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Hochwasserschäden mehr als verdoppelt – Klimafolgenanpassung muss Priorität der neuen Bundesregierung sein

Hochwasserschäden verdoppelt - Priorität Klimafolgenanpassung
Starkregen wird immer mehr zur Herausforderung. Vielerorts merken die Gemeinen, dass ihre Straßenentwässerung für die Regenmengen zu klein ausgelegt ist. Die Folge: das Wasser sucht sich seinen Weg, schlimmstenfalls über die Kellerfenster in die Keller. Foto: wohnungswirtschaft heute / GW

Starkregen, Überschwemmungen, Sturm und Hagel haben 2024 in Deutschland versicherte Schäden in Höhe von 5,7 Mrd. Euro verursacht – genauso viel wie in 2023. Besonders schwer traf es die Menschen in Süddeutschland. „Allein Starkregenereignisse und Überschwemmungen schlugen mit 2,6 Mrd. Euro zu Buche – rund eine Milliarde Euro mehr als im langjährigen Durchschnitt“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Das geht aus der jährlichen GDV-Naturgefahrenstatistik hervor.

„Die Folgen des Klimawandels werden auch bei uns immer spürbarer“, so Asmussen. 2023 lagen die Schäden durch Starkregen und Hochwasser noch bei rund 1 Mrd. Euro.

Weniger Sturm- und mehr Hochwasserschäden

Im vergangenen Jahr sind zwar große Schäden durch Winter- und Herbststürme ausgeblieben, dafür verursachten Hochwasser – im Mai im Saarland und in Rheinland-Pfalz, im Juni in Baden-Württemberg und Bayern – erhebliche Überschwemmungsschäden. 

Der detaillierte Blick auf die Sach- und Kfz-Versicherung ergibt für die Naturgefahrenstatistik folgendes Bild: In der Sachversicherung, die Gebäude und Hausrat sowie Gewerbe- und Industriebetriebe abdeckt, wurden 2024 versicherte Schäden von 4,4 Mrd. Euro verzeichnet. Davon entfallen neben den Elementarschäden weitere 1,8 Mrd. Euro auf Schäden durch Sturm und Hagel. Mit Leistungen von 1,3 Mrd. Euro liegt die Naturgefahrenbilanz für die Kfz-Versicherer in etwa auf dem Niveau des langjährigen Durchschnitts.  

Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen mit höchsten Schadenssummen

Die höchsten Schäden verzeichneten 2024 die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg – mit jeweils rund 1,6 Mrd. Euro. Hauptursache war hier das schwere Juni-Hochwasser. Mit deutlichem Abstand folgt Nordrhein-Westfalen auf Platz drei: Dort summierten sich die versicherten Schäden auf rund 613 Mio. Euro, vor allem infolge von Stürmen und Hagel.

Versicherer plädieren für mehr Präventions- und Schutzmaßnahmen

„Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Klimafolgenanpassung muss Priorität der neuen Bundesregierung sein“, so Asmussen. „Denn eine Pflichtversicherung allein verhindert keine Schäden. Was wir brauchen, ist ein Naturgefahren-Gesamtkonzept, das neben einer Versicherungslösung auch vorsorgende Maßnahmen beinhaltet. Nur so schaffen wir mit Blick auf den Klimawandel langfristige Sicherheit – für Menschen und für die kommunale Infrastruktur.“

Naturgefahren-Gesamtkonzept der Versicherer

Um Naturgefahren künftig besser abzusichern, setzen sich die Versicherer für ein Naturgefahren-Gesamtkonzept ein. Es kombiniert flächendeckenden Versicherungsschutz mit verbindlicher Klimafolgenanpassung und einer staatlichen Zusammenarbeit zur Absicherung von Extremrisiken. Ziel ist es, Risiken zu verringern, Prävention zu stärken und die Versicherung gegen Elementarschäden auch in exponierten Lagen bezahlbar zu halten.

Christian Ponzel

Weitere Artikel zu Naturgefahren und Schadenprävention.

Gehölzverwendung in der Schwammstadt – Chancen und Risiken“ von Prof. Dr. habil. Hartmut Balder, Institut für Stadtgrün. Klicken Sie HIER und es öffnet sich Teil 2 des Artikels.

Smarte Lösung für Hochwasserschutz – App von der TU Dresden für Simulation von Starkregenereignissen“.

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Die virtuelle Eigentümerversammlung – eine neue Ära in der Zusammenarbeit mit der Immobilienverwaltung

Virtuelle Eigentümerversammlung: neue Ära in der Zusammenarbeit
Neben der Präsenzversammlung und der hybriden Versammlung ist die virtuelle Versammlung eine weitere Versammlungsoption. Foto: https://vdiv.de/virtuelle-eigentuemerversammlung

Die beginnende Versammlungssaison markiert eine neue Ära für viele Wohnungseigentümergemeinschaften: Erstmals dürfen Versammlungen vollständig virtuell stattfinden. Ein längst überfälliger Fortschritt, der nun in der Praxis ankommt. Angesichts steigender Anforderungen, wachsender Sanierungsbedarfe und knapper personeller Ressourcen bietet die digitale Option eine dringend benötigte Entlastung für alle Beteiligten.

„Die neue, endlich gesetzlich verankerte Option zur virtuellen Durchführung von Eigentümerversammlungen ist mehr als ein digitaler Fortschritt. Sie ist ein notwendiger Schritt, um der Realität gerecht zu werden“, betont Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV). Besonders profitieren Gemeinschaften von der neuen Flexibilität, wenn Eigentümer aus unterschiedlichsten Gründen nicht vor Ort sind oder ein Austausch öfter notwendig ist.

Ein Format für die Herausforderungen der Zeit

Die Versammlungssaison gilt als Hochphase in der Immobilienverwaltung und der Druck wächst: Entscheidungen zu Sanierungen, Förderprogrammen oder energetischen Maßnahmen müssen oft kurzfristig getroffen werden. Virtuelle Eigentümerversammlungen eröffnen hier wertvolle Spielräume: Sie sparen Zeit und Kosten, reduzieren organisatorischen Aufwand, erhöhen die Beteiligung und lassen sich einfacher auch außerhalb klassischer Bürozeiten realisieren.

