Hausflure und Treppen sind für die Mieter eines Hauses ein wichtiger Teil ihres Wohnumfeldes. Sie dienen als Zugang zu den Wohnungen und im Falle eines Feuers als erster Rettungsweg, so das VG Düsseldorf (Az. 25 K 7918/08). Hausflure und Treppen sind Gemeinschaftsflächen. Dennoch betrachten viele Mieter sie als Teil der eigenen Wohnung. Sie stellen dort Kinderwagen, Garderoben oder Schuhregale auf. Damit versperren sie oft den Weg. Ärger mit dem Vermieter und Mitmietern ist damit programmiert.


Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Nutzen und Grenzen der Symptomtheorie des BGH
Fast alle privaten Bauherren sind bautechnische Laien. Damit diese ihre Ansprüche...
Systemische Legionellen-Untersuchung: Bedeutung und Durchführung
Von Dr. Georg Scholzen
Das Hauptziel der systemischen Legionellen-Untersuchung ist es, die...
AG Berlin Wedding: Berliner Betriebskostenübersicht belegt nicht immer Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot kann nicht durch die Bezugnahme auf...
Knapp 900 Euro für den Smart-Meter-Einbau: Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen unangemessene...
Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt hat der Mitteldeutschen Netzgesellschaft (Mitnetz Strom)...
Blaupause für Deutschland – Das Beschäftigtenwohnen – BFW Berlin, IHK Berlin...
Der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg, die IHK Berlin und Berlin Partner veröffentlichten...
Ungewollt vom Energieversorger gekündigt – was sagt die Rechtslage
Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert
Der Energieanbieter will den Vertrag beenden, obwohl kein Wechsel...

