Trinkwasserverordnung geändert – Leitungen und Armaturen werden noch sicherer

Die Trinkwasserverordnung führt erstmals verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Das sehen aktuelle Änderungen vor, die am 13. Dezember 2012 in Kraft treten. Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasser-Installation im Gebäude, d.h. durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche.

Falsche Materialien können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben. Fehler bei Planung, Einbau und Materialauswahl der Installation können zur Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen führen, die für Lungenentzündungen verantwortlich sind. Beides passiert insbesondere dann, wenn das Wasser zu lange im Leitungssystem stagniert. Durch die Änderung der Trinkwasserverordnung kann das Umweltbundesamt (UBA) nun zur Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderungen festlegen. Diese werden die bisher unverbindlichen Leitlinien nach und nach ersetzen.

Jeweils zwei Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen (etwa Trinkwasser-Installationen) nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen entsprechen. Die Novelle der Trinkwasserverordnung sieht weiterhin praktikablere Regelungen zum Legionellenschutz vor.

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