Es gehört nicht wie die Küche, das Schlafzimmer und der Wohnbereich zwingend zu jeder Wohnung, aber es ist in vielen Haushalten trotzdem einer der wichtigsten Räume: das Kinderzimmer. Meist hat es eine wechselvolle Geschichte. Es beherbergt erst Babys und Kleinkinder, dann Jugendliche und junge Erwachsene, ehe es schließlich irgendwann zum Hobbyraum für die Eltern wird. Gelegentlich müssen sich auch Zivilgerichte mit dem Kinderzimmer auseinandersetzen – sei es nun aus steuerlicher, aus baurechtlicher oder aus mietrechtlicher Sicht. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe zehn Urteile unterschiedlicher Gerichtszweige zu diesem e- menkreis gesammelt.