Fast alle Bundesländer haben die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern und deren Nachrüstung in Bestandsimmobilien mittlerweile gesetzlich geregelt. Auch im Saarland ist diese jetzt seit Anfang September gesetzlich in der Saarländischen Landesbauordnung verankert und damit rechtskräftig. Damit gilt: In Bestandsliegenschaften müssen Rauchwarnmelder bis zum 31. Dezember 2016 nachgerüstet werden.


Lesezeit ca: Less than 1 min.
Saarland! Rauchwarnmelderpflicht! Bis Ende 2016 müssen 488.000 Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Baurechtsreport 2025 offenbart Schwächen der technischen Gebäudeausrüstung
Notstromanlagen, die im Ernstfall sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Brandmelde- und Feuerlöschanlagen oder...
Jenaer Baugenossenschaft eG – Rauchwarnmelder nachhaltig managen
Von Mario Münsterberg, Vorstand Jenaer Baugenossenschaft eG
Hohe Ausfallquoten und mangelnde Mieterakzeptanz....
Hochwasser oder Leitungswasser trifft auf PV-Speicher – Was ist zu tun?
Eine knappe Woche nachdem der Keller seines Einfamilienhauses bei Starkregen unter...
Gefahrenbereiche im Fokus – Die häufigsten Mängel in der Wohnungswirtschaft
Die Verkehrssicherheit in Wohngebäuden ist essenziell, um Unfälle in öffentlich zugänglichen...
Elektroinstallation – Darum ist die Ausstattung nach Norm bei Neubau und...
Der am 6. November 2024 beschlossene Gesetzentwurf zur Einführung des Gebäudetyp...
Christbaum und Feuerwerk – Immobilienurteile rund um das Thema Jahreswechsel
Den meisten Menschen ist sehr daran gelegen, wenigstens zwischen Weihnachten und...