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AG Hamburg: Ratenzahlung wegen Mietrückständen vereinbart – Keine Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Auskunftspflicht des Vermieters zum Jobcenter bei Betriebskosten
Dr. Peter Hitpaß. Foto: vnw

Das hat das AG Hamburg mit Urteil vom 22. Januar 2025 – 9 C 6/24 – entschieden. Darüber hinaus beschäftigt sich das Urteil mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung.

In die Betriebskostenabrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten ist als Mindestinhalt für eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und die Erläuterung der zu Grunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters aufzunehmen.

Fehlt die Angabe eines Umlageschlüssels, ist die Betriebskostenabrechnung bereits formell unwirksam.

Erhöhte Vorauszahlungen können nur auf eine formell wirksame und materiell fehlerfreie Abrechnung gestützt werden.

Erlaubt der Vermieter dem Mieter, Zahlungsrückstände in Raten zu begleichen, kann eine Kündigung nicht auf diese Rückstände gestützt werden, da sich der Vermieter sonst widersprüchlich und damit rechtsmissbräuchlich verhalten würde.

Neben der Ratenzahlungsproblematik spielten auch fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen im Urteil eine wichtige Rolle. Die Abrechnungen für die Jahre 2019 bis 2021 wiesen erhebliche Formfehler auf.

Diese Mängel betrafen konkret die fehlende Angabe und Erläuterung der Verteilerschlüssel, eine nicht nachvollziehbare Kostenverteilung sowie mangelnde Transparenz bei der Berechnung des Mieteranteils.

Aufgrund dieser Formfehler waren die Betriebskostenabrechnungen unwirksam. Der Mieter konnte daher die ihm zustehenden Guthaben mit seinen laufenden Mietzahlungen verrechnen. Dies reduzierte seine tatsächlichen Zahlungsrückstände erheblich.

Dr. Peter Hitpaß
VNW Beauftragter für Partnermitglieder

Quellen: ibr-online und JURiAl

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AG Hanau: Vermieter darf Verteilungsschlüssel nicht einseitig abändern

Vermieter darf Verteilungsschlüssel nicht einseitig abändern
Das Hauptgebäude oder auch Dienstgebäude A (Nussallee 17) wurde am 13. Oktober 1911 seiner Bestimmung übergeben. Das Amts- und das Landgericht Hanau teilen sich dieses Gebäude. Das Landgericht Hanau ist dabei für den gesamten Main-Kinzig-Kreis zuständig. Bereits im Jahre 1908 war mit Bauarbeiten begonnen worden. Die Gesamtkosten für die Errichtung und die Einrichtung dieses Gerichtsgebäudes betrugen eine Million Mark. Hanau war bereits seit dem 1. Oktober 1879 Sitz eines Landgerichts. Foto: AB Hanau

Ein Vermieter kann den bisher vereinbarten Verteilungsschlüssel von Betriebskosten nicht einseitig abändern. So das Amtsgericht Hanau mit Urteil vom 15.August 2025, Az. 32 C 16/25, entscheiden. Denn es handele sich um eine vertragliche Vereinbarung, die grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Mieter angepasst werden könne. Eine Ausnahme kann es nur dann geben, wenn dem Vermieter das Festhalten am unveränderten Vertrag nach § 313 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht zumutbar ist.

Die Vermieterin klagte gegen den Mieter auf Zahlung von Mietrückständen und Nachzahlungen aus mehreren Betriebskostenabrechnungen. Der Mieter hatte sich geweigert, die offenen Forderungen zu begleichen. Er machte geltend, die Vermieterin habe einseitig den Verteilungsschlüssel der Betriebskosten umgestellt. Deshalb habe er mehr Kosten zu tragen. Seit Beginn des Mietverhältnisses im Jahr 1995 wurden die Betriebskosten nach der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen aufgeschlüsselt.

Als die Vermieterin das Haus vor einigen Jahren gekauft hatte, habe sie bei bestimmten Positionen nicht mehr auf die Personenanzahl, sondern auf die Wohnfläche abgestellt. Der Mieter erstellte unter Anwendung des ursprünglichen Verteilungsschlüssels eine neue Abrechnung.

Vor dem AG hatte er damit Erfolg. Das Gericht wies die Zahlungsklage der Vermieterin ab. Die einseitige Anpassung des Verteilungsschlüssels war unzulässig, so das AG.

Früherer Eigentümer durfte Verteilungsschlüssel bestimmen

Zwar beinhalte der Mietvertrag selbst keinen festgelegten Verteilungsschlüssel. Der frühere Eigentümer durfte nach der damaligen Rechtslage den Verteilungsschlüssel noch eigenmächtig bestimmen. Er habe sich auf die Berechnung nach Personenanzahl festgelegt. Dies sei mit der ersten Abrechnung des Voreigentümers vertraglich bindend geworden – und sei es auch heute noch.

Für eine Änderung des Verteilungsschlüssels ist daher grundsätzlich die Zustimmung beider Vertragsparteien notwendig.

Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur dann, wenn dem Vermieter ein Festhalten am bisherigen Verteilungsschlüssel unzumutbar ist. Die Vermieterin hatte argumentiert, die Verteilung nach Personenzahl eigne sich nicht, da die Ermittlung der tatsächlich vorhandenen Personen in der Liegenschaft kaum möglich oder jedenfalls zu ungenau sei. Das überzeugte das AG jedoch nicht: Bei einem anderen Abrechnungsposten, den Gebäudereinigungskosten, rechnete die Vermieterin nämlich nach der Anzahl der Personen ab. Die Vermieterin sei also „erkennbar doch in der Lage (…), diesen Verteilungsmodus anzuwenden“, so das Gericht.

Durch die zu hohen Nachforderungen der Betriebskosten ist dem Mieter ein Guthaben entstanden, dass er gegen die Mietzahlungen und verbleibenden Nachforderungen aufrechnen durfte. Zugleich stellt die fehlerhafte Abrechnung über die Betriebskosten eine vertragliche Pflichtverletzung dar, so dass der Mieter die Kosten für die anwaltliche Prüfung ebenfalls aufrechnen konnte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dr. Peter Hitpaß

VNW Beauftragter für Partnermitglieder

Quelle: mka/LTO-Redaktion:

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Gebäudetyp E – Bundesjustizministerium legt Eckpunktepapier vor – Entschätzung vom GdW

Gebäudetyp E – Bundesjustizministerium legt Eckpunktepapier vor

Bauen in Deutschland soll einfacher, schneller und günstiger werden. Derzeit muss die Baupraxis einen hohen Baustandard und zahlreiche anerkannte Regeln der Technik einhalten, wenn nicht Gegenteiliges gesondert vereinbart wird. Planung und Bauausführung können daher über den eigentlichen Bedarf hinausgegen.