„Wenn künftig mehrmals im Jahr Beschlüsse notwendig werden, etwa im Rahmen schrittweiser Sanierungen, dann ist das virtuelle Format ein echter Hebel für die Handlungsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft“, erklärt Kaßler. Besonders bei zeitnah notwendigen Entscheidungen, beispielsweise zur Fristwahrung bei Förderanträgen, zeigt sich die Stärke des rein digitalen Formats.

Klare Regeln schaffen Vertrauen und neue Möglichkeiten

Rechtlich gilt: Eine virtuelle Versammlung ist nur zulässig, wenn sie zuvor von drei Vierteln der Anwesenden beschlossen wurde. Der Datenschutz und stabile technische Rahmenbedingungen müssen gesichert sein. „Jede Gemeinschaft hat dabei die Wahl zwischen einer Präsenzversammlung und einem hybriden oder virtuellen Format. Digitale Formate eröffnen aber Gemeinschaften und Verwaltungen auch neue Spielräume. Für Verwaltungen etwa bei der Arbeitszeitgestaltung und beim Einsatz knapper Ressourcen“, so Kaßler abschließend.

„Viele WEG werden diese neue optionale Versammlungsform begrüßen. Für Immobilienverwaltungen wird es den Arbeitsalltag erleichtern und das Berufsbild stärken. Und der Gesetzgeber kann darauf bauen, dass Gemeinschaften zu schnelleren Beschlüssen kommen, um die Klimawende voranzubringen.“

Martin Kaßler, Geschäftsführer VDIV Deutschland

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) repräsentiert als Spitzenverband der Branche bundesweit rund 4.100 Mitgliedsunternehmen mit insgesamt etwa 8,7 Millionen Wohnungen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten circa 75 Prozent des ETW-Bestandes in Deutschland.

Als Verband setzt der VDIV Deutschland sich für tragfähige politische Rahmenbedingungen bei den Themen bezahlbares Bauen und Wohnen, Klimaschutz und Eigentumsförderung sowie für die weitere Professionalisierung der Branche ein. Der VDIV Deutschland ist im Bündnis für Bezahlbares Wohnen und Bauen der Bundesregierung sowie in der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID).

Ohle Zyber

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Solarpflicht in den Bundesländern: Pionierkraft zeigt einfache Lösung zur Umsetzung – macht aus der Pflicht ein Geschäftsmodell

Solarpflicht in Bundesländern: Pionierkraft zeigt einfache Lösung
Mit dem Modell von Pionierkraft wird der auf dem Dach erzeugte Solarstrom direkt im Haus genutzt und bedarfsgerecht an die einzelnen Wohnparteien verteilt. Bildquelle: Pionierkraft

Die Energiewende kommt zunehmend auf den Dächern an: Immer mehr Bundesländer führen eine Solarpflicht ein – insbesondere für Neubauten, Dachsanierungen und große Parkplätze. Was viele zunächst als zusätzliche Pflicht wahrnehmen, lässt sich mit dem richtigen Konzept in eine rentable Lösung verwandeln. Pionierkraft zeigt, wie das geht.

Ob Berlin, Bayern, Hamburg oder Baden-Württemberg – in mittlerweile neun Bundesländern gilt: Ohne Solaranlage geht beim Neubau oder der Dachsanierung kaum noch etwas. Meistens gilt eine Photovoltaik Pflicht, teilweise reicht auch eine Solarthermie-Anlage. Die konkreten Vorgaben unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Im Ziel sind sich die Länder jedoch einig: Unerschlossene Dachflächen sollen künftig Energie liefern.

Und der Kreis der Vorreiter wächst weiter. In Bremen greift seit Juli 2024 eine Solarpflicht bei umfassenden Dachsanierungen – konkret dann, wenn mindestens 80 Prozent der Dachfläche betroffen sind. In Nordrhein-Westfalen stehen neue Wohngebäude unter einer Solarpflicht. Auch Brandenburg hat mit Jahresbeginn 2024 eine Pflicht eingeführt – zunächst für gewerbliche und öffentliche Neubauten ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern. Private Wohngebäude sind dort bislang ausgenommen. In Niedersachsen gilt seit Januar 2025 eine Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen, während in Schleswig-Holstein eine gestufte Regelung greift: Zunächst waren nur Nichtwohngebäude betroffen, ab diesem Jahr folgen auch Wohngebäude.

In Rheinland-Pfalz wiederum ist seit 2023 bei gewerblichen Neubauten eine Solaranlage vorgeschrieben, für private Wohnbauten gilt seit 2024 eine sogenannte „PV-Readiness“, also eine bauliche Vorbereitungspflicht. Hessen hat sich auf eine Pflicht für öffentliche Gebäude und große Parkplätze fokussiert – private Bauherren sind hier derzeit noch ausgenommen.

Noch sind Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und das Saarland zurückhaltend. Doch der Trend ist eindeutig: Die Solarpflicht wird zum Standard. Wer heute plant oder saniert, kommt an ihr kaum noch vorbei.

Dabei lässt sich mit der passenden Lösung aus der Pflichterfüllung ein wirtschaftlicher Vorteil machen. Mit dem Modell von Pionierkraft wird der auf dem Dach erzeugte Solarstrom direkt im Haus genutzt, indem er bedarfsgerecht an die einzelnen Wohnparteien verteilt und zu einem attraktiven Preis verkauft wird. Ohne aufwändige Stromlieferverträge, ohne unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand. Die technische Plattform von Pionierkraft übernimmt die Steuerung und Abrechnung – automatisch und gesetzeskonform.

Es ist Zeit, die Solarpflicht nicht als Pflicht, sondern als Möglichkeit zu sehen“, sagt Andreas Eberhardt, CO-Gründer und Geschäftsführer von Pionierkraft. „Wir haben die Technik, Deutschland die Dächer – jetzt kommt es darauf an, diese zu nutzen. Am besten gemeinsam.“

Die Solarpflicht wird sich ausweiten – so viel ist sicher. Während einige Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg oder Berlin bereits klare Regelungen verabschiedet haben, ziehen andere in diesem Jahr nach. Nur wenige Länder verzichten bislang noch ganz auf eine Pflicht. Doch auch dort ist absehbar, dass es ohne Solarnutzung künftig nicht mehr gehen wird. Wer also jetzt baut oder saniert, sollte mehr als nur Statik und Schallschutz einkalkulieren. Die Sonne steht bereits im Bauplan – und mit ihr die Chance, Gebäude zu einem Teil der Energiewende zu machen.

