Schadenermittlung: Was muß ich meinem Versicherer beantworten, Herr Senk

Bei einem Schadenfall ist es Sache des Haftpflichtversicherers, zunächst einmal die Haftungsfrage zu klären, um dann entweder gegen den Versicherungsnehmer gerichtete unberechtigte Ansprüche abzuwehren oder aber berechtigte Forderungen zu regulieren. Es versteht sich, dass diese Aufgaben des Versicherers nur dann erfüllt werden können,

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wenn der Versicherungsnehmer seinen Versicherer möglichst umfassend über die Umstände des Einzelfalles informiert. Diese Tatsache hat auch ihren Niederschlag gefunden in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), wo es in der aktuellen Version AHB 2008 unter Ziffer 25.2. Satz 3 sinngemäß heißt, der Versicherungsnehmer habe den Versicherer bei der Schadenermittlung und –regulierung zu unterstützen, ihn ausführlich, wahrheitsgemäß und umfassend zu informieren und alle angeforderten Schriftstücke zur Verfügung zu stellen. Versicherungsexperte Wolf-Rüdiger Senk klärt auf

 

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