Seit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist klar: Messdienstleister sind zur Meldung des Einbaus neuer oder erneuerter Messgeräte verpflichtet. Für den Dienstleister KALO ist das seit Anfang 2015 bereits Standardvorgehen.


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Novelliertes Mess- und Eichgesetz – wer muss dem Eichamt neue Wasser- und Wärmezähler melden?
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