Von Andreas Breitner
Spätestens seit den jüngsten Landtagswahlen steht die Frage von weiteren Eingriffen in den Wohnungsmarkt wieder auf der Tagesordnung. Die sozialen Vermieter haben in dieser Frage eine klare Haltung: Wir können nur davor warnen.
Eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen und ein Mietendeckel schaffen keine einzige zusätzliche Wohnung. Statt ideologischer Luftschlösser brauchen wir eine pragmatische und an der realen Lage orientierte Wohnungspolitik. Dazu gehören eine verlässliche und ausreichende öffentliche Wohnungsbauförderung sowie der Erhalt des Wohngeldes in seiner heutigen Form.“
Die Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin habe populistischen Parteien Erfolge gebracht. Jetzt aber sind die Wahlkämpfe vorbei und es gilt, Lösungen zu finden, die das bezahlbare Wohnen sichern und zugleich den Bau von Wohnungen erleichtern. Daran müssen sich alle Parteien messen lassen.
DDR-Altschulden müssen weg
In Mecklenburg-Vorpommern gilt es beispielsweise, nach den kommunalen Wohnungsunternehmen auch die Wohnungsgenossenschaften von sogenannten DDR-Altschulden zu befreien. Genossenschaften garantieren bezahlbare Mieten und sind in vielen Regionen einer der wenigen stabilen wirtschaftlichen Anker. Sie können das aber nur bleiben, wenn ihre wirtschaftliche Basis gesichert wird.
Eine verlässliche Wohnraumförderung ist in allen drei norddeutschen Bundesländern eine unverzichtbare Voraussetzung für den Erhalt des bezahlbaren Wohnens. Die künftige Schweriner Landesregierung sollte sich dabei an den Regeln in Kiel und Hamburg orientieren und ein dreistufiges Fördermodell entwickeln.
Nebenkosten in den Griff bekommen
Dringend notwendig ist es, die Steigerung der Nebenkosten in den Griff zu bekommen. Wir brauchen keine Mietpreis-, sondern eine Nebenkostenbremse. Diese betrifft nicht nur Heizung und Energie, sondern auch kommunale Gebühren und die Grundsteuer. Wir erleben in einigen Regionen bereits, dass die „zweite Miete“ höher ist als die eigentliche Wohnungsmiete.
Ein weiteres Problem sind die sogenannten Schrottimmobilien. Die Bundesregierung will es Kommunen jetzt erleichtern, gegen deren Eigentümer vorzugehen. So sollen kommunale Beschäftigte durch eine Änderung des Baugesetzbuches leichter Zutritt zu den betroffenen Gebäuden erhalten.
Ferner sollen Eigentümer leichter enteignet werden können, wenn sie ihre Immobilie nicht instand halten. Zudem ist geplant, das Melderecht zu präzisieren. Damit soll vermieden werden, dass Vermieter und Mieter Wohnungen illegal zu vermieten und Zimmer überbelegen.
Endlich kommt Bewegung in die Problematik
Als soziale Vermieter, die Jahr für Jahr viele Millionen Euro in die Instandhaltung und Modernisierung ihrer Wohnungsbestände investieren, begrüßen wir, dass endlich Bewegung in die Problematik kommt. Viel zu lange hat die Politik zugeschaut, wie Mieterinnen und Mieter in unwürdigen Verhältnissen leben müssen, nur weil der Vermieter seine Immobilie als reines Renditeobjekt betrachtet.
Vermieter müssen Gewinne machen dürfen, um die Sanierung und die Modernisierung ihrer Bestände oder die Herausforderungen der Energiewende finanzieren zu können. Aber Wohneigentum verpflichtet auch, was bedeutet, dass Vermieter ihre Wohnungen in Schuss halten (müssen).
Rund 300 Schrottimmobilien im Norden
In Norddeutschland gibt es nach unserer Schätzung rund 300 verwahrloste Mehrfamilienhäuser. Wir kennen Fälle aus Rendsburg, Elmshorn, Bad Oldesloe, Harburg und Neubrandenburg. Dass die Kommunen jetzt zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten erhalten, bauliche Missstände zu beseitigen, ist richtig.
Allerdings gibt es in Schleswig-Holstein und Hamburg bereits Wohnraumschutzgesetze, die oftmals nicht durchgesetzt werden. Der Grund ist nicht nur der Mangel an Personal, sondern auch die Tatsache, dass im jeweiligen Rathaus dem Thema nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Kommunen müssen früher reagieren, wenn der Verdacht auf überbelegten Wohnungen aufkommt. Hier gilt es, Hinweisen aus der Nachbarschaft entschiedener als bisher nachzugehen. Dass Kommunen hier mehr Handhabe erhalten sollen, ist dringend nötig.
Zudem sollten die Länder über den Bundesrat bei der Verschärfung des Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes aktiver werden. Dieser soll Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mieten schützen. Vor wenigen Tagen hat der Deutscher Juristentag sich ebenfalls dafür ausgesprochen. Hier wünschen wir uns mehr Engagement der norddeutschen Landesregierungen.
Illegale Untervermietungen stoppen
Zudem ist es an der Zeit, illegale Untervermietungen zu stoppen. Dazu muss das bundesweite Meldegesetz angepasst werden. Bislang sieht das Gesetz vor, dass jeder Mieter bei sich weitere Personen anmelden darf. Laut § 540 Absatz 1 BGB muss ein Mieter aber die Einwilligung des Eigentümers einholen.
Wenn das nicht erfolgt, erfährt der Vermieter von der Untervermietung nichts, auch weil die Ämter bei der Anmeldung des Wohnsitzes eine derartige Erlaubnis nicht prüfen. Wenn Vermieter jedoch nichts von einer Untervermietung wissen, öffnet das dem Missbrauch Tür und Tor – abgesehen davon, dass Untermieter oft viel zu hohe Mieten zahlen müssen und vom Mietrecht nicht geschützt sind.
Handlungsbedarf herrscht vor allem in engen Mietmärkten. Hier nutzen einige wenige Vermieter die Not von Wohnungssuchenden schamlos aus und bringen dadurch eine ganze Branche in Verruf. Denn eines ist auch klar: Schrottimmobilien und illegale Untervermietungen sind in Norddeutschland nicht die Regel, sondern die Ausnahme.
Andreas Breitner
Vorstand und Verbandsdirektor Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)