Daniela Schwendy

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Der Traum vom eigenen Pool – Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Eigentümer?

Der Traum vom eigenen Pool - Welche Rechte und Pflichten?
Spaß am Planschen in der Sommerhitze, allerdings müssen die geltenden Ruhezeiten eingehalten werden. Quelle: ERGO Group

Sommer und Sonne bedeutet: Die Badesaison geht los. Doch nicht jeder wohnt in der Nähe eines Schwimmbads, Flusses oder Sees für eine kurze Abkühlung zwischendurch. Ein Alternative ist da der eigene Pool im Garten. Welche Regelungen Mieter und Hauseigentümer dabei beachten müssen, weiß Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Pools bis 100 m3 meist ohne Baugenehmigung möglich

Einen fest eingelassenen Pool im eigenen Garten zu realisieren, kann aufwendig sein. Ob dafür eine Baugenehmigung notwendig ist, legen die jeweiligen Landesbauordnungen fest. In den meisten Bundesländern sind Pools bis zu einem Fassungsvermögen von 100 m3 verfahrensfrei.

Das bedeutet: Es ist keine Baugenehmigung und auch keine Bauanzeige bei der Baubehörde nötig. „Trotzdem empfiehlt es sich, vor der Anschaffung bei der örtlichen Baubehörde nachzufragen. Denn manchmal gibt es weitere Kriterien und die Regelungen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden“, weiß Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Ist darüber hinaus zum Beispiel noch eine feste Poolüberdachung geplant, kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. „Wichtig ist, dass sich Bauherren auch bei verfahrensfreien Bauten an Vorgaben aus dem Baurecht halten müssen“, ergänzt Brandl. So sind Abstandsregelungen, etwa zum Nachbargrundstück, die die Landesbauordnung vorgibt, einzuhalten.

Der Bebauungsplan der Gemeinde kann Vorgaben machen, dass bestimmte Flächen nicht bebaut werden dürfen. Und in der Nähe denkmalgeschützter Bauten kann eine Genehmigung vom Denkmalschutzamt notwendig sein. Bei Missachtung solcher Regeln droht Ärger mit den Behörden – bis hin zur Abrissanordnung. Allen, die sich keinen Kopf um Genehmigungen machen möchten, rät die Juristin, auf einen Aufstellpool zurückzugreifen.

Was gilt für Mieter und in Eigentümergemeinschaften?

Für Mieter und Eigentümergemeinschaften ist auf dem Weg zum eigenen Pool noch mehr zu beachten. „Mieter müssen sowohl vor dem Bau eines Einbaupools als auch bei großen Aufstellpools vorab das Einverständnis des Vermieters einholen“, weiß Brandl. Bei Mehrfamilienhäusern darf zudem die Gartennutzung der anderen Mieter nicht beeinträchtigt sein.

„Im Gemeinschaftsgarten eines Mehrfamilienhauses dürfen Mieter daher in der Regel keinen privaten Pool aufstellen oder installieren – es sei denn, außer dem Vermieter stimmen auch alle anderen Mieter zu“, so die ERGO Juristin.

„Auch wenn der Vermieter einen Pool auf einem Mietgrundstück erlaubt hat, darf er einen Rückbau des Schwimmbeckens beim Auszug verlangen.“ Sind angehende Poolbesitzer Teil einer Eigentümergemeinschaft, ist ein rechtsgültiger Beschluss der Eigentümerversammlung für die bauliche Veränderung auf dem Gemeinschaftseigentum erforderlich.

„Das gilt auch für Flächen mit Sondernutzungsrecht, etwa in einer Reihenhausanlage mit eigenen Gärten pro Partei,“ ergänzt Brandl. Denn: Durch einen Swimmingpool wird der Garten erheblich umgestaltet. Dies geht über eine normale Gartennutzung deutlich hinaus.

Pflichten beim Planschen

Mit den richtigen Genehmigungen ist es beim Poolbau jedoch noch nicht getan. „Gartenbesitzer müssen bereits während der Bauphase ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und darauf achten, dass keine Gefahr für andere besteht“, so die Rechtsexpertin von ERGO. Ist der Pool befüllt, empfiehlt Brandl, diesen bei Nichtbenutzung mit einer Abdeckung zu sichern, um Verletzungen und Schadenersatzansprüchen vorzubeugen. Auch an die Sicherheit von Kindern ist zu denken.

Dazu gehört auch, den Garten vor unbefugtem Zutritt zu sichern, denn ein Pool kann auch für fremde Kinder eine Versuchung darstellen und auch hier drohen Haftungsrisiken. Geltende Ruhezeiten sind ebenfalls beim Planschen zu beachten.

„Da Poolwasser meist chemische Zusätze wie Chlor oder Anti-Algen-Mittel enthält, muss es in die Kanalisation“, so Brandl. Damit ist der Hausanschluss für Abwasser gemeint und nicht die Kanalisation an der Straße. Denn: Letztere ist meist nur für Regenwasser gedacht und leitet das Wasser ungeklärt in das nächste Gewässer ein.

„Das Wasser beim Entleeren nach dem Sommer einfach in den Garten zu kippen, ist ebenfalls verboten. Denn es schadet nicht nur dem Boden und den Pflanzen, sondern verunreinigt auch das Grundwasser.“ Um sicherzugehen, sollten Poolbesitzer vor der Entsorgung die regionalspezifischen Bestimmungen der Gemeinde prüfen. Auskunft dazu können etwa das Umweltamt, das Ordnungsamt oder die für Wasser und Abwasser zuständige Stelle der Gemeinde erteilen.

Katharina Manderfeld

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Dennis Voss verlässt die Wohnungsbaugenossenschaft KAIFU-NORDLAND eG zum Jahresende

Dennis Voss verlässt Wohnbaugenossenschaft KAIFU-NORDLAND
Dennis Voss verlässt zum Jahresende KAIFU. Foto: Jochen Quast

Nach über acht Jahren im Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft KAIFU-NORDLAND eG wird Dennis Voss zum 31. Dezember 2025 auf eigenen Wunsch aus dem Amt ausscheiden, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu widmen.

