Hausflure und Treppen sind für die Mieter eines Hauses ein wichtiger Teil ihres Wohnumfeldes. Sie dienen als Zugang zu den Wohnungen und im Falle eines Feuers als erster Rettungsweg, so das VG Düsseldorf (Az. 25 K 7918/08). Hausflure und Treppen sind Gemeinschaftsflächen. Dennoch betrachten viele Mieter sie als Teil der eigenen Wohnung. Sie stellen dort Kinderwagen, Garderoben oder Schuhregale auf. Damit versperren sie oft den Weg. Ärger mit dem Vermieter und Mitmietern ist damit programmiert.


Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Acht Urteile zum Themenkreis Terrasse, Loggia und Balkon
Allmählich beginnen die Menschen wieder damit, ihre Gartenmöbel aus dem Winterschlaf...
vdp veröffentlicht Checkliste zur Finanzierung von Erbbaurechten
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) hat eine neue Checkliste zur Indeckungnahme...
Start der Grillsaison: Was auf Balkon, Terrasse und im Garten erlaubt...
Ob Balkon, Terrasse oder eigener Garten: Sobald die Temperaturen steigen, wird...
Vier neue Urteile rund ums Wohnen, Bauen und Finanzieren
Fledermäuse, WEG- Kostenverteilungsschlüssel, TV-Sendung baut mit um, Eigenbedarf für „Privatmuseum und...
Geteilter Strom, geteilte Verantwortung – Das sollte die Wohnungswirtschaft über Mieterstrom...
Deutschland erlebt seit einigen Jahren einen beispiellosen Ausbau der Photovoltaik. Anfang...
Der richtige Umgang mit Messdienstverträgen bei Lieferantwechseln
Von Peter Gerhardt, DSC Consulting
Sie kennen die Situation im Wohnungsunternehmen: Es...