Daher soll Bauvertragsparteien unkompliziert ermöglicht werden, einen Gebäudetyp-E-Vertrag abzuschließen, um rechtssicher von gesetzlich nicht erforderlichen Baustandards abzuweichen, ohne dass die Wohnqualität leidet. Das sieht ein gemeinsames Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vor.

Der Gebäudetyp E steht für einfaches bedarfsgerechtes Bauen. Ein konkreter Gebäudetyp mit spezifizierten baulichen Eigenschaften ist hingegen nicht gemeint. Der Gebäudetyp E ist sowohl beim Neubau als auch beim Bauen im Gebäudebestand möglich.

GdW begrüßt Eckpunkte zum Gebäudetyp E: Wichtiger Schritt für mehr Einfachheit beim Bauen – Regelung im Mietvertragsrecht nötig

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt ausdrücklich, dass nun Eckpunkte zum Gebäudetyp E vorgelegt wurden. Damit greift die Bundesregierung zentrale Forderungen des GdW auf, die für mehr Einfachheit, Rechtssicherheit und Kosteneffizienz beim Bauen dringend notwendig sind. Für eine vollständige Rechtssicherheit bei der Anwendung des Gebäudetyp E muss aber im Mietvertragsrecht noch eine eigenständige, klare Regelung geschaffen werden.

Besonders begrüßt der GdW, dass der Gebäudetyp-E-Vertrag zivilrechtlich verankert werden soll. Ebenso positiv ist die Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder. Es bleibt damit bundeseinheitlich bei dem bekannten, verlässlichen bauordnungsrechtlichen Sicherheitsniveau. Zugleich soll Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik künftig keinen Mangel mehr darstellen. Auch zu begrüßen ist, dass die Regierung die Schaffung einer eigenen Rahmenvereinbarung oder eines Mustervertrages zum Gebäudetyp E – analog zur Rahmenvereinbarung 2.0 für serielles Bauen – unterstützen will. Wie schon bei der erfolgreichen GdW-Rahmenvereinbarung Serielles und modulares Bauen sagen wir hierbei unsere Unterstützung zu.

„Die Eckpunkte sind ein wichtiger Schritt, um das Bauen in Deutschland wieder einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Mit dem Gebäudetyp E haben wir erstmals die Chance, nicht nur mit steigenden, sondern auch mit sinkenden Baukosten zu rechnen. Das ist ein riesiger Schritt hin zu mehr bezahlbarem Wohnraum“, erklärt GdW-Präsident Axel Gedaschko. „Wir gewinnen die Freiheit zurück, innovative und wirtschaftliche Lösungen einzusetzen, ohne uns sklavisch an zahlreiche kostentreibende DIN-Normen halten zu müssen.

Der Grundsatz ‚Safety First‘ bleibt dabei selbstverständlich gewahrt: Alle sicherheitsrelevanten Vorgaben gelten weiter. Genau diesen pragmatischen Ansatz haben wir als GdW nachdrücklich eingefordert.“

Von zentraler Bedeutung sind dabei einheitliche Rahmenbedingungen: „Der Gebäudetyp E kann zum dringend benötigten Bau-Turbo werden. Entscheidend wird aber sein, dass die Bundesländer in ihren Förderrichtlinien nicht wieder zusätzliche Standards einführen. Nur wenn die Eckpunkte konsequent auch im Förderrecht umgesetzt werden, können wir die Mietpreise im Neubau senken und echten Fortschritt erzielen“, sagt Gedaschko.

Eigenständige Regelung für das Mietvertragsrecht

Auch im Mietvertragsrecht muss eine eigenständige, klare Regelung geschaffen werden. Hier bleiben die Eckpunkte leider sehr vage und unzureichend. Damit würde aber verhindert, dass der Gebäudetyp E in der Vermietungspraxis zu juristischen Auseinandersetzungen über vermeintliche Mängel führt.

Für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft ist diese Klarstellung zentral, denn ohne eindeutige mietrechtliche Bestimmungen wäre der Gebäudetyp E kaum anwendbar gewesen. Gerne unterstützen wir die Bundesregierung in dem nun folgenden Diskussionsprozess bei der Findung einer angemessenen Lösung.

Der GdW wird den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten und setzt sich dafür ein, dass der Gebäudetyp E zu einem praxistauglichen und rechtssicheren Instrument wird, das Innovation ermöglicht und gleichzeitig Klarheit für Bauherren, Vermieter und Mieter schafft.

Die Eckpunkte sind ein vielversprechender Anfang – doch damit der Gebäudetyp E tatsächlich zum Befreiungsschlag für preiswerteres Bauen werden kann, müssen die offenen mietrechtlichen Fragen zwingend geklärt werden. Wichtig ist aber auch, dass der weitere Prozess jetzt schnell vorangebracht wird. Der GdW erwartet, dass die gesetzlichen Regelungen noch im ersten Halbjahr 2026 zum Abschluss gebracht werden.

Dr. Peter Hitpaß
VNW Beauftragter für Partnermitglieder

Quelle : BMJV, GdW Andreas Schichel

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Jahrestagung des Kompetenzzentrum Großsiedlungen in Halle/Saale – „Kleine“ Großsiedlungen in kleinen Städten

Jahrestagung des Kompetenzzentrum Großsiedlungen in Halle/S.
Abschlussdiskussion (v.l.n.r.) mit Siw Foge, Lara Möller, Frank Emrich, Dr. Bernd Hunger, Stephan Mayer und Dr. Timo Munzinger

Am 11. Dezember 2025 fand im ehemaligen Capitol-Kino in Halle/Saale die Jahreshauptversammlung des Kompetenzzentrum Großsiedlungen e.V. aus Hellersdorf statt. Ca. 120 Teilnehmer, darunter ein Großteil aus Mecklenburg- Vorpommern, informierten sich über die Zukunft kleiner Großsiedlungen in Kleinstädten. Dabei ging es um mehrgeschossige Ensembles, die häufig am Rand kleinerer Städte und nach den gleichen Prinzipien wie ihre großen Pendants in den Großstädten gebaut wurden.