„Seit über 100 Jahren steht die Genossenschaft für bezahlbares Wohnen und gelebte Nachbarschaft in Hamburg – eine Aufgabe, die mich von Anfang an begeistert hat. Wer hier arbeiten darf, erfüllt eine sinnstiftende Aufgabe – und das gemeinsam mit einem großartigen Team“, sagt Voss.

Dennis Voss trat im Mai 2017 in den Vorstand der KAIFU-NORDLAND eG ein. Zu den Meilensteinen seiner Amtszeit zählt die Entwicklung des Neubauprojekts LOK67, eines der größten Bauvorhaben in der Geschichte der Genossenschaft mit 106 neuen Wohnungen in Hamburg-Lokstedt. Ebenso prägte Voss maßgeblich die Neuorganisation der Genossenschaft in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht, sowie den Umzug der Geschäftsstelle in den Kieler Park.

Wir bedauern das Ausscheiden von Dennis Voss sehr“, sagt der Aufsichtsratsvorsitzende Niels Berlin. „Er hat mit Energie, Klarheit und großer Leidenschaft dafür gesorgt, dass unsere Genossenschaft wirtschaftlich und personell hervorragend aufgestellt ist.“ Unter Voss’ Verantwortung wurde die KAIFU mehrfach ausgezeichnet – etwa mit dem Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft für ihr Change-Management sowie dem Deutschen Bauherrenpreis 2020 für das Projekt „Wohnen am Eimsbütteler Marktplatz für die Generation 60+“.

Voss betont die besondere Rolle der Mitarbeitenden: „All das Erreichte wäre ohne das Engagement und den Teamgeist unserer Kolleginnen und Kollegen nicht möglich gewesen. In der Fußballersprache würde man über die KAIFU sagen: Der Star ist die Mannschaft.“

Auch in den verbleibenden Monaten bis zum Jahresende werde Voss seine ganze Kraft für die KAIFU einsetzen: „Vor uns liegen noch viele spannende Aufgaben.“

Die Nachfolgeregelung ist bereits angestoßen: Mit Stefan Henze ist seit Kurzem ein erfahrener Fachmann als Vorstand Technik im Amt. Der Aufsichtsrat hat die Suche nach einer geeigneten Nachfolge für Dennis Voss bereits eingeleitet. Die KAIFU wird das langjährige Wirken von Dennis Voss zum Jahresende angemessen würdigen – die Arbeit im Vorstandsteam bleibt bis dahin in verlässlichen Händen.

Quelle: KAIFU

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Wohnungswirtschaft zeichnet HfWU-Absolventinnen Patrizia Dausel und Chantal Gaßner aus

Wohnungswirtschaft zeichnet HfWU-Absolventinnen aus
Preise für immobilienwirtschaftliche Abschlussarbeiten vom Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen vbw. Die beiden Preisträgerinnen Patrizia Dausel (links) und Chantal Gaßner umringt von den Gratulanten (v.l.) Dr. Iris Beuerle (Verbandsdirektorin des vbw), Prof. Markus Mändle, Senator E.h. Herbert Klingohr und Axel Gedasch-ko (Präsident des Bundesverbands der deutschen Wohnungswirtschaft GdW). (Foto: vbw/Michael Tilp)

Für hervorragende Bachelorarbeiten zu wohnungswirtschaftlichen Themen zeichnete der Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (vbw) die beiden HfWU- Absolventinnen Patrizia Dausel und Chantal Gaßner aus.

Die Immobilienwirtschaftlerinnen erhielten auf dem Verbandstag der Wohnungswirtschaft Baden-Württemberg in Reutlingen den vbw-Immo-Preis überreicht. Themen ihrer Arbeiten waren die „Messbarkeit sozialer Nachhaltigkeitskriterien bei Wohnimmobilien“ und die „Dekarbonisierung von Wohngebäuden im Bestand“.

„Wir haben ein großes Interesse an der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den wohnungswirtschaftlichen Themen. Daher zeichnen wir schon seit Jahren besonders gelungene Arbeiten mit einer Urkunde und einem Preisgeld von jeweils 500 Euro aus – herzlichen Glückwunsch“, ehrte Verbandsdirektorin Dr. Iris Beuerle die beiden HfWU-Absolventinnen.

Quelle: HfWU

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Biodiverse Schwammstadt: Ein Zukunftsbild für den Dresdner Postplatz 2045

Biodiverse Schwammstadt: Zukunftsbild für den Dresdner Postplatz
Postplatz mit neu errichtetem dreieckigem Glasdach, dem "Wilsdruffer Tor". Bild: Sebastian Weingart) | https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/

Wie könnte eine klimagerechte Stadt der Zukunft aussehen? Eine neue Vision für den Postplatz in Dresden zeigt eine überraschend grüne und lebendige Perspektive für diesen Verkehrsknotenpunkt im Stadtzentrum. Entwickelt haben diese Vision verschiedene Akteur*innen aus der Dresdner Zivilgesellschaft. Wissenschaftlich untersetzt wurde das Zukunftsbild unter anderem durch Forschungsergebnisse des Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung (IÖR).

Statt wie bisher als „steinernes Gelenk“ zu erscheinen, verwandelt sich der Postplatz in Dresden auf dem Bild in eine Oase aus Grün und Blau: Dach- und Fassadenbegrünung, entsiegelte Frei- und Wasserflächen sowie eine Vielzahl neu gepflanzter Bäume verleihen ihm die Atmosphäre eines Parks und damit eine ganz neue Aufenthaltsqualität.

Die Darstellung ist ein motivierender Wegweiser für ein Dresden, das sich den Herausforderungen des Klimawandels stellt. Das Bild soll als Einladung für alle Menschen in Dresden gelten, sich für eine lebenswerte Stadt der Zukunft selbst einzubringen.

Dresden Postplatz 2045 | Reinventing Society & loomn (CC BY-NC-SA 4.0, Vorherbild: Sebastian Weingart) | https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/

Impulse für zukünftige Stadtentwicklung:

1. Außenliegender Sonnenschutz der Fenster

Der außenliegende Sonnenschutz ist eine der effektivsten Möglichkeiten um, v.a. bei großen Fensterflächen, die Hitzebelastung in Gebäuden zu reduzieren und die Raumtemperaturen um mehrere Grad Celsius zu verringern. Kombiniert mit Dünnschicht-Photovoltaikmodulen können diese zugleich zur Stromerzeugung genutzt werden.

