Start Blog Seite 18

„Doppelter“ Volksentscheid in Hamburg – Klimaneutralität schon 2040 bedeutet rund 57.000 Euro Mehrkosten pro Wohnung

„Doppelter“ Volksentscheid in Hamburg - Klimaneutralität 2040
VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner. Foto: VNW, Bertold Fabricius, Hamburg

Von Andreas Breitner

Am 12. Oktober werden viele Menschen in Norddeutschland auf Hamburg schauen. Die Hamburgerinnen und Hamburger entscheiden an diesem Tag in einem Volksentscheid, ob die Hansestadt Klimaneutralität bereits im Jahr 2040 – also fünf Jahre früher als bislang vom Senat geplant – erreichen soll.

Die Europäische Union hat sich mit dem „Europäischen Green Deal“ und dem EU-Klimagesetz verpflichtet, Netto-Null-Treibhausgasemissionen sogar erst bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Klimaneutralität bedeutet, dass nicht mehr klimaschädliche Gase ausgestoßen werden, als durch Maßnahmen wie Aufforstung oder Technologien gebunden werden können.

Der Schutz unserer Umwelt ist zweifelsohne eine der großen Herausforderungen dieser Zeit. Soziale Vermieter, die in Jahrzehnten statt in Wahlperioden denken, gehören seit vielen Jahren zu jenen, die mit Hilfe aufwändiger energetischer Sanierungen ihre Bestände zukunftsfest machen.

Sie tun das stets mit dem Blick darauf, das Notwendige mit dem Machbaren zu verbinden. Machbarkeit bedeutet bei VNW-Unternehmen in erster Linie, Investitionsentscheidungen im Lichte der Bezahlbarkeit von Wohnungen zu treffen. Das heißt auch: Was Mietpreise unnötig in die Höhe treibt, wird nicht gemacht. So einfach ist das.

Das Hannoveraner Pestel Institut hat nun in einer Studie bestätigt, was wissenschaftliche Studien bereits seit mehreren Jahren postulieren: ein großer Teil der Wohngebäude in Hamburg wird energetisch saniert werden müssen, wenn sie bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein sollen.

Das Pestel-Institut beziffert die Investitionen für die Sanierung von 700.000 Wohnungen mit rund 54 Milliarden Euro. Das deckt sich mit Ergebnissen der vor einigen Jahren vorgestellten acht Studien, wonach mindestens – und das war als absolute Untergrenze zu verstehen – 40 Milliarden Euro notwendig sind.

40 Milliarden Euro bei 700.000 Wohnungen – das sind rund 57.000 Euro für jede Wohnung, die zusätzlich zu Instandhaltung und Modernisierung aufgewendet werden müssen. Das in 20 Jahren zu schaffen, ist schon kein Pappenstiel. Die Verkürzung der Zeitspanne auf 15 Jahre dürfte Grenze des Machbaren überschreiten.

Ich will jetzt gar nicht fragen, woher die vielen Handwerker, Planer und Ingenieure kommen sollen, um die Aufgabe zu meistern. Zumal wir tagtäglich erleben (müssen), wie schwer Politik und Behörden sich mit dem Abbau von bürokratischen Regelungen tun.

Man muss nicht Mathematik studiert haben, um zu erkennen, dass ein Aufbringen von 54 Milliarden Euro innerhalb von 15 statt von 20 Jahren einen erheblichen Anstieg von Mieten voraussetzt. Am Gemeinwohl orientierte Vermieter haben keinen Rücklagen, die dafür zur Verfügung stünden.

Wenn der Hamburger Mieterverein fast schon schadenfroh darauf hinweist, dass (energetische) Sanierungskosten innerhalb von sechs Jahren lediglich in Höhe von zwei bzw. drei Euro pro Quadratmeter umgelegt werden dürfen, stellt sich natürlich die Frage: Wer soll das zusätzliche Geld aufbringen?

Um die Dimension der „Lücke“ deutlich zu machen, hier ein Rechenbeispiel. Die mittlere Wohnfläche je Wohnung liegt in Hamburg derzeit bei 76,4 Quadratmetern. Wenn im Durchschnitt pro Quadratmeter maximal 2,50 Euro pro Monat umgelegt werden dürfen und das zwölf Mal im Jahr, kommen innerhalb von 15 Jahren bei 700.000 Wohnungen rund 24,1 Milliarden Euro zusammen.

Die Kosten liegen aber mindestens bei 40 Milliarden, laut Pestel sogar bei 54 Milliarden Euro. Woher also sollen die fehlenden 30 Milliarden Euro kommen? Aus dem Hamburger Haushalt? Sicher nicht. Für das Jahr 2025 plant die Hansestadt Ausgaben in Höhe von 21,4 Milliarden Euro – wobei die meisten Ausgaben gesetzlich festgelegt sind, beispielsweise für Bildung und Soziales.

Dann also die Wohnungswirtschaft? Wie schon gesagt: am Gemeinwohl orientierte Vermieter wirtschaften so, dass sie mit den Mieteinahmen ihre Kosten decken. Riesige Rücklagen bilden gehört nicht zu ihrem Auftrag, und Wohnungen teuer zu verkaufen, verbietet sich ebenfalls. Also noch mal die Frage: Woher sollen die fehlenden 30 Milliarden Euro kommen?

Interessant wird das Rechenbeispiel, wenn man die Zeitschiene verlängert. Klimaneutralität im Jahr 2045 würde dann „Einnahmen“ für eine energetische Sanierung in Höhe von 32,1 Milliarden Euro bedeuten. Setzt man den Zeitpunkt auf 2050, kämen 40,1 Milliarden Euro zusammen.

Mit anderen Worten: Je weniger Zeit ich habe, Klimaneutralität zu erreichen, desto mehr Geld muss ich am Anfang ausgeben – und um so mehr muss ich die Mieten erhöhen.

Nun kann man einwenden: „Ja aber, wir tun ja etwas für den Klimaschutz!“. Der Anteil Deutschlands am weltweiten CO2-Ausstoß liegt bei 1,8 Prozent. Der Anteil von Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern dürfte da kaum ins Gewicht fallen.

Andreas Breitner

Vorstand und Verbandsdirektor Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)

Anzeige

FRK zum Glasfaserausbau: mehr Markt, weniger Staat

FRK zum Glasfaserausbau: mehr Markt, weniger Staat
„Unsere Mitglieder werden jetzt schon mit Vorschriften und Pflichten aus dem Telekommunikations- und Medienrecht überfrachtet“, sagt Ralf Berger, Vorsitzender des FRK.

Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK), Lauchhammer, begrüßt den im Eckpunktepapier zur Anpassung des Telekommunikationsgesetzes erkennbaren Willen des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus, kritisiert aber dessen Vorschläge für neue Vorgaben und Pflichten.

Die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Glasfaserausbau sieht der FRK positiv, fordert aber gleichzeitig mehr Markt und weniger Staat – insbesondere für den FTTH-Ausbau in Gebäuden auf der Netzebene 4 (NE4).

Das Eckpunktepapier sieht neue Unsicherheiten für die Investitionen der NE4-ausbauenden Unternehmen vor.

„Unsere Mitglieder werden jetzt schon mit Vorschriften und Pflichten aus dem Telekommunikations- und Medienrecht überfrachtet“, sagt Ralf Berger, Vorsitzender des FRK. Viele Vorschläge aus dem Eckpunktepapier erhöhen den bürokratischen Aufwand wie etwa neue Transparenzvorgaben oder Veröffentlichungspflichten.