In den zwischen 1950 und 1990 errichteten mehrgeschossigen Wohngebieten lebten in Kleinstädten laut Zensus 2022 bundesweit ca. 1,1 Millionen Menschen in 720.000 Wohnungen. In den neuen Ländern waren es 423.000 Menschen in ca. 310.000 Wohnungen. 75 Prozent dieser Wohnungen befinden sich im Eigentum von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften.

Vielfältige Situationen – lokal spezifische Erneuerungskonzepte

Rund die Hälfte der Teilnehmer kam aus Wohnungsunternehmen kleiner Städte in den neuen Bundesländern – von Ribnitz-Damgarten bis Zeulenroda-Triebes, von Calau bis Sangerhausen. Anhand von sieben Beispielen aus der Praxis wurde ein breites Spektrum der Herangehensweisen an die Erneuerung der Quartiere deutlich.

Für Mecklenburg- Vorpommern präsentierten Kerstin Simon und Mandy Falk, Vorständinnen des Wohnungsgenossenschaft Ueckermünde (ca. 700 WE,) ihre Erfahrungen und Zukunftspläne für ihr Unternehmen. Größtes Projekt der vergangenen Jahre der Genossenschaft waren zwei Neubauten am Rande des bestehenden Quartiers direkt neben der Geschäftsstelle. Und es zeigte sich, wie durch gehobenem Wohn-Standard auch in einem stark schrumpfenden Markt qualitätvolles Wohnen nachgefragt wird.

Carolin Ermisch, Geschäftsführerin der kommunalen Wohnungsgesellschaft, schilderte, wie in Hettstedt ein ganzer Wohnkomplex teils abgerissen und teils zu dreigeschossigen Häusern umgebaut wurde – abgestimmt mit der Genossenschaft und der Stadt, die mit der grundhaften Sanierung der Schule ihren Beitrag zu einem modernen Wohnmilieu leistete.

Im sächsischen Löbau ist es aus Sicht von Wolfgang Winkler, Vorstand der Wohnungsgenossenschaft, gelungen, nach dem Flächenabriss mehrerer Wohnblocks ein Quartier barrierefrei umzubauen. Auf besondere Qualitäten wurde Wert gelegt bei der Gestaltung des Wohnumfeldes unter breiter Beteiligung der Nachbarschaften, Kitas und Schulen.

Frank Richter, Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft WOBAG, schilderte, wie im Thüringischen Sömmerda das große Wohngebiet „Neue Zeit“ durch Modernisierung und ergänzenden Neubau umgestaltet wird. Trotz sinkender Einwohnerzahl steigt die Zahl älterer Single – Haushalte – und damit der Bedarf an altersgerechtem Wohnraum. Die Genossenschaft setzt aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs die zweite Sanierungswelle trotz steigender Kosten und kaum noch zu sichernder wirtschaftlicher Tragbarkeit fort.

In Tangermünde hat die Wohnungsgenossenschaft einen verwahrlosten Supermarkt revitalisiert und die leer gefallene Mitte des Quartiers „Komponistenviertel“ durch ein modernes Begegnungszentrum ergänzt. Vorstand Ringo Schmidt schilderte, dass durch die Anknüpfung der Fassadengestaltung an das Thema „Literatur“ dem Quartier ein besonderes Image verliehen wurde.

Reiner Striegler, Geschäftsführer der kommunalen Wohnungsgesellschaft, berichtete, dass im sächsischen Nünchritz auch externe Faktoren dafür sorgten, dass sich die Großsiedlung nach dem bedarfsgerechten Umbau und Teilrückbau stabilisiert hat: der weitere Ausbau der Chemieindustrie, die gute Verkehrsanbindung sowie das bedarfsgerechte Angebot an sozialer Infrastruktur durch die Gemeinde. Bewährt hat sich zudem der Zusammenschluss mit der Riesaer Wohnungsbaugesellschaft.

Den Weg der Kooperation hat auch die in Lübbenau ansässige WIS „Wohnungsbaugesellschaft im Spreewald“ in der Kraftwerkstadt Vetschau durch die Fusion mit der Vetschauer kommunalen Gesellschaft beschritten. Geschäftsführer Michael Jacobs erläuterte, wie das beim Umbau der Lübbenauer Großsiedlung erworbene Wissen nun in ersten Projekten den Vetschauern zugutekommt. Grundlage dafür ist ein gemeinsam ausgearbeitetes Quartiersentwicklungskonzept.

Dr. Dr. Bernd Hunger, Vorstandsvorsitzender des Kompetenzzentrums:

„Für die Kommunen und Wohnungsunternehmen geht es darum, auf Basis von Quartierskonzepten zukunftsfähige Entscheidungen für Modernisierungen, Rückbau, aber auch für den Neubau zu treffen – sowohl die Wohngebäude als auch die Infrastruktur betreffend.“

Dr. Peter Hitpaß, VNW Beauftragter für Partnermitglieder


Quelle u.a.: http://www.gross-siedlungen.de/de/208_Jahrestagung_2025_Kleine_Grosssiedlungen_in_kleinen_Staedten.htm

Das Kompetenzzentrum ist Partnermitglied im VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Zu seinen Mitgliedern zählen Wohnungsgenossenschaften, kommunale und private Wohnungsunternehmen, Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüros, Wissenschaftliche Institute und Verbände der Wohnungswirtschaft und Bauindustrie sowie Vertreter aus Bürgervereinen, Kommunalpolitik und -verwaltung

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AK Geislingen Konvention wählt neuen Vorstand

Der neue Vorstand des Arbeitskreises Geislinger Konvention Prof. Dr. Andreas Saxinger, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU), Gernot Schober, vbw und Andreas Fecker GBG Mannheim Unternehmensgruppe, Wohnungsbau und Gemeindeentwicklung. Foto: privat

Auf seiner Sitzung am 18. November 2025 in Haar, Lkr,, München, wählte der Arbeitskreis Geislinger Konvention seinen neuen Vorstand. Prof. Dr. Andreas Saxinger, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU), Andreas Fecker GBG Mannheim Unternehmensgruppe, Wohnungsbau und Gemeindeentwicklung sowie Gernot Schober, vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., wurden für weitere drei Jahre in ihren Ämtern bestätigt.

Seit dem Jahr 2000 arbeitet die Geislinger Konvention in einem interdisziplinären Arbeitskreis an einem aktiven repräsentativen Betriebskosten-Benchmarking.

Die Geislinger Konvention setzt dabei einen modernen Standard zur Vergleichbarkeit von Nebenkosten und fördert durch eine normierte Abrechnung ein effektives Kostenmanagement. Das Ziel ist eine nachhaltige Senkung der Betriebskosten durch den Austausch von Best-Practice-Ansätzen, wobei das erworbene Siegel die engagierte Teilnahme und Zusammenarbeit der einzelnen Wohnungsunternehmen symbolisiert, die damit ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden.