2. Erneuerbare Energien in der Stadt

Strom kann in der Stadt durch Nutzung der Dachflächen über Photovoltaikelemente erneuerbar erzeugt werden. Wie an diesem Beispiel zu sehen ist, können diese vom Design her auch so gewählt werden, dass sie die bestehende Gebäudeansicht nicht wesentlich verändern.

3. Rasengleise

Grüne Straßenbahngleise fördern die Versickerung von Regenwasser und tragen so zu einem nachhaltigen Wassermanagement bei. Gleichzeitig sorgen die Grasflächen für eine effektive nächtliche Abkühlung und erhöhen die Zufuhr kühler Luft ins Stadtquartier. Sie mindern Lärm durch die Schalldämmung der begrünten Flächen und schaffen gleichzeitig Lebensräume für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten, wodurch die Biodiversität in urbanen Räumen gesteigert wird.

4. Künstliche Nisthilfen

Damit die Stadt auch für Tiere ein Lebensraum sein kann, müssen neben Nahrungsquellen auch Nistmöglichkeiten vorhanden sein. Künstliche Niststrukturen an Fassaden oder auf Dächern können das Angebot für viele Tierarten verbessern und damit auch die Biodiversität und ein natürliches Gleichgewicht unter den Arten stärken. Insbesondere für Wildbienen, Fledermäuse und Vögel gibt es bereits hochwertige Lösungen, die in die Fassade intergiert werden können.

5. Spielplätze mit Trinkbrunnen und Toiletten

Spielplätze mit Sitzgelegenheiten, Toiletten und Trinkbrunnen schaffen inklusive Orte, die allen Menschen Zugang zum öffentlichen Raum ermöglichen und so die Teilhabe unabhängig von Alter, Herkunft oder Einkommen fördern. Sie erfüllen grundlegende menschliche Bedürfnisse kostenfrei und stärken dadurch soziale Gerechtigkeit und Lebensqualität im urbanen Raum. Zudem fördern sie die Begegnung zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, was den sozialen Zusammenhalt in der Stadt stärken kann.

6. Essbare Stadt

Essbare Elemente wie z.B. Obstbäume im öffentlichen Raum fördern das Bewusstsein für Saisonalität und machen sichtbar, wie Lebensmittel wachsen. Sie fördern die Verbindung der Stadtbevölkerung zum Lebensmittelanbau und zur -produktion und sensibilisieren für einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen. Die Essbare Stadt trägt zur Klimaanpassung bei, indem begrünte Flächen das Stadtklima regulieren, Wasser speichern und die Biodiversität erhöhen. Gleichzeitig schafft sie inklusiven Raum für Gemeinschaft, Bildung und Teilhabe.

7. Dach- und Fassadengrün

Dach- und Fassadenbegrünung haben neben der Hitzeschutzwirkung – sowohl im Freiraum als auch im Gebäude – weitere wesentliche positive Eigenschaften für den Natur-, Umwelt- und Ressourcenschutz. Dies sind zum Beispiel lokaler Rückhalt von Regenwasser, Filterung von Luftschadstoffen, Erhöhung der Biodiversität oder die gemeinschaftliche Nutzung als Dachgärten.

8. Flächen für Regenwassermanagement

Häufigere und heftigere Starkregenereignisse sind ein zunehmendes Risiko des Klimawandels. Die Kanalisation oder Elemente zur Verdunstung oder Versickerung sind oft nicht in der Lage, die Wassermengen in so kurzer Zeit abzuführen. Für solche Ereignisse muss eine Schwammstadt Rückhalteräume bereitstellen, die größere Menge Regenwasser schadlos für einige Tage speichern können. Ideal dafür sind multifunktional nutzbare Räume wie tiefergelegte Parks, Sportplätze oder auch Skatebahnen. In den Phasen ohne Starkregeereignis ist hier ungestörte Freizeitnutzung möglich.

9. Bäume

Urbanes Grün ist sowohl über die Tages- als auch die Nachtzeit betrachtet ein wirksamer Hitzeschutz. Vor allem tagsüber erhöhen Bäume mit ausladenden Baumkronen die Aufenthaltsqualität an heißen, strahlungsreichen Sommertagen, da sie die gefühlte Temperatur insbesondere wegen ihrer Schattenwirkung um über 10 Grad Celsius verringern. Bäume dienen außerdem als Staubfilter und als Lebensraum für Tiere.

10. Regenstele – Wert des Regenwassers ins Bewusstsein bringen

Mit dem Fortschreiten des Klimawandels werden wir mit länger anhaltender Trockenheit rechnen müssen. Regenwasser ist bereits heute wertvoll – zumal der Erhalt und die Vitalität des öffentlichen Grüns von einer gleichbleibenden Bewässerung abhängen. Die Regenstele visualisiert die Regenmenge anschaulich und hebt den Wert öffentlich hervor. Zugleich bietet die Stele die Möglichkeit, Niederschlagswasser zeitweise zu speichern und später zur Bewässerung des öffentlichen Grüns zu nutzen.

11. Verkehr

In der Vision ändert sich der Mobilitätsmix am Postplatz zu mehr ÖPNV, Radnutzung sowie Fußverkehr. Dazu wird die Infrastruktur um den Postplatz zu Radfahrstraßen umgebaut – gut sichtbar blau gefärbt. Die Straßenbahnen fahren auf Rasengleisen und durch die Verkehrsberuhigung und die Umgestaltung des Platzes sind auch Wege zu Fuß deutlich angenehmer. Lieferverkehr und Rettungsdienste können diese Wege natürlich weiterhin nutzen. Der Platz ist barrierearm passierbar und bietet Orientierung.

