Ein auffallend unschöner Anblick: In einer Kirche wurde am Ende der Heizperiode ein Wasserschaden an der Stuckdecke am zentralen Stuckmedaillon festgestellt.
Oberhalb des majestätischen Stuckmedaillons im Dachgeschoss befand sich ein Gas-Brennwertgerät. Bei der weiteren Nachschau wurde eine Leckage an einer Kupferleitung gefunden und diese ausgetauscht. Das IFS wurde derweil zur Ermittlung der Schadenursache beauftragt.
Der Rohrleitungsabschnitt aus Kupfer befand sich noch vor Ort und wurde für weitere Untersuchungen im Labor mitgenommen: An einem 90°-Bogen gab es einen massiven Rohrdurchbruch. Die Wandstärke war in diesem Bereich stark verringert.

Der schadenursächliche Kupferrohrleitungsabschnitt war ursprünglich an die Ableitung des Brennwertkondensats angeschlossen. Im Inneren des Rohres konnte der Gutachter deutlich erkennen, an welchen Stellen das Rohr größtenteils Wasserkontakt hatte. In diesem Bereich hatte sich eine Rinne in das Rohr „eingeätzt“.
Kondensatleitungen müssen gemäß DIN 1986-4 in Werkstoffen ausgeführt sein, die für pH-Werte unter 6,5 beständig sind und gemäß DWA-Arbeitsblatt A 251 aus korrosionsfesten Werkstoffen erstellt werden.
Bei Kupfer handelt es sich nicht um einen säurebeständigen Werkstoff. Das Kupferrohr war nicht auf Dauer gegen die sauren Kondensate des Gas-Brennwertgeräts beständig.

Gemäß dem Motto „Steter Tropfen höhlt den Stein“, war das sehr saure und somit korrosive Kondensat beharrlich und löste das Kupferrohr schrittweise auf, bis es zum bestimmungswidrigen Wasseraustritt kam. (TDE)

Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org/