Der Arbeitskreis nutzt dazu die enge Kooperation mit Hochschulen, Verbänden und der Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen (AGW), um gemeinsam innovative und nachhaltige Ansätze für einen modernen Prozessstandard im Betriebskostenmanagement weiterzuentwickeln.

Der Arbeitskreis „Geislinger Konvention“ setzt sich zusammen aus Personen:

  • der Verbände der Immobilienwirtschaft,
  • der wohnungswirtschaftlichen Dienstleister,
  • der Immobilienunternehmen,
  • der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen

Dr. Peter Hitpaß

VNW Beauftragter für Partnermitglieder

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Neubau ist eingebrochen – bezahlbaren Wohnungsbau schnell starten – aber wie?

Neubau ist eingebrochen – bezahlbaren Wohnungsbau starten
Quelle: GdW

Deutschland wächst und braucht deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum. Das hat auch die aktuelle Bevölkerungsprognose des BBSR bestätigt. Danach steigt die Bevölkerungszahl in Deutschland bis 2045 auf 85,5 Millionen Menschen an. Der anhaltende Wohnungsmangel in den beliebten Großstädten führt aber dazu, dass immer weniger Menschen überhaupt noch eine Wohnung finden –geschweige denn eine bezahlbare.

Der Neubau ist in den letzten Jahren eingebrochen. Es gibt daher gute Gründe, den Wohnungsbau im bezahlbaren Segment schnell wieder auf die Straße zu bringen.

Mit den „Wohnungswirtschaftlichen Daten und Trends“, legt der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen erneut einen kundigen Überblick zum Stand der Entwicklungen in der Branche vor. Fundament der Berichterstattung sind eigene umfassende Basisdaten aus der vom GdW bundesweit vertretenen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie die relevanten Ergebnisse der amtlichen Statistik und weiterer Erhebungen von Branchentrends.

Kennziffern, Tabellen und Grafiken zur Entwicklung der Branche und der Wohnungsmärkte sind in den „Daten und Trends“ detailliert dokumentiert.

Das 116 Seiten umfassende Kompendium informiert in diesem Jahr neben der üblichen Berichterstattung zu den Themen Investitionen, Bautätigkeit, Mietenentwicklung außerdem diese Themen:

  • Spotlight: Energieeffizienz des Wohnungsbestandes der GdW-Unternehmen
  • Grundstücks- und Wohnungswirtschaft 2024 mit stabilen Wachstum
  • Neubauinvestitionen auch bei den GdW-Unternehmen im dritten Jahr auf Talfahrt
  • Sozialer Wohnungsbau unter Druck: Zahl der geförderten Mietwohnungen bislang eher gering
  • Aktuelle Bevölkerungsprognose: Wachstum bis ins Jahr 2045 und Zunahme regionaler Disparitäten
  • 6,63 Euro/m² – bei GdW-Unternehmen wohnt man im Schnitt besonders günstig
  • Kapitaldienst- und Zinsdeckung: Unternehmenskennzahlen im Fokus

Neugierig geworden? Werfen Sie einen Blick in die Kurzfassung!

Mitgliedsunternehmen des GdW erhalten jeweils ein kostenfreies Exemplar.

Dr. Peter Hitpaß / VNW Beauftragter für Partnermitglieder

Quelle: GdW

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Wärmewende in der Stadt: Was das Hamburger Wohnquartier „Stellinger Linse“ zum Vorbild macht

Das Wohnquartier Stellinger Linse im Hamburger Norden: Die Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG setzt gemeinsam mit HanseWerk Natur auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung. Foto: HanseWerk Natur

Die Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG und der Wärmenetzbetreiber HanseWerk Natur zeigen im Wohnquartier “Stellinger Linse” im Hamburger Norden, wie eine klimaschonende Wärmeversorgung wirtschaftlich tragfähig und mieterfreundlich gelingen kann – wenn Gebäudestandards und Quartiersstrukturen zusammenpassen.

So bleiben die Wohnungen in der Stellinger Linse im Winter warm

Gemeinsam mit HanseWerk Natur hat die Baugenossenschaft ein Konzept auf drei Säulen entwickelt: einem hocheffizienten Blockheizkraftwerk mit dem erneuerbaren Brennstoff Biomethan, großflächiger Solarthermie in Verbindung mit intelligent regelnden Wärmespeichern und der Anbindung ans Fernwärmenetz für die verbleibende residuale Wärmelast.

Über 70 Prozent der benötigten Wärme entstehen direkt im Quartier, 30 Prozent kommen aus dem Hamburger Fernwärmenetz West. Diese ergänzende Fernwärme ist aktuell nur zum Teil erneuerbar, soll aber bis 2030 auf mindestens 60 Prozent sowie bis 2040 vollständig schrittweise auf erneuerbare und auf Abwärme basierende Erzeugung umgestellt werden.

Sandra Koth, Vorstandsmitglied der Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG, und Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), in der Energiezentrale der Stellinger Linse. Foto: HanseWerk Natur

Im Mittelpunkt der Wärmeversorgung steht ein Biomethan BHKW mit fast 2.000 Kilowatt thermischer und mehr als 1.500 Kilowatt elektrischer Leistung. Es nutzt Kraft-Wärme-Kopplung, um gleichzeitig Strom und Wärme zu produzieren. Der Primärenergiefaktor liegt künftig bei 0,26 – deutlich niedriger als bei vielen großen städtischen Fernwärmenetzen.

Jährlich produziert die Anlage bis zu 12.000 Megawattstunden Wärme und rund 11.700 Megawattstunden Strom direkt vor Ort im Hamburger Nordwesten.

Rund 525 Megawattstunden Wärme pro Jahr vom Dach

Etwa 1.200 Quadratmeter Solarthermie auf den Hochhausdächern liefern rund 525 Megawattstunden Wärme pro Jahr. Sie decken damit fünf bis sechs Prozent des Wärmebedarfs. Moderne Wärmespeicher mit insgesamt 70 Kubikmetern Volumen ermöglichen es, die Solarwärme auch abends und in Verbrauchsspitzen bereitzustellen.

