Unternehmer sollten sich für den aktuellen Jahresabschluss sämtliche Positionen im Betriebsvermögen genau ansehen. Möglicherweise können einzelne Wirtschaftsgüter mit einem niedrigeren Teilwert bilanziert werden. Häufig ist insbesondere eine Neubewertung von Wertpapieren, die etwa als Liquiditätspuffer oder als Anlage für die Finanzierung künftiger Investitionen gehalten werden, angebracht. Solche Papiere unterliegen in der Regel Schwankungen, die sich durch die Nervosität der Märkte verstärkt haben.
„Sind die Kurse der Wertpapiere in der letzten Zeit gefallen, eröffnen sich jetzt für viele Unternehmer lukrative Steuer-Sparmöglichkeiten“, sagt Benno Lange, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Wirtschaftskanzlei DHPG in Gummersbach. Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von günstigen Urteilen des Bundesfinanzhofs, welcher die bisher sehr restriktive Praxis der Finanzverwaltung ausgehebelt hat.