Technische Mindestanforderungen für Altersgerecht Umbauen

Anlage zum Programm 155/455 – Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand.

Diese technischen Mindestanforderungen gelten für Modernisierungsmaßnahmen zum Altersgerechten Umbauen von Wohnungen im Gebäudebestand. Sie definieren die technischen Mindeststandards, die bei einer Förderung von Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen im KfW-Programm ALTERSGERECHT UMBAUEN zu erfüllen sind.

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