„Viele mittelständische Unternehmen bringt das an den Rand des Leistbaren“, kritisiert Berger und fordert: „Der Staat soll dem Markt mehr Vertrauen entgegenbringen und nicht alles bis ins kleinste Detail regulieren.“

Staat greift ein weiteres Mal in den Markt ein

Mit dem Wegfall der Umlagefähigkeit der Netzbetriebs- auf die Mietnebenkosten und dem damit verbundenen Sonderkündigungsrecht greift der Staat ein weiteres Mal in den Markt ein. Beim Nachfolger, das Glasfaserbereitstellungsentgelt, kritisierte der FRK von Anfang an die Festlegung eines konkreten Entgelts für einen Markt, der sich sehr dynamisch entwickelt. Die Erhöhung von 540 auf 960 Euro brutto ist folgerichtig, löst das Problem aber nicht – das kann nur der Markt.

Bereits jetzt muss jeder Netzbetreiber, der das Glasfaserbereitstellungsentgelt nutzt, Wettbewerbern Zugang zu einer freien Faser gewähren, wenn diese mit Glasfaser am Gebäude anliegen. Mit der angedachten Erweiterung der Duldungspflicht und dem Recht auf Vollausbau drohen weitere regulatorische Eingriffe, die den Markt behindern. Dadurch können Unternehmen Kunden im mehrgeschossigen Wohnungsbau akquirieren, ohne selbst in die NE4 investieren zu müssen. „Das stellt ein unzumutbares Risiko für den ausbauenden Mittelstand dar, hemmt dessen Investitionsbereitschaft und damit letztendlich den Glasfaserausbau auf der NE4“, verdeutlicht Berger.

Durch das Recht auf Vollausbau könnte ein Unternehmen sämtliche Wohnungen eines Gebäudes mit Glasfaser erschließen, wenn es nur einen einzigen Endkundenvertrag in diesem Gebäude besitzt.

„Damit kommt der gefürchtete strategische Glasfaserüberbau von der Straße in die Gebäude“, warnt Berger. Er betont, dass die Wohnungswirtschaft und ihre langjährigen Partnerunternehmen aus dem FRK den Vollausbau wollen und ohne den Staat in der Lage sind, zwischen Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern tragfähige Lösungen für den Glasfaserausbau auf der NE4 zu finden.

Keinen Bedarf für Mitnutzungsentgelte, die von der BNetzA festgelegt werden

Des Weiteren sieht der FRK-Vorsitzende auch keinen Bedarf für Mitnutzungsentgelte, die von der BNetzA festgelegt werden. „Am grünen Tisch festgelegte Entgelte entsprechen selten der Marktrealität und torpedieren daher jede Kalkulation. So wird der Gasfaserausbau verhindert, statt gefördert“, sagt Berger.

Der FRK verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Der Verbandszweck ist die Vertretung der auf dem Gebiet der Empfangsantennen, Kabel- und Breitband Kommunikationsanlagen tätigen Fachbetriebe sowie von Unternehmen, die solche Anlagen unterhalten oder unterhalten lassen, und zwar im Sinne einer der Allgemeinheit dienenden Versorgung mit Ton- und Fernsehrundfunk sowie Breitbandkommunikationsdiensten. Der Verband dient weiter dem Informationsaustausch unter den Mitgliedern zur allgemeinen Verbesserung der Marktposition sowie der Sicherung berufsständischer Interessen der Mitglieder.

Dr. Peter Hitpaß / VNW Beauftragter für Partnermitglieder

Quelle: PM FRK

Anzeige

BGH: keine Höhenbegrenzung für Bambushecke

Wie hoch darf Bambus nun wachsen? Dies hat nun der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28. März 2025 (Az.: V ZR 185/23) entschieden. Foto: Wohnungswirtschaft heute.de / Gerd Warda

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. März 2025 (Az.: V ZR 185/23) entschieden, dass es im Landesnachbarrecht keine allgemeine, von der konkreten Ausgestaltung im Landesnachbargesetz unabhängige Höhenbegrenzung für Hecken gibt.

Sachverhalt:

Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke in Hessen. Auf dem Grundstück der Beklagten befindet sich seit den 1960er Jahren entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze eine Aufschüttung, die durch eine 28 m lange Mauer aus Betonprofilen (L-Steinen) abgestützt wird.

Im Jahr 2018 pflanzte die Beklagte auf der Aufschüttung Bambus an und verbaute zum klägerischen Grundstück hin eine Rhizomsperre. Der Bambus hat zwischenzeitlich eine Höhe von mindestens sechs bis sieben Metern erreicht.

Bisheriger Prozessverlauf:

Mit seiner Klage verlangt der Kläger – soweit noch von Interesse – den Rückschnitt des Bambus auf eine Wuchshöhe von drei Metern, gemessen vom Bodenniveau des klägerischen Grundstücks. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben.

Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht sie abgewiesen, und zwar auch hinsichtlich des von dem Kläger im Berufungsverfahren zusätzlich gestellten Antrags, die Beklagte zu verurteilen, es zukünftig zu unterlassen, den Bambus über eine Wuchshöhe von drei Metern, gemessen vom Geländeniveau des Klägers, hinauswachsen zu lassen. Mit der von dem Bundesgerichtshof insoweit zugelassenen Revision verfolgt der Kläger die zuletzt gestellten Klageanträge weiter.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsurteil im Ergebnis wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Dem liegen folgende Überlegungen zugrunde:

Hält ein Grundstückseigentümer bei einer Anpflanzung die im Landesnachbarrecht vorgeschriebenen Grenzabstände nicht ein, kann dem Nachbarn aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Anspruch auf Beseitigung der sich daraus für ihn ergebenden Eigentumsbeeinträchtigung zustehen, der regelmäßig durch den Rückschnitt der Pflanzen zu erfüllen ist. Für Hecken sieht § 43 Abs. 2 des hessischen Nachbarrechtsgesetzes (NachbG HE) einen solchen Rückschnittanspruch ausdrücklich vor; dass auch der Bambus eine Hecke bilden kann, entspricht allgemeiner Ansicht, da es auf die botanische Zuordnung zu den Gehölzen insoweit nicht ankommt.

Allerdings macht das hessische Nachbarrecht Höhenvorgaben für Hecken nur für den Bereich bis zu 0,75 Metern von der Grundstücksgrenze. Nach § 39 Abs. 1 NachbG HE ist bei dem Anpflanzen lebender Hecken mit bis zu 1,2 m Höhe ein Abstand von 0,25 m, mit bis zu zwei Metern Höhe ein Abstand von 0,5 m und mit über zwei Metern Höhe ein Abstand von 0,75 m von dem Nachbargrundstück einzuhalten.

Eine allgemeine, von diesen Vorgaben unabhängige Höhenbegrenzung kann auch nicht, wie noch von dem Landgericht in erster Instanz angenommen und teilweise in Rechtsprechung und Literatur vertreten, aus dem Begriff der Hecke abgeleitet werden. Dem Begriff der Hecke im Sinne der Landesnachbargesetze ist eine Höhenbegrenzung nicht immanent. Entscheidend für die Einordnung als Hecke ist vielmehr, ob die Anpflanzungen im Einzelfall nach dem äußeren Erscheinungsbild bei einer natürlichen Betrachtungsweise einen geschlossenen Eindruck als Einheit mit einem Dichtschluss sowie einer Höhen- und Seitenbegrenzung vermitteln.