„Versiegelte Plätze wie der Postplatz werden in heißen Sommern, besonders für ältere Menschen und Kinder, zur gesundheitlichen Belastung.“

Hinter dieser Vision stehen zivilgesellschaftliche Akteur*innen wie der BUND Dresden und die Lokale Agenda Dresden, gemeinsam mit Wissenschaftler*innen der Technischen Universität Dresden (TUD) und des Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung (IÖR). Der Verein Reinventing Society und die Agentur loomn haben die Ideen grafisch umgesetzt. „Wir möchten mit dieser positiven Vision Menschen dazu inspirieren, selbst aktiv zu werden und sich an der Gestaltung einer lebenswerten Stadt der Zukunft zu beteiligen“, erklärt Julia Leuterer von der Lokalen Agenda Dresden.

Dass solche grünen Visionen dringend notwendig sind, verdeutlicht Hanna Witte vom Projekt „Biodiverse Schwammstadt Dresden“: „Versiegelte Plätze wie der Postplatz werden in heißen Sommern, besonders für ältere Menschen und Kinder, zur gesundheitlichen Belastung.“

Messungen und Simulationen von Dr. Astrid Ziemann von der Professur für Meteorologie der TUD zeigen, dass eine umfassende Begrünung die thermische Belastung deutlich senken kann. Astrid Ziemann ergänzt: „Vitale Vegetation ist die beste Antwort, die Städte auf Hitze geben können, sowohl für den Freiraum als auch für erträgliche Temperaturen in Gebäuden.“ Gleichzeitig bieten solche grünen Oasen Lebensraum für Tiere und verbessern durch nachhaltiges Regenwassermanagement die Widerstandsfähigkeit der Pflanzen in Trockenzeiten.

Dr. Christoph Schünemann vom Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung betont: „Dieses Bild hat keinen konkreten Gestaltungsanspruch – es ist eine Einladung, Dinge einmal anders zu denken.“

Die Darstellung soll daher nicht als Blaupause für die Planung verstanden werden, sondern vielmehr ein motivierender Wegweiser sein – für ein Dresden, das sich den Herausforderungen des Klimawandels stellt.

Dabei haben die Ideen, die wir in dem Zukunftsbild zusammenbringen, aber Hand und Fuß, denn wir beteiligten Wissenschaftler*innen haben zentrale Erkenntnisse aus unserer Forschung zu Hitzeanpassung in Städten einbringen können“, schließt Christoph Schünemann.


Quelle: Dr. Christoph Schünemann // Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung (IÖR).

Finanziert wurde die Erarbeitung des Zukunftsbildes durch das BUND-Projekt „Biodiverse Schwammstadt Dresden“, die Stadtentwässerung Dresden und die Lokale Agenda Dresden.

Das Zukunftsbild „Dresden Postplatz 2045“ ist unter einer Creative Commons-Lizenz verfügbar, sodass es alle nutzen können, die sich für ein klimagerechtes und inklusives Dresden einsetzen. Zusätzlich zum hier gezeigten Zukunftsbild steht auch eine Version mit Nummerierung zur Verfügung, die ergänzt wird durch Erläuterungen zu den einzelnen Elementen der Anpassung an den Klimawandel.

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Politik träumt vom Neubau – zieht aber die Mietpreisbreme an – die Realität liegt längst im Bestand

Gerd Warda, Foto: krimiwa

Liebe Leser, liebe Leserinnen.

Die Kluft zwischen politischen Wunschzielen und den tatsächlichen Entwicklungen am Wohnungsmarkt wächst. Während die Politik auf Bundes- und Landesebene weiterhin das Mantra „400.000 neue Wohnungen pro Jahr“ wiederholt, verlagert sich in der Praxis das Engagement der Wohnungsunternehmen und Eigentümer deutlich in den Bestand.

Aktuelle Umfragen und Zahlen zeigen: Sanierung und Modernisierung sind das Gebot der Stunde. Angesichts explodierender Baukosten, regulatorischer Unsicherheiten und wirtschaftlicher Risiken ist der Neubau vielerorts zum Hochrisikogeschäft geworden.

Gleichzeitig stellt die Politik mit der Verlängerung der Mietpreisbremse zusätzliche Hürden auf. Man kann es nicht oft genug sagen: Wer bremst, darf sich nicht wundern, wenn die Kräne stillstehen.

Für Architekten und Planer zeichnet sich längst eine neue Realität ab. Umbaukultur, Nachverdichtung und klimagerechte Bestandssanierung werden zur zentralen Aufgabe. Hier entstehen die Projekte, die in den kommenden Jahren das Bild unserer Städte prägen werden. Es wird Zeit, dass auch die Politik diesen Wandel anerkennt – und ihn aktiv unterstützt, statt an überholten Neubauparolen festzuhalten.

Die Zukunft des Wohnens wird im Bestand entschieden – nicht auf leeren Neubauflächen. Gerade im intelligenten Umbau und in der Sanierung liegt die Chance für neue, lebenswerte Stadtbilder.

Wohnungswirtschaft architektur., eine neue Ausgabe mit vielen neuen Blickwinkeln.

Bauen und planen Sie mit der Natur!

Ihr Gerd Warda

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Wohnungsbau 2025/26: Neubau stagniert – Sanierung gewinnt an Bedeutung

Wohnungsbau 2025/26: Neubau stagniert – Sanierung gewinnt
Klimagerechtes Sanierung gewinnt an Bedeutung. Nur so lässt die zweite Miete eindämmen und bezahlbares Wohnen wird möglich. Foto: Wohnungswirtschaft heute / Gerd Warda

Die Diskussion um die Zukunft des Wohnungsbaus in Deutschland spitzt sich weiter zu. Während die Politik an ambitionierten Neubauzielen festhält, stellt sich die Realität in der Branche deutlich anders dar. Immer mehr soziale Vermieter und private Eigentümer verlagern ihre Investitionen vom Neubau in die Bestandsmodernisierung.

Damit zeichnet sich auch für Architekten und Planer ein neuer Schwerpunkt ab: der Umbau und die energetische Erneuerung des vorhandenen Wohnungsbestands.

Neubauziele geraten aus dem Blick

Aktuelle Umfragen und Branchenanalysen belegen den Trend: Der Neubau von Mietwohnungen und Mehrfamilienhäusern stagniert. So gehen laut einer aktuellen VNW-Umfrage 88 Prozent der sozialen Vermieter in Hamburg nicht davon aus, dass die Stadt ihr Ziel von jährlich 10.000 Baugenehmigungen erreichen wird.

