Sanitärinstallationen im Bestand – Herausforderung und Chance von Andreas Braun

Die SHK-Organisation führt mit ihren 24.000 Innungsbetrieben und 215.000 Beschäftigten jährlich ca. 570.000 Heizungs- und 520.000 Badsanierungen durch. Ungefähr 60% der Kunden sind Ein- und Zweifamilienhausbesitzer. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei ca. 55 Milliarden Euro/Jahr. Der Anteil an der Modernisierung liegt bei ca. 70%, auf den Neubau entfallen lediglich 30%.

Die entsprechenden Verordnungen und technischen Regelwerke werden spätestens alle 5 Jahre auf den Prüfstand gestellt, ob sie noch ihre Gültigkeit besitzen oder einer Aktualisierung bedürfen. Im Zuge dieser Aktualisierungen werden die Erkenntnisse aus der Praxis in die technischen Regeln eingearbeitet. Gerade im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gab es in den letzten 20 Jahren einigewesentliche Veränderungen. Diese erstrecken sich auf nahezu alle Bereiche.

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Angefangen von neuen Rohrwerkstoffen, über Verlege- und Fertigungstechniken, bis hin zu hydraulisch optimierten Systemen mit hohem energetischen Anspruch. Nicht zuletzt die gesetzlichen Vorgaben aus GEG und Trinkwasserverordnung stellen erhöhte Anforderungen an die Hausinstallationen.

Auszug technische Anforderungen Trinkwasser:

ANFORDERUNGEN FÜR DIE ERSTELLUNG EINER TRINKWASSERINSTALLATION
„Gesetze, Verordnungen, Regelwerke, Richtlinien“

  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) – Vertragsinstallationsunternehmen (VIU)
  • Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001
  1. Änderungsverordnung (Neufassung als Entwurf)
  • Europäische Normen und nationale Ergänzungsnormen
  • Werkvertragliche Anforderungen VOB ATV DIN 18381
  • ZVSHK Fachinformationen, Merkblätter und Arbeitsblätter
  • Richtlinien und Arbeitsblätter privater Regelsetzer
  • Nutzervorgaben

Insgesamt steigt in Deutschland der Anteil an Bestandsimmobilien. Gerade im Bereich des Mietwohnungsbaus ist es nicht immer so ohne weiteres möglich, die Gebäude regelmäßig zu ertüchtigen und instand zu halten. Jeder Aus- und Umbau zieht auch immer eine Prüfung nach sich, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) eingehalten sind oder ob hier weitere Maßnahmen zur Ertüchtigung zu ergreifen sind.

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Die Aussagen der Trinkwasserverordnung sind hierzu recht deutlich:

GRUNDLAGE: TRINKWASSERVERORDNUNG

  • Wasser für den menschlichen Gebrauch „Trinkwasser“
  • Schutz der menschlichen Gesundheit
  • Vermeidung von Verunreinigungen
  • Trinkwasser muss appetitlich sein und zum Genuss anregen
  • Trinkwasser muss farblos, kühl, sowie geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein
  • Trinkwasser muss ein Leben lang ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen getrunken werden können
  • Verbot von Blei ab 2023 (Vermutlich)

Forderung:
Einhaltung mindestens der anerkannten Regeln der Technik

Auch hinsichtlich der Beschaffenheit des Trinkwassers macht die Trinkwasserverordnung eine klare Aussage:

TRINKWV –§ 4 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN BESCHAFFENHEIT DES TRINKWASSERS
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.

Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn beim Schutz des Wassereinzugsgebietes, bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 5 bis 7 entspricht.

Seit Dezember 2020 stellt die EU-Trinkwasserrichtlinie zusätzliche Anforderungen an die Hausinstallation:

EU-TRINKWASSERRICHTLINIE (16. DEZEMBER 2020)
Artikel 10 Risikobewertung von Hausinstallationen

  1. Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Hausinstallationen einer Risikobewertung unterzogen werden. Diese Risikobewertung umfasst Folgendes:
    a) eine allgemeine Analyse der Risiken, die von Hausinstallationen und dafür verwendeten Produkten, Materialien und Werkstoffen ausgehen können, sowie der Frage, ob diese potenziellen Risiken die Qualität des Wassers am Austritt aus denjenigen Zapfstellen, die normalerweise für Wasser für den menschlichen Gebrauch verwendet werden, beeinflussen; diese allgemeine Analyse umfasst keine Analyse einzelner Objekte; und
    b) die Überwachung der in Anhang I Teil D aufgeführten Parameter …..

Sie fordert alle Beteiligten zur Unterrichtung über Risiken im Umgang mit Trinkwasser auf.