Rund 1.200 Quadratmeter Solarthermie auf den Hochhausdächern der Stellinger Linse liefern jährlich etwa 525 Megawattstunden Wärme und decken fünf bis sechs Prozent des Wärmebedarfs. Foto: HanseWerk Natur

Nach Überzeugung von Dr. Gerta Gerdes-Stolzke, Sprecherin der Geschäftsführung von HanseWerk Natur, zeige das Quartier, wie die Wärmewende im urbanen Raum funktionieren könne. Durch den Einsatz von Biomethan, Solarthermie und moderner Technik ließen sich die CO₂-Emissionen im Vergleich zur vorherigen Wärmeversorgung deutlich reduzieren.

Sandra Koth, Vorstandsmitglied der Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG, sagt:„Klimaschutz steht schon lange ganz oben auf unserer Agenda. Mit der Wärmeversorgung in der Stellinger Linse gehen wir einen großen Schritt in Richtung klimaneutralen Wohnungsbestandes und werden unserer sozialen Verantwortung gerecht, indem wir unseren Bestand langfristig sichern und zukunftsfähig weiterentwickeln.“

Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Sandra Koth, Vorstandsmitglied der Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG und Andreas Marake von HanseWerk Natur (v.l.) enthüllen die Energietafel. Sie macht die Reduzierung des CO2-Ausstoßes und damit die nachhaltige Entwicklung der Wärmeversorgung des Wohnquartiers sichtbar. Foto: HanseWerk Natur

Dieses Zusammenspiel aus Klimaschutz und nachhaltigen Lösungen ist für die Wohnungswirtschaft ein zentraler Entscheidungsfaktor bei Quartiersprojekten.

Voraussetzungen für die Übertragbarkeit auf andere Quartiere?

Das Wärmekonzept für die Stellinger Linse ist passgenau entwickelt worden, aber die Grundprinzipien sind auf ähnliche Quartiere übertragbar.

Wichtige Bedingungen:

  • hohe Wärmebedarfsdichte in Mehrfamilienhausquartieren
  • kurze Leitungswege und geringe Netzverluste
  • Dachflächen für Solarthermie oder PV
  • vorhandene Modernisierungsstandards oder zumindest moderate Sanierungsstände
  • Kooperationsfähigkeit der Eigentümerstrukturen

Hendrik Voß, Programmleiter für die Dekarbonisierung bei HanseWerk Natur sieht in Wärmenetzen eine potenziell kosteneffiziente Option für die Wohnungswirtschaft, um die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen. Klimaschutz sei unter den richtigen Rahmenbedingungen einfacher, günstiger und sozialverträglicher umsetzbar als durch umfassende Gebäudesanierungen oder individuelle Wärmepumpenlösungen. Das gilt jedoch nur für Quartiere mit hoher Wärmebedarfsdichte und einer geeigneten Netzinfrastruktur.

Über 70 Prozent der benötigten Wärme für die Stellinger Linse entstehen direkt im Quartier – durch Biomethan-BHKW, Solarthermie und intelligente Wärmespeicher. Foto: HanseWerk Natur

Das Beispiel der Stellinger Linse zeige, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung im urbanen Quartier funktionieren könne – wenn Gebäudestandards, Wärmebedarfe und Partnerschaften zusammenpassen. Die Wärmewende sei kein „Ob“, sondern ein „Wann“, betont Voß. Projekte wie dieses würden zeigen, dass Klimaschutz und soziale Balance für Genossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen vereinbar seien.

Hendrik Voß


Die HanseWerk Natur GmbH ist einer der größten regionalen Anbieter für Wärme und dezentrale Energielösungen in Norddeutschland. Das Unternehmen betreibt über 120 Nah- und Fernwärmenetze mit einer Gesamtlänge von rund 850 Kilometern und versorgt mehrere zehntausend Privat- und Unternehmenskunden zuverlässig mit Wärme. Maßgeschneiderte Energiekonzepte und hochmoderne Anlagentechnik bringen die Wärmewende voran – im Mehrfamilienhaus-Quartier, im Krankenhaus sowie in Industrie und Gewerbe. Rund 40 Prozent der Wärme wird bereits heute auf Basis von Abwärme oder Erneuerbaren Energien erzeugt. www.hansewerk-natur.de

Die Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG verwaltet mehr als 5.100 Wohnungen in Hamburg und legt besonderen Wert auf die Zufriedenheit ihrer über 8.000 Mitglieder mit lebenslangem Wohnrecht. Schwerpunkte sind Neubau sowie umfangreiche Modernisierungen mit einem besonders hohen Investitionsanteil in energetische Verbesserungen und Klimaschutzmaßnahmen. Zudem engagiert sich die Hamburger Wohnen mit ihrem Sozialen Management und eigener Stiftung in sozialen und kulturellen Projekten sowie Aktivitäten zur Förderung des nachbarschaftlichen Miteinanders. Mehr unter www.hamburgerwohnen.de.


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Bauen fürs bezahlbare Wohnen, aber wie? Schneller, einfacher, klimafreundlicher – oder gar nicht?

Gerd Warda, Foto: krimiwa

Liebe Leserinnen, lieber Leser.

Die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2025 kann im Frühjahr 26 für viele Mieter:innen ein Schock werden. Fernwärme ist im Bundesdurchschnitt um 13,2 Prozent teurer geworden, in Städten wie Karlsruhe oder Halle (Saale) sogar um bis zu 21 Prozent. Gas und Strom legten ebenfalls deutlich zu.

Der Grund: Die Heizperiode war deutlich kälter als im Vorjahr – gleichzeitig fehlt es vielerorts weiterhin an einer flächendeckend bezahlbaren und klimafreundlichen Wärmeversorgung. Die Quittung bekommen nun vor allem jene Haushalte, die sich ohnehin schon strecken mussten.

Dabei ist das nur die Spitze des Eisbergs.

Die eigentliche Frage lautet: Wie schaffen wir es, angesichts explodierender Baukosten, ehrgeiziger Klimaziele und einer sich zuspitzenden Energiekrise bezahlbaren und zugleich zukunftsfähigen Wohnraum zu schaffen?

Beim 3. Norddeutschen Wohngipfel wurde die Antwort versucht.

Fünf Bundesländer einigten sich auf eine gemeinsame Erklärung: Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen deutlich schneller werden, Baukosten müssen runter, der soziale Wohnungsbau bekommt Priorität. Gute Absichtserklärungen – aber ohne verbindliche Umsetzung droht der politische „Bau-Turbo“ zum Rohrkrepierer zu werden. Fakt ist: Wer heute ohne Förderung baut, muss laut Branchenangaben Nettokaltmieten von 18 bis 20 Euro je Quadratmeter verlangen, um wirtschaftlich zu bleiben. Das ist für breite Bevölkerungsschichten schlicht nicht mehr bezahlbar.