Gegen die Annahme einer begrifflichen Höhenbegrenzung für Hecken spricht bereits der allgemeine Sprachgebrauch. Nach diesem werden Hecken eher funktionell durch die von ihnen erzielte Abgrenzungs- und Schutzfunktion definiert, ohne diese Funktionen zugleich mit einer Höhenbegrenzung in Verbindung zu bringen. Auch systematisch wäre es nicht überzeugend, wenn eine Hecke, die über eine bestimmte Höhe hinauswächst, nicht mehr als Hecke, sondern als Solitärgewächs behandelt und den insoweit geltenden Abstandsvorschriften unterworfen werden müsste. Die Annahme, es bestehe dann ein Anspruch darauf, die nunmehr aufgrund ihrer Höhe als Solitärgewächs anzusehende Anpflanzung auf eine Höhe zurückzuschneiden, bei der sie wieder als Hecke anzusehen ist, wäre zudem zirkulär.

Vor allem aber widerspräche es der Aufgabenverteilung zwischen Gesetzgeber und Gerichten, in ein Landesnachbargesetz, das – wie hier § 39 NachbG HE – ab einem bestimmten Grenzabstand keine Vorgaben für die zulässige Höhe einer Hecke macht, eine solche Höhenbegrenzung – etwa auf drei Meter – durch ein bestimmtes Verständnis des Begriffs der Hecke hineinzulesen. Aufgrund der Gewaltenteilung ist es vielmehr Aufgabe des Gesetzgebers, eine Höhenbegrenzung oder weitergehende Abstandsvorschriften für hochwachsende Hecken im Rahmen der ihm zustehenden Einschätzungsprärogative festzulegen. Davon haben einige Landesgesetzgeber auch Gebrauch gemacht; dass der hessische Landesgesetzgeber eine andere Regelung getroffen hat, haben die Gerichte zu respektieren.

Etwaigen Härten infolge von besonderen Umständen des Einzelfalls kann unter Rückgriff auf das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis Rechnung getragen werden. Mit Hilfe dieser Rechtsfigur können allerdings nur ungewöhnlich schwere und nicht mehr hinzunehmende Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks, die von einer hohen Hecke ausgehen, abgewehrt werden.

Das Berufungsurteil war aber deshalb aufzuheben, weil seine Feststellung, die mindestens sechs bis sieben Meter hoch gewachsene Bambushecke wahre den nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 NachbG HE einzuhaltenden Grenzabstand von 0,75 m, von einem Verfahrensfehler beeinflusst ist. Das Berufungsgericht ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass der Kläger die Einhaltung des vorgeschriebenen Grenzabstandes zugestanden habe. Das Berufungsgericht wird daher nunmehr Feststellungen zum Abstand der Hecke von der Grenze zu treffen haben.

Für den Fall, dass die Hecke den Grenzabstand von 0,75 m unterschreiten sollte, war die umstrittene Rechtsfrage zu klären, von wo aus die Höhe zu messen ist, wenn die Hecke – wie hier – auf einem höher gelegenen Grundstück angepflanzt ist. Der Bundesgerichtshof hat diese Frage dahin beantwortet, dass, wenn eine Hecke auf einem Grundstück gepflanzt wird, das höher liegt als das Nachbargrundstück, die nach § 39 Abs. 1 NachbG HE zulässige Heckenhöhe grundsätzlich von der Stelle aus zu messen ist, an der die Anpflanzungen aus dem Boden austreten. Durch die gegenteilige Sichtweise würden die Rechte des Eigentümers aus den §§ 903 BGB und §§ 905 BGB nicht angemessen berücksichtigt.

Ein Messpunkt auf dem tiefer gelegenen Grundstück hätte zur Folge, dass die Bepflanzung auf dem höher gelegenen Grundstück stets niedriger sein müsste als die auf dem unteren Nachbargrundstück erlaubte. Bei Geländestufen von über zwei Metern wäre eine Heckenbepflanzung auf dem höher gelegenen Grundstück innerhalb eines Abstands von 0,75 m sogar gänzlich ausgeschlossen.

Der Grundsatz, dass es für die Bestimmung der zulässigen Höhe einer auf dem höhergelegenen Grundstück angepflanzten Hecke auf dessen Bodenniveau ankommt, bedarf aber einer Einschränkung bei ersichtlicher Umgehung der landesnachbarrechtlich einzuhaltenden Abstandsvorschriften. Insoweit ist der anpflanzende Grundstückseigentümer nicht schutzbedürftig. Erfolgt im zeitlichen Zusammenhang mit der Anpflanzung eine (künstliche) Erhöhung des Grundstücksniveaus im Bereich der Grundstücksgrenze, ist daher abweichend von dem genannten Grundsatz das ursprüngliche Geländeniveau maßgeblich. Das ist hier jedoch nicht der Fall, weil die Aufschüttung auf dem Grundstück der Beklagten schon vor Jahrzehnten erfolgt ist.

Dr. Peter Hitpaß
VNW Beauftragter für Partnermitglieder

Quelle: PM des BGH vom 28. März 2025

Anzeige

Jenaer Baugenossenschaft eG – Rauchwarnmelder nachhaltig managen

Baugenossenschaft Jena, Rauchwarnmelder nachhaltig managen
Die Jenaer Baugenossenschaft eG tauscht sukzessive ihren Gesamtbestand von insgesamt 4.500 Rauchwarnmeldern in ihren rund 1.000 Wohneinheiten aus, so auch in diesem Gebäude im Magedelstieg. Bildnachweis: Jenaer Baugenossenschaft eG

Von Mario Münsterberg, Vorstand Jenaer Baugenossenschaft eG

Hohe Ausfallquoten und mangelnde Mieterakzeptanz. Papierlastige Dokumentation und fehlende Nachhaltigkeit. Dies sind einige der Gründe, weshalb Rauchwarnmelder in der Wohnungswirtschaft nicht als Lieblingsthema gelten. Wie man die Bewirtschaftung der gesetzlich vorgeschriebenen Lebensretter von der Ausstattung bis zur Entsorgung optimal gestaltet, zeigen unsere Erfahrungen bei der Jenaer Baugenossenschaft eG.

Als Wohnungsgenossenschaft mit rund 1.000 Wohneinheiten und einer langen Tradition seit 1897 standen wir vor der Herausforderung unseren Gesamtbestand von rund 4.500 Rauchwarnmeldern auszutauschen. Grund dafür waren Qualitäts-Probleme. Die Ausfallquote der 2018 in Betrieb genommenen Melder der Bauweise A (vor-Ort-Inspektion) war zuletzt so hoch, dass wir uns gezwungen sahen zu handeln. Die schrittweise Neuausstattung wollten wir direkt zur Umrüstung auf Melder der Bauweise C (Ferninspektion) nutzen.

Guter Rat ist teuer

Um nicht erneut unangenehme Überraschungen bei der Produktauswahl zu erleben, haben wir uns zunächst bei Branchenkollegen umgehört. Die empfahlen den Einsatz des Rauchwarnmelders Ei6500-OMS von Ei Electronics – ein Gerät, das wir bereits in einem unserer kleineren Objekte in den Testbetrieb genommen hatten.

