch müssen dadurch immer weniger Geräte in Liegenschaften vor Ort abgelesen werden, was zusätzlichen Aufwand für Terminvereinbarungen reduziert.

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Datennutzung für mehr Energieeffizienz

Für die technische Umsetzung der neuen Anforderungen im Immobiliensektor ist Digitalisierung essenziell. Die novellierte HKVO zeigt, wie sich die Energieeffizienz in Gebäuden durch die Nutzung energetischer Daten steigern lässt. Digitale Lösungen bieten aber noch viel mehr Möglichkeiten zur CO2-Reduktion, jedoch müssen die verfügbaren Daten dafür intensiver genutzt und vor allem ausgewertet werden.

Nur so können energetische Systeme analysiert, Einsparmaßnahmen definiert und der Energieverbrauch nachhaltig reduziert werden. Der große Vorteil digitaler Lösungen: Sie sind geringinvestiv und erfordern keine oder nur geringe bauliche Eingriffe. Damit ihr volles Potenzial ausgeschöpft werden kann, braucht es jedoch verlässliche, politische Rahmenbedingungen zur verstärkten Nutzung anonymisierter Daten…

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