Gleichzeitig rückt der energetische Zustand des Gebäudebestands stärker in den Fokus. Die Wohnraumauflagen – etwa durch effizientere Heizsysteme, bessere Dämmung oder individuelle Steuerungstechnik – können dabei helfen, Einsparpotenziale im Bestand zu heben. Das spart Energie, schont das Klima und entlastet direkt die Nebenkosten. Aber wer kann sich das bei steigenden Kosten, Zinsen etc. leisten.

Auch Balkonkraftwerke tragen ihren Teil bei.

Mit aktuell rund 1,15 Millionen gemeldeten Geräten in Deutschland produzieren sie dezentral Sonnenstrom, senken die Stromrechnung und geben Mieter:innen erstmals eine aktive Rolle in der Energiewende. Doch Mythen, Bürokratie und Halbwissen bremsen ihre Verbreitung weiterhin aus.

Klar ist:

Wenn es draußen kalt, grau und windstill ist, braucht es verlässliche Alternativen zu Sonne und Wind. Die Wärmewende ist deshalb mehr als nur ein Solarprojekt. Im Wohnquartier “Stellinger Linse” im Hamburger Norden zeigt die Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG gemeinsam mit der „HanseWerk Natur“ wie klimafreundliche Wärmeversorgung funktioniert: Ein Biomethan-Blockheizkraftwerk, Solarthermie auf Hochhausdächern und moderne Wärmespeicher erzeugen vor Ort über 70 Prozent der benötigten Wärme – der Rest kommt aus dem Fernwärmenetz. Der Primärenergiefaktor liegt bei beeindruckenden 0,26, ein Vorzeigewert, der zeigt, wie klimasmarte Quartierslösungen heute schon aussehen können.

Und die Wissenschaft geht noch weiter. Das DualVac™-System zur Nutzung tiefen Geothermie könnte eine echte Alternative für urbane Räume werden – unabhängig vom Wetter, verfügbar rund um die Uhr. Wenn solche Technologien skalierbar gemacht werden, eröffnet dies neue Perspektiven für eine sichere, fossilfreie Wärmeversorgung – in Städten ebenso wie in industriellen Ballungsräumen.

Was es jetzt braucht, ist der politische Wille, diese Lösungen in die Breite zu tragen. Dazu gehören ein entschlacktes Bauordnungsrecht, rechtssichere Standards wie der Gebäudetyp E und ein klarer Vorrang für sozialen Wohnungsbau im Baugesetzbuch. Ohne diesen Rahmen bleibt jede Wärmestrategie Stückwerk.

Der Druck wächst – sozial, wirtschaftlich und klimapolitisch. Wer heute nicht baut, baut am Problem von morgen.

Januar 2026, Wohnungswirtschaft energie., Ausgabe Nummer 30, mit neuen Inhalten.

Klicken Sie mal rein.

Bleiben Sie zuversichtlich und nachhaltig.

Ihr Gerd Warda

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Heizkostenprognose 2025: Trotz sinkender Energiepreise wird Heizen teurer – Fernwärme +13,2 %, Gas +9,7 %

Heizkostenprognose 2025: Fernwärme +13,2 %, Gas +9,7 %
Ein Blick auf das Kieler Ostufer. Dort produzieren die Stadtwerker Fernwärme. Im bundeweiten Techem Heizkosten-Ranking 2025 sind die Kieler mit +0,7 % die Günstigsten. In Karlsruhe sind die Fernwärmekosten am höchsten gestiegen: +21 %. Foto: Wohnungswirtschaft-heute gw

Für die Heizkostenabrechnung 2025 müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher trotz sinkender Energiepreise auf höhere Kosten einstellen. Grund dafür sind die kälteren Außentemperaturen in der Heizperiode: Im Schnitt war es 2025 kälter als 2024, was zu einer Steigerung des Heizenergieverbrauchs führt.

Laut einer aktuellen Prognose des Energiedienstleisters Techem steigen die Gesamtkosten für Heizen im Mittel damit um +8,6 %. Besonders betroffen sind Haushalte mit Fernwärme (+13,2 %) und Gas (+9,7 %).

Kältere Heizperiode sorgt für Mehrverbrauch

Die Heizperiode 2025 war spürbar kälter als 2024. Geht man von einem linearen Zusammenhang zwischen Temperatur und Heizenergieverbrauch aus, ergibt sich ein Verbrauchsanstieg von rund +11,6 %. Während die Preise für Gas (-1,6 %), Strom (-2,1 %) und Heizöl (-8,2 %) im Mittel sogar gesunken sind, überkompensiert der höhere Verbrauch durch die niedrigeren Temperaturen diesen Effekt. Lediglich Fernwärme verzeichnet einen leichten Preisanstieg von +1,5 %. Die höchsten Kostensteigerungen entfallen damit auf Fernwärme (+13,2 %), gefolgt von Gas (+9,7 %) und Strom (+9,2 %). Heizöl steigt um +2,4 %.

Baden-Württemberger müssen mit höchstem Kostenanstieg rechnen 

Die Prognose zeigt deutliche regionale Unterschiede, die durch unterschiedliche Witterungsbedingungen entstehen: 

Bundesländer: Während Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg mit einem Kostenanstieg von +14,2 %, in Sachsen mit +13,3 % und in Sachsen-Anhalt mit +12,2 % rechnen müssen, fällt die Kostensteigerung in Schleswig-Holstein mit +2,8 % am geringsten aus. Auch in Mecklenburg-Vorpommern (+5,8 %) und Niedersachsen (+5,9 %) sind vergleichsweise niedrigere Kostensteigerungen zu erwarten. 

Städte: Kiel (+0,7 %), Solingen (+2,7 %) und Oberhausen (+2,9 %) gehören zu den Gewinnern mit einem vergleichsweise geringen Anstieg der Kosten.

Karlsruhe (+21 %), Halle (Saale) (+14,8 %) und Dresden (+14,6 %) müssen dagegen mit einer deutlichen Kostensteigerung für die Heizkosten rechnen.

Digitale Lösungen helfen beim Sparen

„Unsere Heizkostenprognose zeigt auch in diesem Jahr wieder, wie entscheidend ein transparenter Überblick über den eigenen Verbrauch ist – denn Messen schafft Bewusstsein“, betont Matthias Hartmann, CEO von Techem. „Um Kosten und Verbrauch nachhaltig zu reduzieren, setzen wir auf technologische Innovationen: Ein Beispiel ist der Digitale Heizungskeller: Durch kontinuierliches Monitoring und eine optimierte Steuerung der Heizungsanlagen lassen sich im Schnitt rund 15 % Energie einsparen und die Emissionen sinken spürbar.