In diesem Zuge machten sich unsere zuständigen Mitarbeiter auch mit der neuen Form der Bewirtschaftung vertraut. Denn von Beginn an bestand die Absicht, den Gerätebestand weiter in Eigenregie zu betreuen und die alljährliche Inspektion genossenschaftsseitig vorzunehmen. Möglich wird das durch den Einsatz des „Rauchwarnmelder-Managers“.

Die Software-Lösung für die digital unterstützte Bewirtschaftung von Melder-Beständen vereinfacht sämtliche Prozesse rund um die Verwaltung und Abwicklung. Sie begleitet sämtliche Arbeitsvorgänge und stellt die Erfassung aller relevanten Montage- und Inspektionsdaten sicher. Die ersten positiven Erfahrungen haben uns in dem Entschluss zum kompletten Umstieg auf ferninspizierbare Rauchwarnmelder weiter bestärkt. Seitdem erfolgt die Umrüstung sukzessive.

Die Jenaer Baugenossenschaft eG brauchte sich dank eines Recycling-Programms des Herstellers der neuen Rauchmelder nicht um die Entsorgung der Altgeräte sorgen. Ei Electronics übernimmt für jeden im Rahmen des Austauschs neu installierten Melder kostenfrei das fachgerechte Recycling des Altgeräts. Bildnachweis: Ei Electronics

Recycling mit Verstand

Es blieb die Frage, wie wir mit den zahlreichen Altgeräten verfahren wollen. Immer wieder zum Wertstoff-Hof fahren, wo die Geräte bestenfalls in einen Container mit sonstigem Elektro-Schrott wandern? Das ist nicht unsere Vorstellung einer ökologisch sinnvollen Lösung. Glücklicherweise bot sich eine Alternative. Der Hersteller der neuen Rauchwarnmelder hat ein spezielles Recycling-Programm aufgelegt.

Das Prinzip ist einfach: Für jeden im Rahmen des Austauschs neu installierten Melder übernimmt Ei Electronics kostenfrei das fachgerechte Recycling des Altgeräts. Dies wird über einen integrativen Fachbetrieb realisiert. Dort werden die Melder zerlegt, sortenrein getrennt und die Rückgewinnung relevanter Rohstoffe sichergestellt. Der Kunde muss nur noch den Transport zum Recyclingbetrieb übernehmen. Ein Austauschprojekt unserer Größenordnung erleichtert das ungemein.

In einigen Beständen der Jenaer Baugenossenschaft eG wie beispielsweise in diesem Objekt in der Friedensstraße ist die Umrüstung von Rauchwarnmeldern der Bauweise A (vor-Ort-Inspektion) auf Geräte der Bauweise C (Ferninspektion) bereits erfolgt. Bildnachweis: Jenaer Baugenossenschaft eG

Vorteil: digital unterstützte Bewirtschaftung

Der zweite Faktor, der den schrittweisen Melder-Wechsel effektiv unterstützt, ist der Rauchwarnmelder-Manager. Denn die Softwarelösung vereinfacht die Inbetriebnahme neuer Geräte erheblich: Sind diese erst einmal im Manager angelegt, werden aus den Ergebnissen der Inspektion automatisch Wartungsprotokolle erstellt. Auf diese Weise steht grundsätzlich eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation zur Verfügung, die auf Wunsch per Exportfunktion weitergeleitet werden kann.

Im Resultat ist es uns jetzt möglich, jederzeit einen vollständigen Überblick über den eigenen Bestand zu haben und – sofern erforderlich – zeitnah aktiv werden zu können. Für den Datenschutz ist ebenfalls gesorgt: So liegen die Informationen nicht in einer Cloud irgendwo im Ausland, sondern auf einem mehrfach gesicherten Server in Oberhausen.

Ein weiterer Vorteil ist der Umstand, dass die Rauchwarnmelder-Bewirtschaftung nun keine Papier- und Aktenordnerberge mehr erzeugt. Dass die Ferninspektion eine Begehung der Wohneinheiten samt entsprechender Terminabsprachen obsolet macht, erhöht wiederum die Mieterakzeptanz. Zusammenfassend kann man sagen, dass das Projekt von allen Beteiligten als Win-Win-Situation eingeschätzt wird.

Fazit

Aus unserer Sicht verliert das Thema Rauchwarnmelder schlagartig an Sprengkraft, sobald man die Vorzüge der digitalen Verwaltung intelligent für sich nutzt. Im Vorfeld kompetente Partner oder Branchenkollegen nach ihren Erfahrungen zu befragen, macht auf jeden Fall Sinn. Breit angelegte Austausch-Projekte profitieren außerdem von einer flexiblen Recycling-Lösung.

Anzeige

Wartung – auch bei neuen Fenstern, wenn es um den Erhalt von Gewährleistungsanspruch geht

Wartung – neue Fenster, Erhalt von Gewährleistungsanspruch
Neue Fenstersysteme in exklusiven Wohnanlagen, oft bodentief, mit Mehrfachverglasung und technisch komplexen Beschlägen, erfordert deutlich mehr Pflege als frühere Modelle. Foto: Canon&Canon

In Berlin setzt die Hausverwaltung einer Wohnanlage mit 271 exklusiven Wohneinheiten derzeit auf die Expertise der Service Friends, die Dachmarke der Roto Frank Professional Service GmbH. Im 2022 entstandenen Wohnkomplex werden erstmals alle 2.000 Fenster umfassend gewartet.

Die neue Fenstergeneration, oft bodentief und mit Mehrfachverglasung und technisch komplexen Beschlägen, erfordert deutlich mehr Pflege als frühere Modelle. Nur so lassen sich ihre Funktionalität und langfristig auch ihre energetische Effizienz erhalten.

Ob Fenster oder Aufzug – Wartung ist Pflicht

Ein entscheidender Grund für den Berliner Verwalter, die top-modernen Fenster professionell warten zu lassen, ist der Erhalt von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Fensterhersteller. „Kann die Verwaltung die vom Hersteller vorgeschriebene regelmäßige Wartung der Fenster nicht nachweisen oder informiert der Verwalter die WEG nicht über die Notwendigkeit der Wartung, kann das problematisch werden“, warnt Service Friends-Geschäftsführer Dr. Christian Faden.

Denn ohne regelmäßige Wartung verfällt der Gewährleistungsanspruch gegenüber den Fensterherstellern. „Im Prinzip ist es bei modernen Fenstern nicht anders als bei einem Aufzug. Kein Mensch würde die Wartung eines Aufzuges über Jahre vor sich herschieben“, so Faden.

Terminabsprache per Link vom Verwalter

Besonders herausfordernd bei Projekten dieser Größenordnung und Bewohnerstruktur ist die Terminplanung. Die Service Friends setzen hier auf eine digitale Lösung: Eine mehrsprachige App ermöglicht den Bewohnern, ihre Wartungstermine flexibel und eigenständig online zu buchen. „Die Koordination der Fenstersanierung läuft so einfach wie eine Pizzabestellung“, erklärt Faden.

Die Hausverwaltung stellt den Bewohnern einen Link bereit, über den sie direkt zum Terminbuchungstool der Service Friends gelangen. Dort können die Bewohner mit wenigen Klicks einen passenden Termin auswählen. Das System berechnet automatisch den Arbeitsaufwand und bietet passende Wartungstermine an. Eine Erinnerungsfunktion per SMS oder E-Mail stellt sicher, dass keine Termine vergessen werden.