VNW-Direktor Andreas Breitner kommentiert: „Die Bedingungen für den Neubau sind nach wie vor nicht günstig. Deshalb konzentrieren sich die Investitionen der Unternehmen auf den Bestand.“

Auch auf Bundesebene zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Der GdW berichtet, dass die Zahl der Baugenehmigungen für Mehrfamilienhäuser im Vergleich zu 2021 um mehr als 35 Prozent gesunken ist. GdW-Präsident Axel Gedaschko: „Das wirtschaftliche Umfeld lässt derzeit kaum Spielraum für neue Projekte.“

Regulatorische Hemmnisse verstärken die Zurückhaltung

Ein weiterer Bremsfaktor ist die jüngst verlängerte Mietpreisbremse. IVD-Präsident Dirk Wohltorf warnt: „Wer bremst, ist verantwortlich, wenn die Bagger stehen bleiben. Solche Regulierung schreckt Bauherren und Kapitalanleger ab.“ Auch Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke kritisiert: „Die Mietpreisbremse löst nicht das Problem fehlender Wohnungen – sie verschärft es.“

Die Verunsicherung über politische Rahmenbedingungen sowie steigende Baukosten führen dazu, dass viele Projekte zurückgestellt oder gar nicht erst geplant werden.

Trend zur Bestandsmodernisierung

Stattdessen rückt die Sanierung des Bestands in den Fokus. In der VNW-Umfrage gaben 83 Prozent der befragten Unternehmen an, dass sie in den kommenden vier Jahren den Großteil ihrer Investitionen in die Sanierung bestehenden Wohnraums stecken werden.

Gleichzeitig setzt sich ein neues Denken im Bereich klimagerechtes Bauen durch. Die Initiative „Praxispfad CO₂-Reduktion“ fordert einen praxisorientierten Ansatz für nachhaltigen Klimaschutz im Gebäudesektor – weg von rein formalen Effizienzvorgaben, hin zu technologisch intelligenten Lösungen.

Dabei spielen Wärmepumpen, Photovoltaik und Solarthermie eine immer größere Rolle. Gerade im Mehrgeschosswohnungsbau sind diese Systeme zunehmend wirtschaftlich attraktiv und eröffnen neue Möglichkeiten für architektonisch anspruchsvolle Sanierungen.

Was bedeutet das für Architekten und Planer?

Für Architekten und Planungsbüros verschiebt sich der Markt spürbar. Bestandsarchitektur und energetische Sanierung werden zur dominierenden Aufgabe. Das erfordert neue Kompetenzen – von integraler Planung mit Gebäudetechnik über Kenntnisse in nachhaltigen Baustoffen bis hin zur Gestaltung von Umbau und Nachverdichtung im städtischen Kontext.

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) weist darauf hin, dass der Erhalt und Umbau des Bestands künftig zur „entscheidenden kulturellen und technischen Herausforderung“ der Architektur wird.

Die Zukunft des Wohnungsbaus in Deutschland liegt aktuell weniger im klassischen Neubau als im intelligenten Umgang mit dem Bestand. Für die Architektur bedeutet das: neue Chancen, aber auch neue Anforderungen. Gleichzeitig wird deutlich: Politische Zielsetzungen und Marktrealität klaffen derzeit auseinander. Ein Umdenken in der Wohnungspolitik ist dringend erforderlich – nicht zuletzt, um Planungssicherheit für Architekten und Investoren zu schaffen.

Gerd Warda

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Das schwebende Erbe von Malente – Zum 100. Geburtstag des Architekten Peter Arp

Das schwebende Erbe von Malente: 100. Geburtstag von Peter Arp
Liegen oder Schweben - die Liegehalle im Malenter Kurpark. Bodenplatten aus schwarzem Terrazzo mit Einlagen aus Carraramarmor geben der Halle einen edlen Charakter.

„Gebäude, die nicht genutzt werden, sind dem Zerfall preisgegeben“, sagt der Architekt Christian Bielke. Was wie eine nüchterne Diagnose klingt, ist zugleich eine Einladung: hinzuschauen, was war, und zu fragen, was daraus werden kann. Der Verein „Freunde des Kurparks Malente e.V.“ tut in diesem Jahr genau das. Der 100. Geburtstag des Architekten Peter Arp gibt ihnen den Anlass – und die Hoffnung, dass das architektonische Kleinod wieder ins Blickfeld rückt, dass Gespräche entstehen, Ideen wachsen und Veränderung tatsächlich beginnen kann.

Entstanden in einer Phase des sozialen und architektonischen Aufbruchs, spricht Malentes Kurpark von einer immer noch aktuellen Idee: dass Architektur nicht nur funktional, sondern auch humanistisch sein kann. Dass Landschaft nicht dekorativer Rahmen, sondern Mitspieler ist. Und dass ein Ort, selbst in der Provinz, mit der Leichtigkeit eines kalifornischen Bungalows daherkommen darf – vorausgesetzt, sie wird auch ge- (und be-)lebt.

Mitte der 1960er Jahre verwirklichten der Hamburger Landschaftsarchitekt Karl Plomin und der junge Malenter Hochbauarchitekt Peter Arp ein Ensemble, das dem Modernismus der Nachkriegszeit eine lokale Stimme gab. Mit Stahl, Glas, Backstein und Kupfer – aber ohne Pathos. Der Bau des Kurparks war kein Geniestreich aus dem Nichts, sondern Teil einer langen Entwicklung: vom Kaiserzeit-Heilbad über die Kneipp’sche Gesundheitsbewegung bis zur Nachkriegsmoderne, in der sich soziale Utopien in Beton und Terrazzo abbildeten.

Die Architektur spricht eine klare Sprache. Glas, Stahl und unbunte Farben verschmelzen mit der Natur – inspiriert von der kalifornischen Mid-Century-Architektur, der Bauhaus-Idee von Funktionalität und einem international geprägten Stilverständnis, das hier in der Holsteinischen Schweiz einen Widerhall fand.

Die Liegehalle etwa ruht auf Stützen über dem abschüssigen Gelände und öffnet sich mit großzügigen Glasfronten zur Natur – nicht um sich zu zeigen, sondern um den Blick freizugeben. Ihre Anmutung erinnert an Richard Neutra oder das Farnsworth House von Mies van der Rohe – gebaut allerdings nicht für den Rückzugsort eines Millionärs, sondern für Kurgäste mit Verordnungsschein.