Ergänzend schaffen smarte Messsysteme vollständige Transparenz – nicht nur beim Stromverbrauch, sondern auch beim Gas. So werden Energieverbräuche flexibel an die volatile Stromproduktion aus erneuerbaren Energien angepasst. Unterjährige Verbrauchsinformation sorgen zudem für regelmäßige Klarheit rund um den Verbrauch“, sagt Hartmann abschließend.

Über die Heizkostenprognose

Die Techem Atlas Heizkostenprognose 2025 basiert auf Wetter- und Preisdaten und gibt einen Ausblick auf die erwartete Kostenentwicklung für die Heizperiode 2025/2026. Grundlage sind der harmonisierte Verbraucherpreisindex der EU (Eurostat) sowie Wetterdaten von meteostat.net, die mit Daten des Deutschen Wetterdienstes validiert wurden. 

Die in dieser Prognose gezeigten Prozentwerte geben jeweils die Veränderung der Heizkosten und Heizenergieverbräuche für 2025 im Vergleich zu 2024 an und wurden als arithmetisches Mittel gebildet.

Quelle: Techem

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Norddeutsche Bundesländer unterzeichnen Bremer Erklärung für mehr Tempo beim Bauen

Unterzeichnung der Bremer Erklärung für mehr Tempo beim Bauen
Bremer Erklärung der 5 Norddeutsche Bundesländer zu: Mehr Tempo beim Bauen, Klimaschutz, sozialer Durchmischung und lebenswerten Quartieren. Bildrechte: Aygün Kilincsoy (SBMS)

Beim 3. Norddeutschen Wohngipfel in Bremen haben sich fünf Bundesländer auf eine gemeinsame Erklärung verständigt, um dem angespannten Wohnungsmarkt im Norden entschlossen zu begegnen. Im Schulterschluss bekennen sich die Länder dazu, Planen und Bauen deutlich zu beschleunigen, Baukosten zu senken und den Neubau wie auch die Weiterentwicklung des Bestands spürbar voranzubringen.

Zentrales Ziel ist es, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – ohne Abstriche bei städtebaulicher Qualität, Klimaschutz, sozialer Durchmischung und lebenswerten Quartieren.

Im Zentrum der gemeinsamen Erklärung steht der feste Wille, konkrete Schritte umzusetzen und spürbare Fortschritte zu erzielen. Die Länder setzen auf schnellere und verlässlichere Planungs- und Genehmigungsverfahren, einfaches und kosteneffizientes Bauen sowie auf Förderstrukturen, die Planungssicherheit bieten und Investitionen erleichtern.

Dabei geht es insbesondere um einen bewussten Fokus auf das notwendige Maß: weniger Komplexität, klare Standards und praxistaugliche Regelungen für alle am Bau Beteiligten. Ein zentrales Element ist die enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die Länder machen deutlich, dass gesetzliche Änderungen auf Bundesebene nur dann ihre volle Wirkung entfalten können, wenn sie mit den Ländern abgestimmt sind und im Vollzug vor Ort praktikabel umgesetzt werden können. Ziel ist es, Reibungsverluste zu vermeiden, Genehmigungen zu beschleunigen und zugleich Rechtssicherheit für Verwaltungen, Bauwirtschaft und Wohnungsunternehmen zu schaffen.

Darüber hinaus unterstreicht die gemeinsame Erklärung den Anspruch, Qualität und Tempo zusammenzudenken. Schnelleres Bauen soll dort stattfinden, wo lebenswerte, sozial gemischte und zukunftsfähige Nachbarschaften entstehen. Bezahlbare Mieten, die Stärkung des Wohneigentums als Form der Altersvorsorge sowie eine verlässliche soziale und technische Infrastruktur werden ausdrücklich als Bestandteil einer modernen Wohnraumpolitik benannt.

Der Norden will beim Wohnungsbau vorangehen – pragmatisch und verlässlich

Die Länder betonen zudem, dass der Wandel im Bauen Ausdauer und Akzeptanz braucht. Erste Projekte und Erfahrungen sollen systematisch ausgewertet, sichtbar gemacht und für weitere Vorhaben nutzbar gemacht werden. Wissenstransfer, Kooperation und ein gemeinsames Lernen über Ländergrenzen hinweg gelten dabei als Schlüssel, um den notwendigen Strukturwandel im Wohnungsbau dauerhaft zu verankern.

Mit der gemeinsamen Erklärung setzen die fünf Bundesländer ein klares Signal: Der Norden will beim Wohnungsbau vorangehen – pragmatisch, verlässlich und mit dem festen Willen, konkrete Ergebnisse für die Menschen zu erzielen.

Wohnen ist kein Luxus, sondern eine zentrale Voraussetzung für Zusammenhalt

Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung der Freien Hansestadt Bremen: „Bezahlbares Wohnen entscheidet ganz unmittelbar über soziale Teilhabe und über die Frage, ob unsere Städte für alle lebenswert bleiben. Wenn wir schneller, einfacher und kosteneffizienter bauen, geht es nicht um Abstriche, sondern um Verantwortung: Verantwortung dafür, dass Familien, Auszubildende, Alleinerziehende und ältere Menschen eine Wohnung finden, die sie sich leisten können.

Genau deshalb setzen wir auf klare Regeln, zügige Verfahren und einen engen Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen. Unser Anspruch ist es, Tempo zu machen und gleichzeitig gute Quartiere zu schaffen – sozial gemischt, klimagerecht und mit einer starken Infrastruktur. Wohnen ist kein Luxus, sondern eine zentrale Voraussetzung für Zusammenhalt und Gerechtigkeit in unseren Städten.“

Unsere Landesbauordnungen werden wir auch weiterhin entsprechend vereinfachen

Grant Hendrik Tonne, Niedersachsens Wirtschafts- und Bauminister: „Norddeutschland geht voran beim Schaffen von bezahlbarem Wohnraum. Wir setzen auf Tempo und Pragmatismus. Auch auf diesem 3. Norddeutschen Wohngipfel haben wir viele konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Wohnungsbau und den Umbau günstiger und schneller zu machen. Unsere Landesbauordnungen werden wir auch weiterhin entsprechend vereinfachen.