Unter der Dachmarke Service Friends unterhält die Roto Frank Professional Service GmbH aus Stuttgart mittlerweile 36 Standorte in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Von dort aus reparieren, warten, sanieren, sichern und erneuern die Service Friends Fenster, Türen und Dachfenster für alle Marken bzw. Hersteller. Zu den Kunden zählen unter anderem Wohnungsverwalter, Immobilien-Genossenschaften, kommunale Wohnungsgesellschaften sowie Gemeinden und Bauämter.

Quelle: Roto / aw

Anzeige

7. Norddeutscher Betriebskostentag am 10. November in Lübeck

7. Norddeutscher Betriebskostentag am 10. November in Lübeck
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. veranstaltet zusammen mit der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)/Arbeitskreis Geislinger Konvention den 7. Norddeutscher Betriebskostentag. Grafik: vnw

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. lädt herzlich zum diesjährigen Betriebskostentag ein – einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)/Arbeitskreis Geislinger Konvention.

Im Mittelpunkt der eintägigen Tagung stehen praxisnahe Impulse zu aktuellen rechtlichen, politischen und technischen Fragestellungen rund um das Thema Betriebskosten.

Freuen Sie sich auf ein vielfältiges Programm mit spannenden Themen wie:

  • Aktuelle Rechtsprechung zur Umlagefähigkeit von Gründächern
  • Hamburg Standard
  • Versicherungsmanagement als strategisches Werkzeug zur Betriebskostensenkung

Die Veranstaltung richtet sich an alle Mitarbeitenden in den Wohnungsunternehmen, die sich mit Betriebskosten beschäftigen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Fachkolleginnen und -kollegen auszutauschen, neue Impulse zu gewinnen und gemeinsam die Betriebskostenpraxis weiterzuentwickeln. Zum Programm.

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 391 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,04 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

Dr. Peter Hitpaß

VNW Beauftragter für Partnermitglieder und Moderator der Veranstaltung

Hier geht zur Anmeldung

Anzeige

Abriss oder Modernisierung – Eine sachliche Einordnung von Bauprojekten von Dr. Ulrik Schlenz

Abriss oder Modernisierung - Eine sachliche Einordnung
Dr. Ulrik Schlenz ist Vorsitzender der Bezirksarbeitsgemeinschaft Mitte im Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen Schleswig-Holstein (vnw) und Mitglied des Vorstands Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eG. Foto: Wankendorfer e G

Bezirksarbeitsgemeinschaft im vnw fordert angesichts aktueller Diskussion zu einem Bauvorhaben der WOGE Kiel eine ehrliche öffentliche und mediale Aufbereitung bei geplanten Bauprojekten.

„Wir sehen uns andauernd mit dem Wunsch nach mehr Wohnraum im Land konfrontiert und ebenfalls mit der gesellschaftlichen Forderung nach weiterer energetischer Optimierung für den Klimaschutz“, so Ulrik Schlenz, Vorsitzender der Bezirksarbeitsgemeinschaft Mitte im Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (vnw).

Die Unternehmen im Verband stellen sich dieser Aufgabe gerne. Gerade die Genossenschaften, die als satzungsmäßigen Auftrag die sozial verantwortbare Versorgung ihrer Mitglieder mit Wohnraum sehr langfristig verfolgen. Wir haben Mitgliedsunternehmen, die das schon seit mehr als einem Jahrhundert machen.“

Dabei ist es auch notwendig den bestehenden Wohnungsbestand zu ertüchtigen. „Irgendwann ist jedes Gebäude einmal dran“, so Schlenz. „Wenn die Substanz in Ordnung ist, Wohnungen und Verkehrsflächen noch zeitgemäß sind oder so ertüchtigt werden können und die dabei entstehenden Kosten im vernünftigen Verhältnis zu dem erreichten Ziel steht, dann wird saniert – ansonsten gibt es einen Ersatzneubau. So erhalten wir den Wohnraum und das Vermögen unserer Mitglieder.“

Abriss – Chance und Last zugleich

„Wenn bestehender Wohnraum für neuen weichen muss, ist das Chance und Last zugleich“, führt Schlenz, der selbst im Vorstand bei der Wankendorfer Baugenossenschaft laufend vor diesen Entscheidungen steht, weiter aus. „Neuer Wohnraum kann häufig moderner, barriereärmer und im Betrieb des Gebäudes klimafreundlicher errichtet werden und teilweise gibt es die Möglichkeit beim Ersatz auch mehr zu schaffen, als vorher am gleichen Platz war.

Aber es wird auch neue Bausubstanz nötig, die einen klimatischen Fußabdruck beim Bau hat und vor allem: In den Wohnungen leben Menschen, einige sehr lange, teilweise verwurzelt in ihrem unmittelbaren Umfeld.

Für die Betroffenen ist das zum Teil eine extreme Belastung. Das darf uns aber im Sinne der Gemeinschaft nicht davon abhalten notwendige Entscheidungen zu treffen – aber natürlich mit Augenmaß. Jedes einzelne Projekt ist immer genau auf dem Prüfstand mit den genannten Kriterien. Im Übrigen haben wir auch bei großen Sanierungsvorhaben häufig die Situation, dass wir es den Menschen nicht zumuten können während der Bautätigkeiten in den Wohnungen zu leben.

Betroffene Menschen werden immer mit eingebunden

In praxi bedeutet dies für die genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen sehr lange Planungsvorläufe bei Ersatzneubau und Großsanierungen, um den betroffenen Menschen Alternativen zu bieten.

„Das ist nicht immer leicht und hängt sehr stark von dem eigenen verfügbaren Wohnraum im Umfeld ab. Einige Menschen ziehen schon früh selbst aus – dann werden die Wohnungen nicht mehr neu vermietet und wir nehmen diese Mietausfälle in Kauf, bis wir für alle Betroffenen im Gebäude eine Lösung haben.

Das Spektrum der Unterstützung über die Suche nach einer alternativen Wohnung hinaus ist groß und unternehmensindividuell ausgeprägt. Es reicht von der Umzugshilfe, mögliche Rückkehr nach Fertigstellung bis hin zu individuellen Vereinbarungen zur zukünftigen Miete in Härtefällen.“

Gemeinwohlorientiertes Bemühen nicht ausreichend gewürdigt

Dieses gemeinwohlorientierte Bemühen der Genossenschaften sieht Schlenz in der öffentlichen und medialen Diskussion zu einzelnen Bauprojekten nicht ausreichend gewürdigt:

 „Angesichts der aktuellen Kommunikation zum Vorhaben der WOGE Kiel erwarte ich weniger Emotionalität und mehr sachliche Einordnung. In den Medien wird, aufgrund der Emotionalität der Nachricht, sehr die Sicht der – wie gesagt zweifelsfrei sehr belasteten – Mieter wiedergegeben und darüber hinaus werden die betroffenen Genossenschaften in die Ecke von gewinnorientierten Luxussanierern gestellt. Das ist vor dem dargestellten Hintergrund einseitig und unehrlich.

Unehrlich vor allem deshalb, weil kein Tag vergeht, an dem in medialer Vielstimmigkeit mehr Tempo beim Klimaschutz von uns allen verlangt wird. Das ist auch deshalb so besonders ärgerlich, weil wir, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter es sind, die die Auswirkungen der vielen gesellschaftlichen Ziele wie z.B. von Klima-, Umwelt- , Naturschutz auf unsere Planungen und am Ende auf die Wohnungsmieten den Menschen vor Ort, unseren Mitgliedern erläutern und diese rechtfertigen müssen.