EU-TRINKWASSERRICHTLINIE(16. DEZEMBER 2020)

(3) Um die Risiken im Zusammenhang mit Hausinstallationen in allen Hausinstallationen zu verringern, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass alle folgenden Maßnahmen in Betracht gezogen und die für relevant erachteten Maßnahmen getroffen werden:

a) Ermutigung der Eigentümer öffentlicher und privater Örtlichkeiten dazu, eine Risikobewertung der Hausinstallation durchzuführen,

b) Unterrichtung der Verbraucher und der Eigentümer öffentlicher und privater Örtlichkeiten über Maßnahmen, mit denen sich das durch die Hausinstallation entstehende Risiko einer Nichteinhaltung der Qualitätsstandards für Wasser für den menschlichen Gebrauch beseitigen oder verringern lässt,

c) Beratung der Verbraucher über die Bedingungen des Konsums und der Verwendung von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie über mögliche Maßnahmen, mit denen sich ein Wiederauftreten dieser Risiken vermeiden lässt,

d) Förderung von Schulungen für Installateure und andere Fachleute für Hausinstallationen sowie Bauprodukte, Materialien und Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen,

e) in Bezug auf Legionella — Gewährleistung, dass zur Verhinderung und Bewältigung möglicher Krankheitsausbrüche wirksame und gemessen an den Risiken verhältnismäßige Maßnahmen zur Risikobeherrschung und Managementmaßnahmen zur Verfügung stehen, und
f) in Bezug auf Blei — Durchführung von Maßnahmen zum Austausch von aus Blei gefertigten Bestandteilen in bestehenden
Hausinstallationen, sofern dies wirtschaftlich und technisch machbar ist.

Für die Trinkwasserverordnung besteht die Vorgabe zur Umsetzung der EUTrinkwasserrichtlinie zum Jahresbeginn 2023.

Einen großen Vorteil der Deutschen Regelwerkslandschafft und dem System der Handwerksausbildung in Verbindung mit der Innungszugehörigkeit stellt die permanente Aus- und Weiterbildung durch die Landes- und Fachverbände der SHK Innungen dar. Durch die permanente Information der angeschlossenen Betriebe ist die Information des Fachhandwerkes sichergestellt. Zusätzlich ist die Verbandsorganisation bundesweit mit der Erstellung und Fortschreibung der technischen Regelwerke befasst. Somit ist auch hier eine fortlaufende Aktualisierung der Ausführungsgrundsätze nach den neuesten Erkenntnissen gegeben.


Zur Sicherstellung der Schulung aller Beteiligten hat der ZVSHK gemeinsam mit dem BTGA und der figawa unter dem Kooperationsbanner „Fit für Trinkwasser“ eine neue Schulungsreihe gestartet, die alle erforderlichen Informationen und Anforderungen aus Verordnungen, Regelwerken und den neuesten Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung für den Bereich Trinkwasser beleuchtet.

Fit für Trinkwasser | Modulares Schulungskonzept

  • Es besteht ein hoher Bedarf nach fachlicher Expertise, damit die zunehmend komplexer werdenden technischen Regeln
    ordnungsgemäß angewendet und umgesetzt werden können.
  • Die Verbände BTGA, figawa und ZVSHK haben erkannt, dass diesem Umstand nur ganzheitlich begegnet werden kann und mit der Schulungsinitiative „Fit für Trinkwasser“ einen bundeseinheitlichen Weiterbildungsplan speziell für Experten entwickelt, die sich in unterschiedlichen Disziplinen mit Trinkwasser-Installationen befassen.
  • Der Weiterbildungsplan ist modular aufgebaut und wird sukzessive erweitert.
  • Landing-Page www.fit-fuer-trinkwasser.de

Die Schulung beinhaltet eine Prüfung und dient als Nachweis, in Sachen Hygiene auf dem aktuellen Stand zu sein.

Einheitliche Vorgaben an Schulungspartner TGA, figawa und ZVSHK geben den Schulungspartnern bundesweit einheitliche Vorgaben:

  • Qualifikation der Referenten
  • Schulungsunterlagen
  • Schulungsinhalte
  • Rahmenlehrpläne
  • Prüfungen Durch die zentralen Vorgaben können hohe Qualitätsmaßstäbe sichergestellt werden:
  • Neutral
  • Immer aktuell
  • Fachlich fundiert
    Eine solche Schulung zur Trinkwasserhygiene ist nicht nur für die Planung und Errichtung von neuen Anlagen notwendig, sie ist auch die Grundvoraussetzung, um im Bestand sicher arbeiten zu können und Gefährdungsanalysen durchzuführen.

Andreas Braun
Zentralverband Sanitär Heizung Klima

Forum Leitungswasser erscheint in Kooperation mit der Initiative Schadenprävention und  der AVW Gruppe

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