Klar ist aber auch, dass Bauen eine Gemeinschaftsaufgabe ist – daher ist es gut, dass wir in enger Abstimmung mit dem Bund und der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft vorgehen. Wenn alle weiterhin so konsequent und konstruktiv gemeinsam weiterarbeiten, besteht Grund zur Zuversicht, die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nach und nach abzumildern.“

Wir ziehen mit aller Kraft und mit allen verfügbaren Mitteln an einem Strang

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg: „Wir ziehen mit aller Kraft und mit allen verfügbaren Mitteln an einem Strang, damit Wohnen bezahlbar bleibt. Dass wir in Hamburg zum wiederholten Mal steigende Baugenehmigungszahlen verzeichnen, ist kein Zufall, sondern das Ergebnis harter Arbeit: Wir kämpfen um jede einzelne Wohnung, drehen jeden Stein um und nehmen niemanden aus der Verantwortung – auch uns selbst nicht.

Wir haben viel angestoßen – im Neubau wie bei der Nachverdichtung, etwa durch erleichterten Dachgeschossausbau, Aufstockungen, Baukostensenkungen und beschleunigte Verfahren. Hamburg hat gezeigt, dass Veränderung möglich ist, wenn man nicht nur redet, sondern handelt. Und weil bei diesem Thema alle gefragt sind, stehen die norddeutschen Länder eng beieinander. Wir teilen unser Wissen, damit die Menschen sehen: Da tut sich etwas – für sie, für ihre Familien und für ihre Zukunft.“

Gemeinsam auch die rechtlichen Grundlagen verbessern

Dr. Frederik Hogrefe, zuständiger Innenstaatssekretär Schleswig-Holsteins für das Bauen: “Die ausreichende Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist eine der zentralen Fragen unserer Zeit. Deshalb ist es wichtig, dass wir gemeinsam mit dem Bund unsere Anstrengungen bündeln und gemeinsam auch die rechtlichen Grundlagen verbessern. Dies gilt beispielsweise bei der Frage des kostengünstigen Bauens. Unser Regelstandard erleichtertes Bauen zeigt im Bereich der Sozialen Wohnraumförderung schon sehr gute Resultate.

Die Herstellungskosten konnten dadurch in Schleswig-Holstein im Schnitt um 14,5 Prozent gesenkt werden. Wir müssen gemeinsam mit dem Bund die Anstrengungen verstärken, damit die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit dieser Regelstandard auch im Bereich des frei finanzierten Wohnungsbaus rechtssicher angewendet werden kann.”

Weniger Bürokratie, klare Standards

Christian Pegel, Minister für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern: „Der Norddeutsche Wohngipfel in Bremen setzt ein wichtiges Zeichen: Wir wollen gemeinsam schneller, einfacher und verlässlicher bauen. Für Mecklenburg-Vorpommern ist das entscheidend, denn bezahlbarer Wohnraum ist eine Voraussetzung dafür, dass unsere Städte und Gemeinden attraktiv bleiben – für Familien, Fachkräfte und ältere Menschen gleichermaßen.

Mit der Bremer Erklärung bekennen wir uns dazu, Genehmigungen zu beschleunigen, Baukosten zu senken und zugleich Qualität, Klimaschutz und lebenswerte Quartiere zu sichern. Mecklenburg-Vorpommern bringt sich aktiv in diesen Schulterschluss ein, weil wir überzeugt sind: Weniger Bürokratie, klare Standards und eine enge Abstimmung von Bund, Ländern und Kommunen sind der Schlüssel, um spürbare Fortschritte für die Menschen zu erreichen.“

Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter zu straffen

Dr. Olaf Joachim, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Bund und Länder eint ein gemeinsames Ziel: Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland. Dafür müssen wir schneller planen und genehmigen sowie kostengünstiger bauen. Das Positionspapier der norddeutschen Länder liefert hierbei wichtige Impulse. Und auch der Bund stellt die richtigen Weichen.

Rekordmittel für den sozialen Wohnungsbau, ein Bau-Turbo für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die im Dezember gestartete 800 Millionen Euro schwere Förderung für Gebäude im EH55-Standard werden helfen, den Wohnungsbau voranzubringen. Und wir haben noch viel vor: Die Etablierung einer Plattform für kostengünstiges Bauen, die rechtliche Absicherung eines Gebäudetyps E für deutlich reduzierte Baukosten sowie die Novellierung des Baugesetzbuches, um Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter zu straffen. Ich bin überzeugt, dass es uns gemeinsam gelingen wird, dem Wohnungsbau neuen Schwung zu verleihen.“

Der Bau bezahlbarer Wohnungen braucht Vorrang vor anderen gesetzlichen Vorschriften

Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW): „Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist die große Herausforderung unserer Zeit. Angesichts gestiegener Baukosten wächst der Druck, rascher und günstiger zu bauen. Wer heute ohne öffentliche Förderung neu baut, muss am Ende eine Nettokaltmiete von 18 bis 20 Euro pro Quadratmeter verlangen, um eine ‚schwarze Null‘ zu schreiben.

Das können sich selbst gut verdienende Haushalte nicht (mehr) leisten. Genauso wichtig ist: Der Bau bezahlbarer Wohnungen braucht Vorrang vor anderen gesetzlichen Vorschriften – sozusagen eine ‚fast lane“. Sowohl die Zeit bis zur Genehmigung als auch der Umsetzung muss kürzer werden. Hinzu kommt die Entschlackung der Landesbauordnungen. Am besten wäre es, wenn sich die fünf norddeutschen Länder auf eine entschlackte einheitliche norddeutsche Bauordnung einigen würden.“

Bezahlbarer Wohnraum darf nicht länger ausgebremst werden

Dr. Susanne Schmitt, Verbandsdirektorin des vdw (Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft): „Bezahlbarer Wohnraum darf nicht länger ausgebremst werden. Der sozial orientierte Wohnungsbau braucht bei der Novellierung des Baugesetzbuches klar und uneingeschränkt Vorfahrt. Gleichzeitig muss der Gebäudetyp E endlich rechtssicher ausgestaltet werden. Die norddeutschen Länder haben ihre Standards formuliert – jetzt braucht es verbindliche Regelungen, damit aus guten Ansätzen auch tatsächlich neue Wohnungen entstehen.“

Mit der gemeinsamen Erklärung unterstreichen die fünf Länder ihren Anspruch, die bestehenden Spielräume konsequent zu nutzen, Bürokratie abzubauen und den Wohnungsbau gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft, den Kommunen und dem Bund voranzubringen.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 478 Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsgesellschaften und Partnerunternehmen. In den von ihnen verwalteten 730.000 Wohnungen leben rund zwei Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,74 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

Oliver Schirg

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