Ein Blick in unsere öffentlich zugänglichen Satzungen und Jahresabschlüsse hilft darüber hinaus vielleicht bei der Einordnung des Handelns von Wohnungsgenossenschaften.

Veränderungen im ganz persönlichen Umfeld annehmen

„Wir haben insgesamt in der Gesellschaft große Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Wir tragen gerne mit hoher Professionalität und Leidenschaft unseren kleinen Anteil dazu bei, wenn es um das Wohnen von heute und morgen geht. Das wird aber nur gelingen, wenn wir uns alle gemeinsam darüber im Klaren sind, dass wir auch Veränderungen im ganz persönlichen Umfeld annehmen und gestalten müssen.“

Dr. Ulrik Schlenz ist Vorsitzender der Bezirksarbeitsgemeinschaft Mitte im Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen Schleswig-Holstein (vnw) und Mitglied des Vorstands der Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eG.

Anzeige

Bauen unter Druck – Warum der „Bauturbo“ allein nicht reicht

Gerd Warda, Foto: krimiwa

Liebe Leserinnen, liebe Leser.

Wohnraummangel, steigende Mieten, stagnierender Neubau – Deutschland sucht händeringend nach Lösungen. Doch zwischen politischem Aktionismus, kommunalen Hürden und gesellschaftlicher Skepsis droht der „Bauturbo“ zu versanden.

Die Bundesregierung will endlich Tempo machen: Mit dem „Bau-Turbo“ zur beschleunigten Aufstellung von Bebauungsplänen signalisiert sie Handlungsbereitschaft im Kampf gegen Wohnraummangel. Doch was auf dem Papier nach Fortschritt klingt, stößt in der Realität schnell an Grenzen. Denn gebaut wird vor Ort – und dort bremsen komplizierte Planungsverfahren, unzureichende Flächenverfügbarkeit und eine zunehmend kritische Öffentlichkeit den dringend benötigten Neubau.

Politischer Wille trifft auf baurechtliche Realität

Die Wohnungsbaukrise in Deutschland ist längst nicht mehr nur Thema für Fachkreise – sie hat sich zur gesellschaftlichen Dauerbaustelle entwickelt. Dabei ist der politische Wille inzwischen klar formuliert: Die Bundesregierung kündigt für das zweite Halbjahr konkrete Maßnahmen zur Umsetzung ihres Koalitionsvertrags an. Doch wie Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, betont: „Alle Maßnahmen, die nicht 2025 angestoßen werden, haben für den Wohnungsbaumarkt in dieser Legislaturperiode kaum noch einen Effekt.“

Die Zahlen unterstreichen den Ernst der Lage: Wurden 2011 in den sieben A-Städten noch 5,85 Millionen Quadratmeter Bauland verkauft, waren es 2024 nur noch rund 1,63 Millionen – ein Rückgang um über 70 Prozent. Bauland ist vielerorts Mangelware und selbst dort, wo Flächen verfügbar sind, verhindern hohe Preise, komplizierte Verfahren und politische Widerstände eine schnelle Entwicklung. Mehr im Beitrag: Allein der politische Wille baut nicht die dringend benötigten Wohnungen.

Mietpreisspirale: Deutschland in der europäischen Mitte – mit Tendenz nach oben

Während Neubauprojekte ins Stocken geraten, steigen die Mieten – vor allem in den deutschen Großstädten. München führt das Ranking an: 21,90 Euro pro Quadratmeter zahlen Mieter im Schnitt. Frankfurt (18,50 Euro), Berlin (18,40 Euro) und Hamburg (16,10 Euro) folgen. Innerhalb eines Jahres haben sich die Mieten in den Metropolen durchschnittlich um einen Euro pro Quadratmeter erhöht.

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit im Mittelfeld. In Luxemburg City kostet der Quadratmeter zur Miete mit über 43 Euro doppelt so viel wie in München – europaweit Spitze. In Ländern wie Polen (+19,3 %), Albanien (+16,5 %) oder Bosnien-Herzegowina (+12,7 %) steigen die Immobilienpreise ebenfalls rasant – allerdings auf einem deutlich niedrigeren Ausgangsniveau. Währenddessen kämpft die Türkei aufgrund der Inflation mit einem Preisverfall von 12 %.

Der Blick über die Grenze zeigt: Die Wohnraumfrage ist ein gesamteuropäisches Problem, aber jedes Land hat seine eigene Gemengelage aus Marktmechanismen, politischem Handeln und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Weitere Hintergründe finden Sie im Deloitte-Betrag: Property Index 2025: Deutsche Wohnimmobilien unter Druck – München bleibt teuer, Nachfrage verlagert sich ins Umland

Genossenschaften zwischen Anspruch und Akzeptanz

Besonders in der Kritik: Wohnungsgenossenschaften – obwohl sie im Sinne des Gemeinwohls agieren. Ein aktuelles Beispiel finden wir bei der WOGE in Kiel. Hier plant die Genossenschaft einen Ersatzneubau mit 80 bezahlbaren Wohnungen, weil die Sanierung von 40 alten Wohnungen technisch schwer machbar ist. Dies stößt jedoch auf massiven öffentlichen Widerstand. Dr. Ulrick Schlenz, Vorstand der Wankendorfer, kennt die Herausforderungen: „Die Planungsvorläufe sind lang, weil wir Alternativen für alle Betroffenen finden müssen. Einige Menschen ziehen frühzeitig aus – das führt zu Mietausfällen, die wir bewusst in Kauf nehmen.“

Trotz dieser Bemühungen werden genossenschaftliche Vorhaben in der öffentlichen Debatte zunehmend kritisch beäugt. „Das gemeinwohlorientierte Handeln wird in der medialen Berichterstattung kaum gewürdigt. Stattdessen werden wir in die Ecke gewinnorientierter Luxussanierer gestellt – das ist einseitig und unehrlich“, so Schlenz weiter.

Besonders problematisch sei die fehlende Differenzierung: Während Klimaziele und Energieeffizienzmaßnahmen gefordert werden, schlägt genossenschaftlichen Projekten im konkreten Fall oft Ablehnung entgegen – ein Dilemma, das die Wohnungswirtschaft zunehmend lähmt. Lesen Sie auch unsere Titelgeschichte: Abriss oder Modernisierung – Eine sachliche Einordnung von Bauprojekten von Dr. Ulrik Schlenz

Der Turbo zündet nur, wenn alle mitziehen

Die aktuelle Lage auf dem deutschen Wohnungsmarkt ist das Ergebnis eines jahrelangen Reformstaus, fehlender Investitionsanreize und komplexer Genehmigungsverfahren. Der politische Wille ist ein wichtiger erster Schritt – aber ohne Umsetzung auf kommunaler Ebene, ohne Akzeptanz vor Ort und ohne spürbare Entlastung der Bauwirtschaft bleibt der „Bauturbo“ nur ein symbolischer Akt.

Gleichzeitig ist mehr Ehrlichkeit in der öffentlichen Debatte gefragt: Wer Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und bezahlbaren Wohnraum will, muss die damit verbundenen Zielkonflikte offen benennen – und gemeinsam tragbare Lösungen entwickeln. Dazu gehört auch, genossenschaftlichen Akteuren wieder mehr Vertrauen entgegenzubringen.

