Wichtige Änderung zur Windsogsicherung ab 1. März 2011

Für Planer und Dachdecker gilt es, ab dem 01. März 2011 das geänderte Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) zu beachten. Das Regelwerk entspricht dem Status einer „anerkannten Regel der Technik“ und ist deshalb verbindlich.

Die neue Fachinformation des ZVDH „Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteineindeckungen“ definiert nicht nur die Berechnung der Windlast neu, sondern teilt auch den Dachbereich neu auf und stellt höhere Anforderungen an die Befestigung.

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