Rückzug der öffentlichen Hand

Die Blütezeit des Kurparks war eng verknüpft mit dem Sozialstaat der alten Bundesrepublik. Kuren galten als medizinisch sinnvoll und gesellschaftlich anerkannt. Bis weit in die 1980er Jahre hinein waren sie ein zentrales Instrument der Vorsorge – und ermöglichten auch ärmeren Bevölkerungsschichten Zugang zu Erholung, Hydrotherapie und – man höre und staune – moderner Architektur.

Dann kamen die Gesundheitsreformen. Im Zuge von Sparmaßnahmen wurde die Kur zurückgestuft, die Zahl der Verordnungen sank dramatisch. Für Orte wie Malente bedeutete das den Verlust ihrer ökonomischen und kulturellen Grundlage. „Die Gesundheitsreform war ein schwerer Schlag“, sagt Julia Freese, Vorsitzende des Vereins „Freunde des Kurparks“. „Vom florierenden Kurort wurde Malente zu einem Ort des Stillstands.“ Das Intermar-Hotel steht heute als bewohnte Ruine da, die Bahnhofstraße wirkt verlassen. „Malente hat seine Seele verloren.“

Die Nachwirkungen dieser politischen Entscheidungen reichen weit. Sie haben ganze Landschaften verändert, nicht nur in Ostholstein. Die Architektur von Peter Arp wurde zur stummen Zeugin eines gesellschaftlichen Versprechens, das nicht mehr eingelöst wird.

Modernität als Haltung

Was Arps Bauten auszeichnet, ist nicht spektakuläre Form, sondern stille Konsequenz. „Diese Gebäude schweben förmlich über dem Gelände“, beschreibt Julia Freese. Die Materialien – Terrazzo mit Carrara-Marmor, oxidiertes Kupfer, Sichtbackstein – sind hochwertig, aber nicht auftrumpfend. Ein gewollter Kontrast zur oft dekorfreudigen Sanatoriumsarchitektur der 1950er Jahre.

„Gebäude, die nicht genutzt werden, sind dem Zerfall preisgegeben“, sagt der Architekt Christian Bielke bei einem Gespräch mit Julia Freese, Vorsitzende des Vereins „Freunde des Kurparks“ und Co-Vorsitzender Ulrich Zeutschel. Der 100. Geburtstag des Architekten Peter Arp gibt ihnen den Anlass – und die Hoffnung, dass das architektonische Kleinod wieder ins Blickfeld rückt.

Die Gebäude wurden bewusst zurückgenommen entworfen, um der Landschaft den Vorrang zu lassen. Arp selbst war beeinflusst von Arne Jacobsen, dem dänischen Meister der Integration von Architektur und Natur – und vielleicht auch ein wenig von der Aussicht auf den Dieksee.

„Das Wechselspiel von gebauter und gewachsener Umwelt ist selten so geglückt wie hier“, sagt Christian Bielke, Architekt aus dem nahen Eutin. Und noch heute sei die Substanz hervorragend erhalten: „Das ist keine romantische Ruine, das ist ein intaktes Ensemble, das genutzt werden will.“ Nur das Kupferdach könnte mal wieder poliert werden.

Räume für Begegnung statt Leerstand

Ideen gibt es viele: „Ein Café im Sommer, wie in anderen Kurparks üblich, fehlt völlig“, so Freese. Auch die Vermietung der Liegehalle für Feiern scheitert derzeit an starren Regeln – dabei wäre die Nachfrage da. Co-Vorsitzender Ulrich Zeutschel berichtet von seiner vergeblichen Suche nach einem Ort für seinen Geburtstag. „Man darf nur eine Stunde mieten – das reicht kaum für eine Feier.“

Das Café ist schon lange geschlossen, eine Nachfolge wurde nie gefunden. „Es fehlt ein niederschwelliger Treffpunkt mit Blick und Kaffee.“ Die Architektur selbst ist für viele ein Anziehungspunkt, aber es fehlt an der Möglichkeit, zu verweilen. Es ist eine Einladung ohne Tisch.

Doch es gibt auch Lichtblicke: Konzerte im Haus des Kurgastes, die „FeierAbend Musik“ oder sporadische Boulespiele bringen Leben in die Anlagen. „Wir haben hier eine großartige Akustik und einen sehr guten Flügel“, sagt Freese über den Saal im Obergeschoss. „Aber weil der Fahrstuhl nicht mehr funktioniert, müssen wir Konzerte zurückfahren.“

Im Mai dominieren die zahlreichen Rhododendren in voller Blüte den Kurpark. Schauen wir genau hin scheint die Liegehalle sich fast schwebend in die Natur einzufügen.

Die Freunde des Kurparks setzen sich für eine neue Zukunft ein – nicht als nostalgisches Museum, sondern als öffentlicher Ort. Wenn das örtliche Bauamt in das Haus des Kurgastes zieht, wäre das ein Anfang. Wenn ein Trauzimmer eingerichtet wird ein weiterer. „Man muss nicht für 100 Jahre planen, man muss anfangen“, sagt Bielke. Und meint damit: ruhig mal experimentieren.

Kulturdenkmal mit Zukunft

Seit 2003 steht der Kurpark unter Denkmalschutz. Das betrifft nicht nur die Gebäude, sondern das gesamte Ensemble aus Garten, Wegen, Bepflanzung und Sichtachsen. Aktuell erarbeitet ein Landschaftsarchitekturbüro aus Kiel ein denkmalpflegerisches Gutachten. Was in den 1960er Jahren mit öffentlichem Anspruch und großem Idealismus entstand, wird heute neu gelesen: als Modell für das Zusammenwirken von öffentlichem Raum, baulicher Qualität und kultureller Teilhabe.

100 Jahre Peter Arp – das ist ein Anlass, über die Vergangenheit hinauszudenken. Der Kurpark Malente ist ein Archiv der Moderne. Und wer weiß, vielleicht ist das Jubiläumsjahr tatsächlich der Beginn eines neuen Kapitels für das schwebende Erbe von Malente. 

Kristof Warda


Aller Fotos: „Freunde des Kurparks“ / Kurpark-Malente – Ein Juwel unter den Parks

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