September 2025, Ausgabe Nummer 204, Wohnungswirtschaft heute., mit neuen Inhalten.

Klicken Sie mal rein.

Bleiben Sie zuversichtlich und nachhaltig und bedenken Sie: Ihr Bauamt vor Ort entscheidet

Ihr Gerd Warda

Anzeige

VNW-Direktor Andreas Breitner: WOGE Kiel schafft mehr bezahlbaren Wohnraum

VNW-Direktor: WOGE Kiel schafft mehr bezahlbaren Wohnraum
Die WOGE Wohnungs-Genossenschaft Kiel eG hat alles erdenklich Mögliche unternommen, die mit dem Abriss und Neubau verbundenen sozialen Härten der Mieterinnen und Mieter abzufedern, sagte VNW-Direktor Andreas Breitner. Foto: vnw / Credit / Bertold Fabricius

In Kiel wird derzeit über den von der WOGE Wohnungs-Genossenschaft Kiel eG geplanten Abriss und Neubau in der Lornsenstraße diskutiert. Inzwischen hat die Debatte den Oberbürgermeisterwahlkampf erreicht.

Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), und der SPD-Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl, Ulf Daude, haben sich mit dem Vorstandsvorsitzenden der WOGE Wohnungs-Genossenschaft Kiel eG, Sven Auen, und dem hauptamtlichen Vorstand, Anja Wiese, zu einem ausführlichen Gespräch getroffen.

Dazu erklärt VNW-Direktor Andreas Breitner: „Die WOGE Wohnungs-Genossenschaft Kiel eG hat alles erdenklich Mögliche unternommen, die mit dem Abriss und Neubau verbundenen sozialen Härten der Mieterinnen und Mieter abzufedern.

Seit fast sechs Jahren wird die Baumaßnahme vorbereitet. Den betroffenen Bewohnern wurden und werden Ersatzwohnungen angeboten; ihnen wird beim Umzug geholfen. Das ist mehr, als die WOGE Kiel machen müsste. Aber für einen sozialen Vermieter versteht sich das von selbst.

Neubau schafft mehr bezahlbaren Wohnraum

Der Neubau der Wohnungen ist angesichts des engen Wohnungsmarktes in Kiel mehr als notwendig und vor allem im Interesse jener Menschen, die eine Wohnung suchen. Das alte Wohngebäude hat 40 Wohnungen. Durch den Neubau werden 80 Wohnungen – zum großen Teil öffentlich gefördert – entstehen; und das in einem Quartier, dass bei den Kielerinnen und Kielern sehr angesagt ist.

Zudem geht aus den Untersuchungen der Fachplaner hervor, dass das Bestandsgebäude nicht ohne Weiteres aufgewertet werden kann. So können aus statischen Gründen keine Dämmplatten angebracht werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner würden gefährdet.

Vorstand vertritt Interessen der gesamten Genossenschaft

Hinzu kommt, dass der Vorstand einer Genossenschaft nicht nur die Interessen der Mitglieder vor Ort, sondern auch die Vorstellungen der vielen Tausend anderen Mitglieder berücksichtigen muss, die an wirtschaftlich und ökologisch vernünftigen Lösungen interessiert sind.

Derzeit wird in der Öffentlichkeit vor allem die Sichtweise der aktuellen Bewohnerinnen und Bewohner diskutiert. Jene Menschen, die später in die Neubauten einziehen werden, wissen noch nichts von ihrem Glück und können sich (noch) nicht für Ihre Interessen einsetzen. Ein Vorstand hat aber die Aufgabe, die Interessen aller Genossenschaftsmitglieder zu berücksichtigen – und zu vertreten.

Alte Häuser werden vermehrt modernen Gebäuden weichen müssen

Künftig werden wir häufiger erleben, dass Wohngebäude aus den 50er- und 60er Jahren modernen Gebäuden werden weichen müssen. Das ergibt sich schon allein aus den Anforderungen der Energiewende, die auf energetisch hochwertige Neubauten setzt. Nur so lassen sich die ambitionierten Klimaschutzziele, die die Stadt Kiel sich gestellt hat, erreichen.

Es zeigt sich also, dass es in diesem Fall keinen anderen Weg als den Abriss und den Neubau gibt. Auch wenn das bei dem einen oder anderen Mieter mit einer sozialen Härte verbunden ist.

Wie gesagt: Die Genossenschaft hat in den vergangenen Jahren wiederholt den Dialog mit den Mieterinnen und Mietern geführt. Aber jeder Dialog muss am Ende zu einer Entscheidung führen. Und wenn sich die Dialogparteien nicht verständigen können, dann muss der Genossenschaftsvorstand entscheiden. Das hat er getan. Das wird vom VNW unterstützt.“

Oliver Schirg

Anzeige

15. Mainzer Immobilientag – Wie gibt man nicht nur 500 Milliarden nachhaltig richtig aus?

15. Mainzer Immobilientag - 500 Milliarden nachhaltig ausgeben?
Der 15. Mainzer Immobilientag finden am Freitag, den 7.11.2025 im LUX, Ludwigstraße 2, 55116 Mainz , dem Veranstaltungsort der Hochschule Mainz statt. Das Thema in diesem Jahr „Wie gibt man nicht nur 500 Milliarden nachhaltig richtig aus?“ Wie im letzten Jahr führen Rechtsanwältin Birgit Schaarschmidt und Prof. Dr. Ulrich Bogenstätter durch den Tag. Foto: Geisselbrecht

Unter dem Motto „Erfolgversprechende Wege in die Zukunft – Wie gibt man nicht nur 500 Milliarden nachhaltig richtig aus?“ lädt die Hochschule Mainz am 7. und 8. November 2025 erneut zum Mainzer Immobilientag (MIT) ein. Die etablierte Fachtagung bietet ein hochkarätiges Forum für Expertinnen und Experten aus Wohnungswirtschaft, öffentlicher Hand, Kirche, Industrie und Wissenschaft.

In zwei Veranstaltungsblöcken am Freitag sowie praxisnahen Fallbeispielen am Samstag wird entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Immobilienwirtschaft diskutiert, analysiert – und gerechnet.

Ein Forum für Transformation und Innovation

Der Artikel von Max Hägler, Marcus Rohwetter, Jonas Schulze Pals und Jens Tönnesmann mit dem Titel ‘Wie gibt man 500 Milliarden richtig aus?’ in der Zeit vom 26.6.2025 hat Beispiele für den Bausektor gegeben. Wir werden Beispiele und Methoden an die Hand geben, wie es in der Immobilienwirtschaft nachhaltig gelingen kann.

Die 15. Mainzer Immobilientage finden am Freitag, den 7.11.2025 statt. Mit unseren Partnerinnen und Partner aus Politik, Immobilienpraxis und Hochschule, Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwarten wir wieder eine lebhafte Diskussion. Praxisbeispiele besprechen wir interaktiv auch mit den Teilnehmenden und Studierenden am Samstag, den 8.11.2025. Machen Sie mit! Die Veranstaltung findet im LUX statt. Das LUX befindet sich im Herzen von Mainz. Mainz ist stets eine Anreise wert. Die Herausforderungen sind klar umrissen: Sanierungsstau, Klimaziele, Digitalisierung, gesellschaftlicher Wandel.

