Streitfall Grillen: Mieter gegen Mieter – einmal Grillen im Monat erlaubt

Pensionärin Erika K. aus Hamburg freut sich. Die Temperaturen steigen wieder. Der neue Grill steht auf dem Balkon ihrer Mietwohnung. Die Grillsaison hat begonnen. Aber Vorsicht! Qualm und Duft vom Brutzeln der Bratwürste können Konflikte mit den Mitmietern provozieren.

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Mieter in Mehrfamilienhäusern müssen deshalb Beschränkungen beachten. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW) hin.

 

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