Der 15. Mainzer Immobilientag (MIT 15) stellt sich diesen Fragen mit einem Programm, das nicht nur informiert, sondern konkrete Lösungen bietet. Die Teilnehmer erwartet ein vielseitiger Mix aus Vorträgen, Diskussionen und Rechenbeispielen – sowohl in Präsenz als auch online.

Veranstaltungsort: LUX, Hochschule Mainz, Ludwigstraße 2, 55116 Mainz // Veranstalter: Hochschule Mainz, Prof. Dr. Ulrich Bogenstätter // Moderation: Birgit Schaarschmidt (Rechtsanwältin)

Das Programm – Freitag, 7.11.2025, Forum 1 09:30–12:30 Uhr)

1.1 Infrastruktur und Staatsbau

  • ‘Mit Generalsanierung schneller wieder pünktlich – Beispiel Riedbahn’*, Wolfgang Weinhold, Programmleiter Generalsanierung Hochleistungsnetz im Geschäftsfeld DB Netze Fahrweg.
  • Beschleunigte Realisierung von Investitionen in öffentlichen Immobilien’, Holger Basten, Geschäftsführer Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung – LBB.

1.2 Kommunen und Kirche

  • ‘Nachhaltige Schwammstadt – Chancen und Risiken für Kommunen, Quartiers- und Portfoliomanagement’,  Prof. Dr. habil. Hartmut Balder, Institut für Stadtgrün, Falkensee, (Link: ARD-Beitrag ‚Ulrich Timm im Gespräch mit Prof. Hartmut Balder‘).
  •  ‘Aus der Not zur Tugend: Asset- und Kulturwandel bei der Stiftung Schönau’, Ingo Strugalla, Geschäftsführender Vorstand der Stiftung Schönau, Heidelberg und ‘Wandel gestalten – Kooperation und Konzentration’, Baudirektor Johannes Krämer, Bischöfliches Ordinariat – Diözesanbauamt – Mainz im Gespräch mit Adalbert Schmidt, Abteilungsleiter Immobilienwirtschaft, Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover, Vorsitzender der Grundstücks- und Baurechtskommission der EKD und sowie Referentinnen und Referenten des Tages.

1.3 Wohnungs- und kommunale Immobilienwirtschaft

  • ‘So gelingt die Kommunikation mit den Eigentümern trotz Verunsicherung, Sanierungsstau und nicht vorhandener Erhaltungsrücklage’, Ralf Michels, Präsidiumsmitglied des VDIV Deutschlands e.V., Berlin.
  • ‚Auf dem Weg zur klima-resilienten Stadt, Beispiel Offenbach’*, Dr. Felix Schwenke, Oberbürgermeister (angefragt).

1.4 Innovations to take away

  • ‘Gebäude im Kreislauf begreifen – Impulse aus der Schweizer Innovationslandschaft’, Sophie Führer, Projektmanagerin und Doktorandin, ETH Zürich, Gruppe für Nachhaltigkeit und Technologie.
  • Expertinnen und Experten in der Diskussion zu ‘Innovationen in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft’, u.a. mit Peter Forster, Aufsichtsrat HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG, Geschäftsführer cosult4re, Hybrick. Berlin GmbH & Co. KG; Prof. Dr. Thomas Glatte, Vorstandsvorsitzender Familienheim Rhein-Neckar e.G.; Bernd Hanke, Leiter Facility Management der Deutsche Bahn AG, Berlin; Jörn von der Lieth Geschäftsführer Hilfswerk-Siedlung, Berlin; sowie Referentinnen und Referenten des Tages sowie freundschaftlich verbundenen Unternehmen.
15. MIT Referenten und Partner

Forum 2: 13:30 – 16:30 Uhr

2.1 Wirtschaftlichkeit von der Wiege bis zur Bahre

  • ‘Fallbeispiel zur Lebenszykluskostenberechnung’, Prof. Dr. Andrea Pelzeter, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin.
  • ‘PPP/ÖPD Projekte im Gebäudebestand im Vergleich zu konventionellen Beschaffungsmaßnahmen – ein Beispiel’, Marco Meyer, Leiter Betrieb Deutschland, Hochtief PPP Solutions GmbH.

2.2 Rechtliche Fallstricke und Betriebsrealität

  • ‘BIM und Digitalisierung der Bauwirtschaft: ein MUST HAVE für erfolgreiches Bauen im Bestand’, Dr. Till Kemper, HFK Rechtsanwälte, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht und Verwaltungsrecht | BIM-Manager | Smart City Expert (IHK) | ESG Manager (DGNB) |Mediator.
  • ‘ESG-Reporting zwischen Betriebsrealität und Transformation’, Laura Beck, Head of Business Unit | Strategy Consulting, M&P BEGIS GmbH.

2.3 Digitalisierung des Datenbestandes

  • ‘Digitale Bewirtschaftung blauer, grauer und grüner Infrastrukturen – auf Klick’*, Ralf Semmler, Institut für Stadtgrün, Falkensee.
  • ‘Die Rolle von Denkmalschutz und Wirtschaftlichkeit am Beispiel der Stadt Schifferstadt’*, Prof. Dr. Ulrich Bogenstätter, Hochschule Mainz/IFBOR; Daniela Hartenbach und Tobias von Pastau, Architekturbüro mz³ architekten ingenieure.

2.4 Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen – gelebte Praxis und Zukunftsaussichten

  • ‚Bestandsgebäude sind viel besser als Ihr Ruf: ein Blick auf die Aktivitäten im Osten von Europa’*, Univ.-Prof. Dr. Christian Hanus (Wissenschaftliche Leitung – Research Lab Nachhaltiges Baukulturelles Erbe, Universität für Weiterbildung Krems)
  • Diskussionrunde ‘Bewertung des Gebäudebestands und Optimierung der Folgekosten’ mit Annelie Casper, stv. Geschäftsführerin GEFMA; Sven Diehl, Geschäftsführer, SBC Sustainable Building Consultant; Frankfurt a.M.; Oliver Ehrenthal, Leiter NL Mainz, Geiger Bauwerksanierung; Ehrenprofessor Prof. Dr. Gerhard Führer, peridomus, Würzburg; Lena Karohs, Geschäftsführerin Hilfswerk-Siedlung, Berlin; Dr. Oliver Martin (Vorstandsvorsitzender des Verbands der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland – VDIV-RPS) sowie freundschaftlich verbundenen Verbänden.

Zum Abschluss wird der ATA-Preis durch Joachim Liers (JGU Mainz) verliehen.

Tag 2: Rechnen, was sich rechnet – Interaktive Fallstudien am Samstag, 8.11.2025 (kostenfrei, Präsenzveranstaltung)

Fallbeispiele:
  • Energetische Bewertung – KI-gestützt oder manuell? Mit Ulrich Bogenstätter
  • Künstliche Intelligenz in der Digitalisierung – Bildextraktion und Datennutzung mit Marc Schulirsch (ITZ Bund)
  • Wohnungsunternehmen: Sanierungspraxis mit Lena Karohs
  • Denkmalschutz und Bestand mit Christian Hanus
  • Schimmelschäden und Bauphysik mit Gerhard Führer
  • Kommunale Perspektiven mit Ulrich Bogenstätter

Fazit: Diskurs und Rechenpraxis für ein zukunftsfähiges Bauen

Mehr zum Programm und zur Anmeldung.

Quelle: MIT Mainzer Immobilientag

Anzeige